Paukenschlag am Verwaltungsgericht Halle: Die Städte Sangerhausen und Hettstedt hatten gegen den Bescheid zur Kreisumlage für die Jahre 2017 bis 2019 geklagt und erhielten jetzt Recht.Nach der Urteilsbegründung, ist der Landkreis verpflichtet,bei der Festlegung der Höhe der Kreisumlage den Finanzbedarf der Städte zu ermitteln und damit die Interessen beider Seiten abzuwägen.Dies sei offensichtlich nicht geschehen.
"Wir wissen um die klamme Haushaltslage beim Landkreis,doch wir müssen auch unsere Interessen wahren,das Land Sachsen-Anhalt ist in der Pflicht,die Kommunen besser mit Finanzmitteln auszustatten" sagte Hettstedts Bürgermeister Dirk Fuhlert(parteilos) nach der Urteilsverkündung.
Allein für das Jahr 2017,um das es in dieser Verhandlung ging,müsste der Landkreis Mansfeld- Südharz 11 Millionen Euro an die Stadt Sangerhausen und fünf Millionen an Hettstedt zurückzahlen.Zumindest bis die neue Kreisumlage ermittelt ist.
Landrätin Dr.Angelika Klein war zu dem Thema nicht zu sprechen,sagte auch die Neujahrsansprache beim PUNKTum-Fernsehen kurzfristig ab.