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Die Zahl der Fälle von Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Mansfeld-Südharz ist auf 26 gestiegen (Stand 15.00 Uhr). Vier Personen werden derzeit stationär betreut. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 136.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jeder, der in der Fieberambulanz vorstellig wird, automatisch einen Abstrich erhält. Vorab wird jede Person entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts befragt. Erst bei vorliegenden Hinweisen auf eine mögliche Ansteckung bzw. bei eindeutigen Symptomen wie Fieber wird ein Abstrich veranlasst.

Menschen, die sich mutmaßlich in Quarantäne angesteckt haben und Symptome zeigen, werden zu Hause in der Quarantäne getestet. Hierfür besetzt der Regionalverband Mansfeld-Südharz des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) ein gesondertes Fahrzeug. Dieses fährt nur zu den Betroffenen, wenn es durch das Gesundheitsamt angeordnet wird. Es handelt sich hierbei nicht um einen mobilen Abstrichdienst.

 

Ab morgen, Freitag, 03.04.2020, tritt die 3. Verordnung zu Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Entsprechend gelten die Kontaktbeschränkungen nun bis einschließlich 19.04.2020, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die neue Verordnung ist um den von der Landesregierung beschlossenen Bußgeldkatalog erweitert worden. Die aktuelle Verordnung des Landes finden Sie auf der Internetseite des Landkreises (www.mansfeldsuedharz.de).

Die für Samstag, 04.04.2020, geplanten Pflanzaktionen im Generationenwald in Grillenberg und Rothenschirmbach müssen aufgrund der aktuellen Situation auch entfallen.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

 

Hinweise:

 

Der Landkreis weist zudem nochmals eindringlich darauf hin, dass Rückkehrer aus dem Ausland – vor allem aus den vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuften Ländern – möglichst zwei Wochen zu Hause bleiben und unnötige Sozialkontakte vermeiden sollten. Als Risikogebiet eingestufte Regionen sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts www.rki.de zu finden.

Auslandsrückkehrer können sich auch an der Fieberambulanz-Hotline des Landkreises melden, um vorab zu klären, ob sie in der Fieberambulanz vorstellig werden sollten. Die Fieberambulanz-Hotline ist unter der Telefonnummer 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) erreichbar.

 

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

 

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

03.04.2020

Die Zahl der Fälle von Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Mansfeld-Südharz ist erneut gestiegen. Aktuell beläuft sich die Zahl der positiv getesteten Personen auf 25

(Stand 15.00 Uhr). Drei Personen werden weiterhin stationär betreut. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 142.

In der Fieberambulanz des Landkreises wurde am 31.03.2020 bei 34 Personen ein Abstrich genommen, insgesamt hatten sich gestern 46 Personen vorgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jeder, der in der Fieberambulanz vorstellig wird, automatisch einen Abstrich erhält. Vorab wird jede Person entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts befragt. Erst bei vorliegenden Hinweisen auf eine mögliche Ansteckung bzw. bei eindeutigen Symptomen wie Fieber wird ein Abstrich veranlasst.

 

Der Landkreis weist zudem nochmals eindringlich darauf hin, dass Rückkehrer aus dem Ausland – vor allem aus den vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuften Ländern – möglichst zwei Wochen zu Hause bleiben und unnötige Sozialkontakte vermeiden sollten. Als Risikogebiet eingestufte Regionen sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts www.rki.de zu finden.

Auslandsrückkehrer können sich auch an der Fieberambulanz-Hotline des Landkreises melden, um vorab zu klären, ob sie in der Fieberambulanz vorstellig werden sollten. Die Fieberambulanz-Hotline ist unter der Telefonnummer 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) erreichbar.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

Hinweise:

Wichtiger Hinweis: Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

01.04.2020

+++ Landrätin wendet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis +++

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation wendet sich Landrätin Dr. Angelika Klein mit einem persönlichen Statement an die Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis:

 

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

die aktuelle Situation hat für alle Menschen – vom Kindergartenkind bis zu den Senioren – erhebliche Einschränkungen mit sich gebracht. Niemand vermag zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen, wie lange diese für uns alle sehr ungewöhnliche Situation andauern wird. Das ist vor allem für die Wirtschaft ein Ausnahmezustand, der noch nicht abzuschätzende Folgen nach sich ziehen wird.

Bund und Land haben deshalb in den vergangenen Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet, entsprechende Unterstützungsangebote auf die Beine zu stellen. Ein wichtiger Beitrag, der hoffentlich hilft, diese Zeit zu überbrücken. Gerade in unserem ländlich geprägten Landkreis gibt es viele mittelständische Unternehmen und auch eine große Zahl Klein- und Kleinstunternehmer. Ich weiß, wie unsicher sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer in der aktuellen Situation fühlen. Die Einschränkungen im öffentlichen Leben stellen viele Unternehmen vor existenzbedrohende Probleme. Die Unternehmen dürfen in diesen Zeiten nicht allein gelassen werden!

Daher appelliere ich auch an alle Unternehmerinnen und Unternehmer: Nehmen Sie die Hilfsangebote an, die Bund und Land aufgelegt haben. Nutzen Sie die Angebote, denn nur mit Hilfe von Bund und Land werden viele von Ihnen mit Liquidität ausgestattet werden können, um durch diese Krise zu kommen.

Es heißt, die Antragsverfahren sollen unkompliziert und wenig bürokratisch sein – wenn Sie Fragen dazu haben, ermutige ich Sie:

Sprechen Sie die zuständigen Stellen an – Bund, Land, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, die Bundesagentur für Arbeit, die Steuerbehörden, die Standortmarketing Mansfeld-Südharz GmbH, der Landkreis und auch die Gemeinden stehen für die unterschiedlichen Anliegen zur Verfügung. Auf der Internetseite des Landkreises sind entsprechende Kontaktadressen zu finden.

Die Gradwanderung zwischen dem Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, und dabei aber auch einen wirtschaftlichen Kollaps zu verhindern, ist schwierig. Gerade deshalb war und ist es wichtig, dass Bund und Land hier kurzfristig Lösungen geschaffen haben.

Ich bedanke mich bei allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die trotz Schließung Ihrer Geschäfte, trotz Produktionsengpässen besonnen und mit Verständnis reagiert haben. Nur gemeinsam können wir diese Krise meistern – und ich wünsche mir sehr, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer die Kraft und das Durchhaltevermögen haben, um die drohenden Verluste abfedern zu können.“

 

 

 

30.03.2020

Im Landkreis Mansfeld-Südharz gibt es einen ersten Todesfall in Verbindung mit dem Coronavirus (COVID-19). Ein 79 Jahre alter Mann ist am Wochenende verstorben. Er war bereits vorher positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet worden. Ob der Mann Vorerkrankungen hatte, ist derzeit nicht bekannt.

Insgesamt ist die Zahl der mit dem Coronavirus (COVID-19) infizierten Personen im Landkreis Mansfeld-Südharz mit Stand heute Nachmittag (14.00 Uhr) auf 19 gestiegen. Drei Personen werden derzeit stationär betreut. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 117.

Bei den Kontrollen der Einhaltung der Quarantäne sind am vergangenen Wochenende durch den Landkreis keine Verstöße festgestellt worden.

Unterdessen sind seit heute die Anträge für Hilfeleistungen für Unternehmen im Internet abrufbar. In dem Zusammenhang hat sich auch Landrätin Dr. Angelika Klein in einem Statement an die Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis gewandt (separate Pressemitteilung vom 30.03.2020). Alle wichtigen Informationen zur Unterstützung für die Wirtschaft gibt es auf der Internetseite des Landkreises (www.mansfeldsuedharz.de).

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

 

Wichtiger Hinweis: Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30.03.2020

Die Zahl der mit dem Coronavirus (COVID-19) infizierten Personen im Landkreis Mansfeld-Südharz ist mit Stand am 27.03. weiterhin konstant geblieben. Aktuell gibt es 16 mit dem Coronavirus infizierte Personen im Landkreis. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 156.

Die Einhaltung der Quarantäne wird durch das Gesundheitsamt und weitere Mitarbeiter der Kreisverwaltung kontrolliert. Die entsprechenden Überprüfungen sind angelaufen. Bis heute, 27.03.2020, wurden im Landkreis 45 Haushalte, in denen zum Teil auch mehrere Personen leben, überprüft, Verstöße wurden hierbei nicht festgestellt, die betroffenen Personen halten sich an die ausgesprochene Quarantäne. Die Kontrollen werden auch am Wochenende fortgeführt.

Das gilt auch für Kontrollen, ob die Zweite Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus des Landes Sachsen-Anhalt eingehalten wird. In den vergangenen Tagen hat das Ordnungsamt des Landkreises bereits die Einhaltung im gewerblichen Bereich überprüft – mehr als 130 Geschäfte wurden kontrolliert. Die Kontrollen werden aber auch eigenständig durch die Ordnungsämter der Gemeinden durchgeführt. Hier gibt es eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Gemeinden.

Zudem wird auch am kommenden Wochenende in den Gemeinden des Landkreises durch die zuständigen Ordnungsämter und die Polizei sowie durch den Landkreis die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen kontrolliert. Entsprechend sollten Personen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten, in jedem Fall den Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis sowie ein Dokument mit der Wohnanschrift mit sich führen. Sowohl die Polizei als auch die Mitarbeiter des Landkreises und des örtlichen Ordnungsamtes sind berechtigt, sich das entsprechende Dokument vorzeigen zu lassen.

Die Zulassungsstelle des Landkreises nimmt unterdessen sukzessive die Arbeit wieder auf. Nachdem in dieser Woche zunächst die Terminvereinbarungen nur über die Internetseite des Landkreises möglich waren, können ab Montag, 30.03.2020, Termine auch wieder telefonisch vereinbart werden. Das ist montags bis freitags jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 09.30 Uhr unter der Telefonnummer 03464 – 535 4240 möglich.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

 

Wichtiger Hinweis: Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

27.03.2020