• +++ SPD Bundestagsabgeordneter Martin Kröber teilt Mit: THW Sangerhausen erhält zeitnah ein neues Gebäude +++ Stallpflicht wegen Geflügelpest in Mansfeld-Südharz bleibt weiterhin bestehen +++ Kontrollen werden durchgeführt +++

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Auf zur 504. Eisleber Wiese

vom 19.-22.09.2025 findet der 504.Eisleber Wiesenmarkt,das größte Volksfest Mitteldeutschlands, statt.

Ein Festival an Höhepunkten erwartet die Besucher, rund 350 Geschäfte bilden eine ca. 4km lange Vergnügungsmeile.

Die kleine Wiese erwartet ihre Gäste dann vom 26.-28.09.2025


Nachrichten

Die Koalition von SPD und CDU/CSU hat mit dem Haushalt 2026 die vollständige Umsetzung des THW-Bauprogramms beschlossen.
Wie Martin Kröber (SPD) jetzt mitteilt, werden auf Beschluss des Haushaltsausschusses in den nächsten Jahren
weitere 2,7 Milliarden Euro über mehrere Jahre zur Verfügung gestellt, um weitere 140 Unterkünfte für das THW neu zu bauen.
Darüber freuen kann sich jetzt auch das THW in Sangerhausen. "Das ist eine Sensation", so Kröber.
"Ich freue mich riesig, dass die Finanzierung des Neubaus für das THW in Sangerhausen jetzt gesichert ist.
Wie viele andere Ortsverbände wartet das THW dort seit Jahren auf eine Modernisierung der Unterkunft."

14.11.2025

Geflügelpest in MSH:

Stallpflicht gilt weiterhin im gesamten Landkreis – Kontrollen angekündigt

Nachdem in einem Geflügelbetrieb in Mansfeld-Südharz das H5 N1 Virus amtlich festgestellt worden ist, hat das Veterinäramt am vergangenen Wochenende für Teile des Landkreises eine sog. Sperrzone zum Schutz gegen die Geflügelpest eingerichtet.

Für den gesamten Landkreis gilt darüber hinaus nach wie vor eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Demnach darf Geflügel ausschließlich so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht ist, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Des Weiteren sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Landkreis untersagt. Auch das Betretungs- und Befahrungsverbot für das Areal am Stausee Kelbra besteht nach wie vor.

Das Veterinäramt des Landkreises hat angekündigt, dass entsprechende Kontrollen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen kann ein Bußgeld festgesetzt werden.

Alle aktuellen Meldungen, die geltenden Allgemeinverfügungen sowie weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de/aktuell/gefluegelpest.

 

 

Bürgertelefon wird verstärkt

 

Seit Montag, 03.11.2025, sind die Sprechzeiten des Bürgertelefons des Landkreises erweitert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung unterstützen das Veterinäramt und beantworten Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema.

Erreichbar ist das Bürgertelefon ab sofort unter der Rufnummer + 49 (0) 3464 535-1960 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 15 Uhr und Freitag 8 – 12 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle des Landkreises Meldungen, vor allem zu Fundorten toter Vögel, unter +49 (0) 3464 535-1910 entgegen.

 

Wichtige Hinweise:

 

Geflügelhalter werden weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch.

Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt, sondern dem Landkreis gemeldet werden.

 

 

03.11.2025

Ab 24.10.2025 Stallpflicht im gesamten Landkreis – Betretungsverbot für das Areal am Stausee

Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Geflügelpest und der aktualisierten Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts gilt ab morgen, 24.10.2025, im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz eine Stallpflicht. Mit der neuen Allgemeinverfügung darf Geflügel dann nur noch entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht sein, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Betroffen sind mehr als 4.000 Geflügelhalter im Landkreis. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben weiterhin im gesamten Landkreis untersagt.

 

Zudem tritt ab 24.10.2025, eine weitere Allgemeinverfügung in Kraft, die das Betreten des Areals am Stausee Kelbra verbietet. Lediglich Einsatzkräfte und Mitarbeiter des Talsperrenbetriebes haben noch Zugang, um die verendeten Tiere zu bergen. Da deren Zahl aktuell täglich weiter um rund 100 ansteigt, unterstützen ab der kommenden Woche Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren aus den Gemeinden Goldene Aue und Südharz den Landkreis. Gemeinden wie Berga und Kelbra stellen weiterhin Technik zum Transport zur Verfügung. Das Luftkissenboot aus dem Seegebiet steht auf Abruf bereit und kann je nach Wetterlage unterstützen. Der Landkreis dankt bereits jetzt allen eingesetzten Kräften und Gemeinden für ihre Hilfe in dieser außergewöhnlichen Situation.

Wichtige Hinweise:

 

Geflügelhalter werden weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch.

Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt werden, sondern dem Landkreis gemeldet werden.

Nutzen Sie zu Meldungen toter Wildvögel oder von totem Hausgeflügel das Bürgertelefon. Erreichbar ist das unter der Rufnummer + 49 (0) 3464 535-4303 oder -4305 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 – 11 Uhr sowie von 13 – 14.30 Uhr und Freitag 9 – 12 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle des Landkreises die Meldungen unter +49 (0) 3464 535-1910 entgegen.

 

Die ab 24.10.2025 geltenden Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Aktuelle Bekanntmachungen).

 

24.10.2025

Geflügelpest in MSH:

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Geflügelpest gilt ab morgen

 

Nach dem bestätigten Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) am Stausee Kelbra hat der Landkreis Mansfeld-Südharz eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Schutz gegen das Virus erlassen. Demnach darf Geflügel in den festgelegten Aufstallungsgebieten (s.u.) ausschließlich so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht ist, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Des Weiteren sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Landkreis untersagt.

Die Allgemeinverfügung tritt am 21.10.2025 in Kraft.

 

Zu den Aufstallungsgebieten in Mansfeld-Südharz gehören:

  • Ortsteile und Teilorte der Verbandsgemeinde Goldene Aue: Berga (mit den Ortsteilen Bösenrode und Rosperwenda), Brücken-Hackpfüffel (mit Brücken und Hackpfüffel), Edersleben, Kelbra (Kyffhäuser) (mit den Ortsteilen Sittendorf, Tilleda und Thürungen) und Wallhausen (mit den Ortsteilen Hohlstedt, Martinsrieth und Riethnordhausen)

  • Ortsteile oder Teilorte der Gemeinde Südharz: Bennungen, Dittichenrode, Roßla

  • Ortsteile oder Teilorte der Stadt Sangerhausen: Oberröblingen

  • Ortsteile und Teilorte der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land: Amsdorf, Aseleben, Dederstedt, Erdeborn, Hornburg (mit Äbtischrode und Holzzelle), Lüttchendorf (mit Wormsleben), Neehausen (mit Elbitz und Volkmaritz), Röblingen am See, Seeburg (mit Rollsdorf), Stedten, Wansleben am See

 

 

Neben der aktuellen Aufstallungspflicht gilt für Geflügelhalter im Landkreis weiterhin der Hinweis, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch. Auffällige oder tote Tiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.

 

Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Aktuelle Bekanntmachungen).

21.10.2025

Verdacht auf Geflügelpest in Mansfeld-Südharz bestätigt

 

Der Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) am Stausee Kelbra hat sich bestätigt. Dazu informierte das Friedrich-Löffler-Institut am Nachmittag das Veterinäramt des Landkreises. Demnach handelt es sich um das Virus H5 N1.

 

Geflügelhaltern in der Region wird weiter dringend empfohlen, ihre Tiere im Stall zu lassen und auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch. Auffällige oder tote Tiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden. Dieses bereitet derzeit eine Allgemeinverfügung vor, die neben einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter auch entsprechende Restriktionszonen in Größe und Lage definieren kann. So kann auch ein Betretungsverbot für das Areal am Stausee ausgesprochen werden, da hier ausschließlich Einsatzkräfte von Veterinäramt, Talsperrenbetrieb und ggf. Feuerwehr und Bauhof das Gelände betreten dürfen. Damit soll ein Verschleppen des Virus weitgehend verhindert werden. Zu- und Ausfahrt für die Einsatzkräfte sind mit einer Desinfektionsschleuse versehen.

 

Seit Mittwoch (15.10.2025) sind bereits mehr als 50 Kraniche am Stausee verendet, weitere Tiere sind sichtbar krank. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes sind vor Ort und sammeln jetzt einmal am Tag die verendeten Tiere ein.

 

19.10.2025