• +++ Das PUNKTum-Team wünscht allen Zuschauern und Geschäftspartnern erholsame Osterfeiertage bei bestem Frühlingswetter+++

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Mai 2021

Fünf Tage lag die Inzidenz im Landkreis unter 50. Aufgrund dieser Unterschreitung an fünf aufeinander folgenden Tagen gilt ab dem Tag, der auf die Bekanntgabe folgt:

1.           abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV sind der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten eines Hausstandes mit höchstens fünf weiteren Personen gestattet,
2.           abweichend von § 2 Abs. 2 Satz 1 und 3 der 13. SARS-CoV-2-EindV sind professionell organisierte Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmern gestattet; vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Berechnung der Teilnehmerzahl unberücksichtigt,
3.           abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 der 13. SARS-C0V-2-EindV sind professionell organisierte Messen und Ausstellungen mit höchstens 50 Besuchern gestattet, vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Berechnung der Personenzahl unberücksichtigt,
4.           abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 2 der 13. SARS-CoV-2-EindV sind Tanzlustbarkeiten im Außenbereich mit höchstens 50 Besuchern zwischen 6 Uhr und 22 Uhr gestattet; abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV ist die Unterschreitung des Mindestabstands von Personen eines Hausstands zulässig,
5.     abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 3 der 13. SARS-CoV-2-EindV sind professionell organisierte Spezialmärkte mit höchstens 50 Besuchern gestattet, vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Berechnung der Personenzahl unberücksichtigt,
6.          abweichend von § 4 Abs. 2 der 13. SARS-CoV-2-EindV dürfen Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge und die Prostitutionsvermittlung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes betrieben werden, wenn sichergestellt ist, dass die allgemeinen Hygieneregelungen nach § 1 Abs. 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV eingehalten werden,
7.          abweichend von § 4 Abs. 3 Nr. 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV dürfen Planetarien und Sternwarten für den Publikumsverkehr geöffnet werden; die Verantwortlichen haben eine Höchstbelegung unter Beachtung der in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV geregelten Abstandsregelung festzulegen, wobei die Anzahl der Besucher in geschlossenen Räumen auf höchstens 50 Besucher und im Freien auf höchstens 100 Besucher begrenzt ist; bei der Ermittlung der Anzahl der Besucher werden vollständig geimpfte und genesene Personen nicht berücksichtigt,
8.      abweichend von § 4 Abs. 5 Satz 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV dürfen Literaturhäuser, Theater (einschließlich Musiktheater), Filmtheater (Kinos), Konzerthäuser und -veranstaltungsorte für den Publikumsverkehr geöffnet werden; in geschlossenen Räumen dürfen höchstens 200 Besucher und im Freien höchstens 300 Besucher zugelassen werden,
9.           abweichend von § 4 Abs. 3 Nr. 3 und 8 der 13. SARS-CoV-2-EindV dürfen soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser und Angebote der Mehrgenerationenhäuser für Gruppen bis höchstens zehn Personen öffnen,
10.        abweichend von § 5 Abs. 3 der 13. SARS-CoV-2-EindV sind Stadt- und Naturführungen mit höchstens 50 Teilnehmern gestattet, wenn sichergestellt ist, dass die allgemeinen Hygieneregelungen nach § 1 Abs. 1 der 13. SARS-CoV-2- EindV eingehalten werden; bei der Ermittlung der Anzahl der Besucher werden vollständig geimpfte und genesene Personen nicht berücksichtigt,
11.     abweichend von § 8 Abs. 2 Nr. 3 der 13. SARS-CoV-2-EindV ist für den nach § 8 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 der 13. SARS-CoV-2-EindV zugelassenen Sportbetrieb die Anzahl der Zuschauer in geschlossenen Räumen auf 50 Personen und im Freien auf 100 Personen begrenzt; bei der Ermittlung der Anzahl der Besucher werden vollständig geimpfte und genesene Personen nicht berücksichtigt,
12.         abweichend von § 9 Abs. 3 Satz 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV darf jeder Bewohner einer Einrichtung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 der 13. SARS-CoV-2-EindV zeitgleich von höchstens fünf Personen Besuch erhalten,
13.         abweichend von § 11 Abs. 2 Satz 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV erfolgt die Betreuung in den Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nrn. 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen) im Regelbetrieb.

Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote der Nummern 2 bis 5, 7 bis 9 und 11 des § 13 Abs. 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV haben sicherzustellen, dass die allgemeinen Hygieneregelungen und Zugangsbegrenzungen nach § 1 Abs. 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV eingehalten werden. Besucher der Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote der Nrn. 2 bis 5, 7, 9 bis 11 des § 13 Abs. 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV, der Verkehrs und Gemeinschaftseinrichtungen der Einrichtungen in Nummer 6 des § 13 Abs. 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV sowie in geschlossenen Räumen und auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen im Freien der Einrichtungen in Nummer 8 des § 13 Abs. 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV haben einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz nach § 1 Abs. 2 der 13. SARS-C0V-2-EindV zu tragen.

Der Zutritt zu Angeboten, Einrichtungen oder deren Außengelände der Nummern 2 bis 12 des § 13 Abs. 1 der 13. SARS-CoV-2-EindV darf Teilnehmern, Besuchern, Kunden und Zuschauern nur gewährt werden, wenn eine Testung im Sinne des § 1 Abs. 3 der 13. SARS-CoV-2-EindV mit negativem Testergebnis vorgelegt oder durchgeführt wird und die Verantwortlichen einen Anwesenheitsnachweis nach § 1 Abs. 6 der 13. SARS-C0V-2-EindV führen. § 1 Abs. 4 der 13. SARS-CoV-2-EindV bleibt unberührt.

gez. Dr. Angelika Klein                                                          Sangerhausen, 30.05.2021
Landrätin

31.05.2021

Polizei bittet um Mithilfe

Gegen 09:30 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall in Hettstedt in der Unteren Bahnhofstraße. Hier wurde einem Fahrer eines E-Rollers von einem PKW die Vorfahrt genommen. Daraufhin musste der Fahrer des E-Rollers eine Gefahrenbremsung durchführen, um einem Zusammenstoß zu vermeiden. Dabei stürzte der Rollerfahrer, verletzte sich schwer und wurde in eine Klinik verbracht. Der/die Fahrzeugführer/in des PKW flüchtete pflichtwidrig vom Unfallort über die Breite Straße in die Hohe Straße in Fahrtrichtung Gerbstedt. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen weißen Opel in der Optik eines SUV. Es gibt keine Unfallschäden, da kein Zusammenstoß stattgefunden hat. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen führten nicht zum Auffinden des Fahrzeugs und dessen Fahrzeugführers.

Wer hat etwas gesehen oder kann Hinweise zum Opel und dessen Fahrer/in machen? Bitte melden Sie sich bei der Polizei!

19.05.2021

+++ 11 neue Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz aktuell bei 91,9

 

Mit Stand 18.05.2021, 07:30 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 11 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 91,9.

 

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut LAV insgesamt 6.244 Fälle von COVID-19 registriert. 208 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation

derzeit wie folgt dar (Stand: 18.05.2021, 15.40 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemeinde

Indexfälle

Stadt Allstedt

10

Stadt Arnstein

12

VG Goldene Aue

40

Stadt Hettstedt

39

Lutherstadt Eisleben

118

Stadt Mansfeld

18

VG Mansfelder Grund-Helbra

33

Stadt Sangerhausen

30

Seegebiet Mansfelder Land

25

Südharz

20

Stadt Gerbstedt

16

 

 

 

 

 

Kostenfreie Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für kostenfreie Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.

 

Nachweise für Genesene

Personen im Landkreis, die genesen sind, haben ab sofort die Möglichkeit, einen entsprechenden Nachweis beim Gesundheitsamt zu beantragen. Der Antrag soll per E-Mail an gesundheitsamt@lkmsh.de gestellt werden. Wichtig ist, dass in der E-Mail folgende Daten enthalten sind: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und der Zeitraum der Quarantäne. Durch das Gesundheitsamt wird dann der entsprechende Nachweis ausgestellt und per Post an die Antragsteller versandt.

 

Impfen

Aktuell erhielten 44.888 Personen im Landkreis ihre Erstimpfung, 15.681 Personen haben auch schon ihre Zweitimpfung erhalten.

Bezüglich der Terminvergabe wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Terminvergabe ausschließlich über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de erfolgt!

 

Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet

Das Bürgertelefon des Landkreises ist seit vergangener Woche länger erreichbar. Es steht ab sofort montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Zudem ist das Bürgertelefon jetzt auch am Wochenende jeweils von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar. Am kommenden Pfingstmontag ist das Bürgertelefon ebenfalls von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar.

Die Kolleginnen und Kollegen stehen unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung.

Das Bürgertelefon ist zudem auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de erreichbar.

 

Fieberambulanz – veränderte telefonische Erreichbarkeit

Die Fieberambulanz ist in dieser Woche von Montag bis Samstag sowie am kommenden Pfingstmontag, 24.05.2021, von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr telefonisch unter
03475 – 630 318 zu erreichen.

Für einen Abstrich in der Fieberambulanz in Wolferode (Kunstbergstraße 8a) ist ein Termin notwendig, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

 

Die Termine finden dann montags bis freitags in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt, samstags 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Trotz der Terminvergabe kann es hin und wieder zu längeren Wartezeiten kommen.

 

In der Fieberambulanz werden für Privatpersonen PCR-Tests und medizinisch anerkannte Schnelltests angeboten. Bürger, die in einem Schnelltest positiv getestet wurden, sollten die Fieberambulanz unverzüglich danach aufsuchen, um das Infektionsbild abzugleichen. Zudem müssen diese Personen unbedingt eine FFP-2-Maske tragen. Normale Stoffmasken bzw. OP-Masken sind dann nicht mehr ausreichend, um die Verbreitung des Virus zu stoppen.

 

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass Patienten die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße nutzen. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und auch Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

19.05.2021

+++ 20 neue Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz aktuell bei 157,1

 

Mit Stand 11.05.2021, 03:11 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 20 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 157,1.

 

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut LAV insgesamt 6.121 Fälle von COVID-19 registriert. 203 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation

derzeit wie folgt dar (Stand: 11.05.2021, 15.56 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemeinde

Indexfälle

Stadt Allstedt

19

Stadt Arnstein

18

VG Goldene Aue

44

Stadt Hettstedt

70

Lutherstadt Eisleben

118

Stadt Mansfeld

27

VG Mansfelder Grund-Helbra

38

Stadt Sangerhausen

67

Seegebiet Mansfelder Land

44

Südharz

23

Stadt Gerbstedt

21

 

 

 

 

Inzidenz im Landkreis unter 165 – ab Mittwoch Lockerungen im Kita-Betrieb

Im Landkreis ist die 7-Tages-Inzidenz in den vergangenen Tagen gesunken und hat den Schwellenwert von 165 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Daher sind ab morgen, 12.05.2021, erste Lockerungen im Bereich der Gemeinschaftseinrichtungen möglich. So dürfen etwa die Kindertagesstätten im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen. Das heißt, dass die Kinder in festen Gruppen betreut werden müssen.

Die Schülerinnen und Schüler sind zwar derzeit in den Pfingstferien, gleichwohl gilt die Regelung auch für den Schulbetrieb an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen. Sollte also die Inzidenz nach den Ferien weiterhin unter 165 liegen, so können die Schulen wieder im Wechselunterricht starten und die Abschlussklassen können in Präsenz an der Schule unterrichtet werden. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden. Angemessene Schutz- und Hygienekonzepte müssen umgesetzt und eingehalten werden.

 

Kostenfreie Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für kostenfreie Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.

 

Nachweise für Genesene

Personen im Landkreis, die genesen sind, haben ab sofort die Möglichkeit, einen entsprechenden Nachweis beim Gesundheitsamt zu beantragen. Der Antrag soll per E-Mail an gesundheitsamt@lkmsh.de gestellt werden. Wichtig ist, dass in der E-Mail folgende Daten enthalten sind: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und der Zeitraum der Quarantäne. Durch das Gesundheitsamt wird dann der entsprechende Nachweis ausgestellt und per Post an die Antragsteller versandt.

 

Impfen

Aktuell erhielten 40.413 Personen im Landkreis ihre Erstimpfung, 12.642 Personen haben auch schon ihre Zweitimpfung erhalten.

Bezüglich der Terminvergabe wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Terminvergabe ausschließlich über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de erfolgt!

 

Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet

Das Bürgertelefon des Landkreises ist ab dieser Woche länger erreichbar. Es steht ab sofort montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Zudem ist das Bürgertelefon jetzt auch am Wochenende jeweils von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar.

Auch am kommenden Feiertag (Himmelfahrt) ist das Bürgertelefon von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt. Die Kolleginnen und Kollegen stehen unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung.

Das Bürgertelefon ist zudem auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de erreichbar.

 

Fieberambulanz

Für einen Abstrich in der Fieberambulanz in Wolferode (Kunstbergstraße 8a) ist ein Termin notwendig, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Entsprechend können von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr und samstags zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr unter 03475 – 630 318 Termine zum Abstrich in der Fieberambulanz vereinbart werden.

 

Die Termine finden dann montags bis freitags in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt, samstags 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Trotz der Terminvergabe kann es hin und wieder zu längeren Wartezeiten kommen.

 

In der Fieberambulanz werden für Privatpersonen PCR-Tests und medizinisch anerkannte Schnelltests angeboten. Bürger, die in einem Schnelltest positiv getestet wurden, sollten die Fieberambulanz unverzüglich danach aufsuchen, um das Infektionsbild abzugleichen. Zudem müssen diese Personen unbedingt eine FFP-2-Maske tragen. Normale Stoffmasken bzw. OP-Masken sind dann nicht mehr ausreichend, um die Verbreitung des Virus zu stoppen.

 

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass Patienten die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße nutzen. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und auch Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

 

12.05.2021