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2021

+++ Aktuelle Entwicklungen im Landkreis +++ Impftermine vom
20.-30.12.2021 +++

 

Aktuelle Entwicklungen im Landkreis

Mit Stand 17.12.2021, 03:21 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 306 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 920,0. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut RKI insgesamt 14.868 Fälle von COVID-19 registriert. 267 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation

derzeit wie folgt dar (Stand: 17.12.2021, 11.00 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemeinde

Indexfälle

Stadt Allstedt

178

Stadt Arnstein

76

VG Goldene Aue

244

Stadt Hettstedt

254

Lutherstadt Eisleben

415

Stadt Mansfeld

132

VG Mansfelder Grund-Helbra

279

Stadt Sangerhausen

452

Seegebiet Mansfelder Land

130

Südharz

159

Stadt Gerbstedt

131

 

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist am 02.12.2021 die Allgemeinverfügung zur Quarantäne und Information und Benennung der Kontaktpersonen verlängert und ergänzt. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.mansfeldsuedharz.de veröffentlicht.

Impftermine

Seit dem 06.12.2021 müssen Impftermine über die Internetseite des Landkreises (www.mansfeldsuedharz.de/de/impftermine-buchen.html) gebucht werden. Gleichzeitig steht auch eine Impfhotline unter 03464 – 535 1969 (Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zur Verfügung, über die Bürgerinnen und Bürger ihre Termine reservieren können. Geimpft wird derzeit vorrangig mit Moderna und Johnson & Johnson, den Impfstoff Biontech bekommen Personen unter 30 Jahre. Nach wie vor sind in allen drei Impfzentren Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen möglich. Bei den Boosterimpfungen ist es wichtig zu wissen, wie lange die Zweitimpfung zurückliegt. Wer mit Biontech oder AstraZeneca geimpft wurde, kann nach sechs Monaten seine Boosterimpfung erhalten, bei Johnson & Johnson ist es ein Monat. Ab dem 21.12.2021 ist zudem ein Impfbus der Helios Kliniken Mansfeld-Südharz im Landkreis unterwegs. An den Standorten des Impfbusses können sich Interessierte ab 30 Jahren ohne Anmeldung und ausschließlich mit dem Impfstoff von Moderna impfen lassen.In den kommenden beiden Wochen wird an folgenden Orten geimpft:

 

Montag, 20.12.2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ehemalige Malzscheune, Bahnhofstraße, Eisleben

 

 

Dienstag, 21.12.2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ratskeller, Markt, Hettstedt

 

14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Parkplatz Getränke Quelle, Frankenhäuser Straße 1-3, Kelbra (Impfbus, ohne Termin)

15.45 Uhr bis 17.00 Uhr

Festplatz, Schenkplatz 5, Berga (Impfbus, ohne Termin)

Mittwoch, 22.12.2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ehemalige Malzscheune, Bahnhofstraße, Eisleben

 

13.15 Uhr bis 14.30 Uhr

Kulturraum, Einestraße 9, Alterode (Impfbus, ohne Termin)

 

14.45 Uhr bis 15.45 Uhr

Schützenhaus ggü. Sporthotel Nordmann, Deistraße 23, Stangerode (Impfbus, ohne Termin)



Donnerstag, 23.12.2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ratskeller, Markt, Hettstedt

 

 

Montag, 27.12.2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ehemalige Malzscheune, Bahnhofstraße, Eisleben

 

 

Dienstag, 28.12.2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ratskeller, Markt, Hettstedt

 

10.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Feuerwehr, Karlsberger Weg 5, Mansfeld (Impfbus, ohne Termin)



12.15 Uhr bis 13.30 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus, Chausseestraße 29, Klostermansfeld (Impfbus, ohne Termin)

 

Mittwoch, 29.12.2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ehemalige Malzscheune, Bahnhofstraße, Eisleben

 

13.45 Uhr bis 14.45 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus, Neue Straße 211, Edersleben

 

15.15 Uhr bis 17.15 Uhr

Volksbank, Gerstenstraße 8, Allstedt

 

 

Donnerstag, 30.12.2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ratskeller, Markt, Hettstedt

 

 

Corona-Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten an und zwischen den Feiertagen sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des Landkreises ist vom 20.-23.12.2021 sowie vom 27.-30.12.2021 jeweils von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar. Die Kolleginnen und Kollegen stehen unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung. Das Bürgertelefon kann zudem auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de kontaktiert werden. Am 24.12. und 31.12. ist das Bürgertelefon von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt.



Fieberambulanz – Öffnungszeiten über die Feiertage

Die Fieberambulanz befindet sich in der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode und ist in den kommenden beiden Wochen jeweils Montag bis Donnerstag von 12.00 Uhr – 15.00 Uhr geöffnet. Am 24. und 31.12.2021 öffnet die Fieberambulanz von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Termine für einen Abstrich können während der Sprechzeiten der Arztpraxis Wendt unter 03475 – 630 318 (20.-23.12.2021 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, 27.-30.12.2021 von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr, 24./31.12.2021 von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr) vereinbart werden.

Grundsätzlich kann sich in der Fieberambulanz testen lassen, wer COVID-19 Symptome, einen positiven Antigen-Schnelltest hat oder Kontaktperson ist. Zudem werden in der Fieberambulanz PCR-Freitestungen durchgeführt.

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße zu nutzen sind. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

17.12.2021

Neuregelungen zum Verbrennen von Gartenabfällen:

Landrat André Schröder: Bürgernahe und flexible Ausnahmen ab Januar 2022

 

Die Evaluierung des Verbrennverbotes im Landkreis Mansfeld-Südharz ist abgeschlossen. Landrat André Schröder kündigt ab Januar 2022 eine bürgernahe und flexible Umsetzung von Verbrennmöglichkeiten an. Nachdem der Landrat den Bürgermeistern der einzelnen Städte und Gemeinden seine Vorschläge zur Evaluierung vorgestellt hatte, nutzten diese in den vergangenen Wochen die Gelegenheit, sich zu äußern.

 

Ich danke den Bürgermeistern für ihre Mitwirkung und freue mich über die mehrheitliche Zustimmung zu den Vorschlägen“, erklärte Landrat Schröder. „Ab Januar haben die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises nun die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von nichtkompostierbaren pflanzlichen Gartenabfällen unbefristet bis auf Widerruf beim Landkreis zu beantragen. Damit schaffen wir flexible und vor allem bürgernahe Regelungen für das Verbrennen. Gleichzeitig setzen wir weiterhin das Kreislaufwirtschaftsgesetz rechtskonform um und entscheiden über Ausnahmen im Einzelfall.“

 

Folgende Voraussetzungen für Ausnahmen gelten ab dem 01.01.2022:

Ungünstige topografische Lagen (z.B. starke Hanglage)

Kein direkter Zugang zur öffentlichen Straße

Eine Entsorgung der Gartenabfälle ist gar nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich – beispielsweise bei übergroßen Grundstücken in ländlichen Lagen.

Vermehrter Grünschnittanfall nach Schadensereignissen

Plantagen- und Streuobstwiesenpflege

Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall

In diesen Fällen reicht es aus, durch einen Kleingartenverein, einen Gartenbaubetrieb oder die Gemeinde eine fachkundige Person zu benennen, die den Befall bestätigt. Der teure „Einkauf“ von Experten als Gutachter entfällt.

 

Nach einer Genehmigung gelten folgende Vorgaben:

Es darf nur trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden.

Zu sozialen und medizinischen Einrichtungen gilt ein Mindestabstand von 100 Metern.

Kein Verbrennen bei ungünstigen Wetterlagen – etwa bei Sturm, Nebel, Trockenheit oder Regen.

Zudem ist das Verbrennen in den Sommermonaten Juni bis einschließlich August nicht gestattet.

Die Brenndauer wird individuell begrenzt.

Die Entsorgung der Brandrückstände muss sichergestellt werden.

Für den Zeitpunkt des Verbrennens gilt eine Meldepflicht.

 

Das Antragsverfahren ab dem 01.01.2022:

 

Die Antragstellung ist schriftlich oder auch digital möglich. Schriftliche Anträge sind an das Umweltamt des Landkreises (Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen) zu richten. Das Antragsformular steht zudem digital auf der Internetseite des Landkreises (https://www.mansfeldsuedharz.de/de/verbrennverordnung/) zur Verfügung und kann direkt per E-Mail an das Umweltamt gesendet werden.

Das Umweltamt prüft die eingegangenen Anträge und erteilt die Genehmigung. Hierfür ist im Einzelfall eine Vorortbesichtigung erforderlich. Sind Änderungen der örtlichen Verhältnisse nicht zu erwarten, wird die Genehmigung unbefristet bis auf Widerruf erteilt. Wichtig ist, dass der Zeitpunkt des Verbrennens beim Umweltamt des Landkreises (03464 – 535 4501 oder umweltamt@lkmsh.de) rechtzeitig vorher angezeigt und das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde informiert wird. Eine stichprobenartige Kontrolle durch das Umweltamt wird somit ermöglicht.

 

Handelsübliche Feuerschalen und Feuerkörbe mit einem Durchmesser bis zu einem Meter unterliegen nicht dem Abfallrecht. Das Verbrennen in diesen Schalen muss nicht vom Landkreis genehmigt werden. Gleiches gilt für Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Martinsfeuer). Hier können die Gemeinden im Rahmen des allgemeinen Ordnungsrechtes eigene Bestimmungen erlassen.

 

Neues Angebot für Kleingartenanlagen

 

Zusätzlich zu den bisherigen Entsorgungsmöglichkeiten können in den Kleingartenanlagen des Landkreises jeweils bis zu 15 m³ Grünschnitt kostenfrei eingesammelt und entsorgt werden. Die Abholung erfolgt individuell planbar auf Abruf durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises (EAW) und ist kostenfrei.

 

Für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises besteht nach wie vor die Möglichkeit, ihren Grünschnitt über die Angebote des EAW (Biotonne, Straßensammlungen, Grünschnitt (3 m³) statt Sperrmüll, Anlieferung Wertstoffhöfe) zu entsorgen. Alle bisherigen Angebote bleiben erhalten!

 

Hintergrund:

Rechtsgrundlage ist § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):

 

Absatz 1: Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Absatz 2: Die zuständige Behörde kann im Einzelfall unter dem Vorbehalt des Widerrufs Ausnahmen von Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

17.12.2021

+++ Aktuelle Entwicklungen im Landkreis +++ Ab Montag Impftermine buchbar +++

 

Aktuelle Entwicklungen im Landkreis

Mit Stand 10.12.2021, 03:36 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 292 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 1.244,7. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut RKI insgesamt 13.461 Fälle von COVID-19 registriert. 263 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation

derzeit wie folgt dar (Stand: 10.12.2021, 11.00 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemeinde

Indexfälle

Stadt Allstedt

193

Stadt Arnstein

106

VG Goldene Aue

226

Stadt Hettstedt

262

Lutherstadt Eisleben

495

Stadt Mansfeld

146

VG Mansfelder Grund-Helbra

323

Stadt Sangerhausen

477

Seegebiet Mansfelder Land

142

Südharz

213

Stadt Gerbstedt

115

 

 

 

 

 

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist am 02.12.2021 die Allgemeinverfügung zur Quarantäne und Information und Benennung der Kontaktpersonen verlängert und ergänzt. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.mansfeldsuedharz.de veröffentlicht.

 

Impftermine

Seit dem 06.12.2021 müssen Impftermine über die Internetseite des Landkreises (www.mansfeldsuedharz.de/de/impftermine-buchen.html) gebucht werden. Gleichzeitig steht auch eine Impfhotline unter 03464 – 535 1969 (Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zur Verfügung, über die Bürgerinnen und Bürger ihre Termine reservieren können. Geimpft wird derzeit vorrangig mit Moderna und Johnson & Johnson, den Impfstoff Biontech bekommen Personen unter 30 Jahre. Nach wie vor sind in allen drei Impfzentren Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen möglich. Bei den Boosterimpfungen ist es wichtig zu wissen, wie lange die Zweitimpfung zurückliegt. Wer mit Biontech oder AstraZeneca geimpft wurde, kann nach sechs Monaten seine Boosterimpfung erhalten, bei Johnson & Johnson ist es ein Monat.

 

In der kommenden Woche wird an folgenden Orten geimpft:

 

Montag, 13.12. 2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

 

Dienstag, 14.12. 2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Impfkabine Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ehemalige Malzscheune, Bahnhofstraße, Eisleben

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ratskeller, Markt, Hettstedt

 

 

Mittwoch, 15.12. 2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Impfkabine Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 



Donnerstag, 16.12. 2021

09.00 bis 15.00 Uhr

Impfkabine Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ratskeller, Markt, Hettstedt



Freitag, 17.12. 2021

09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Impfkabine Mammuthalle, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Sangerhausen

 


Corona-Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.

 

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des Landkreises ist von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar. Die Kolleginnen und Kollegen stehen unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung. Das Bürgertelefon kann zudem auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de kontaktiert werden.

 

Fieberambulanz – geänderte Öffnungszeiten

Die Fieberambulanz befindet sich in der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode und ist in der kommenden Woche Montag bis Freitag von 12.00 Uhr – 15.00 Uhr sowie Samstag von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Termine für einen Abstrich können während der Sprechzeiten der Arztpraxis Wendt unter 03475 – 630 318 (Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Samstag 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr) vereinbart werden.

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße zu nutzen sind. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

10.12.2021

Impfen im Landkreis:

Ab Montag können Termine online oder per Telefon gebucht werden

Die aktuell anhaltend hohe Nachfrage beim Impfen im Landkreis soll besser gesteuert werden. Landrat André Schröder kündigt ab dem kommenden Montag ein kreiseigenes Terminbuchungssystem an. Über die Internetseite des Landkreises (www.mansfeldsuedharz.de) können Impftermine gebucht werden. Gleichzeitig steht auch eine Impfhotline unter 03464 – 535 1969 (Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zur Verfügung, über die Bürgerinnen und Bürger ihre Termine reservieren können.

Mit dem Terminbuchungssystem reduzieren wir die Wartezeiten vor und in unseren Impfzentren“, erklärte Landrat André Schröder. „Gleichzeitig lässt sich unsere Impfkampagne so besser steuern und forcieren. An jedem der drei Standorte sind bis zu 200 Impfungen am Tag möglich, so dass wir bis zu 3.000 Impfungen pro Woche schaffen können.“

Der Landkreis hat kein neues Buchungssystem angeschafft, sondern nutzt das ehemalige System des Straßenverkehrsamtes. Mit dieser kreiseigenen Lösung wird der Kreishaushalt nicht zusätzlich belastet.

Wer einen Impftermin online oder via Telefon bucht, kann sich zunächst den Standort aussuchen (Mammuthalle Sangerhausen, Malzscheune Lutherstadt Eisleben, Ratskeller Hettstedt), klickt anschließend den gewünschten Tag und die Uhrzeit an. Am Ende müssen noch persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer hinterlegt werden. Ist ein Termin verfügbar, wird dieser dann bestätigt.

Geimpft wird derzeit vorrangig mit Moderna und Johnson & Johnson, den Impfstoff Biontech bekommen Personen unter 30 Jahre. Nach wie vor sind in allen drei Impfzentren Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen möglich. Bei den Boosterimpfungen ist es wichtig zu wissen, wie lange die Zweitimpfung zurückliegt. Wer mit Biontech oder AstraZeneca geimpft wurde, kann nach sechs Monaten seine Boosterimpfung erhalten, bei Johnson & Johnson ist es ein Monat.

03.12.2021

COVID-19: Neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne

Nach wie vor muss der Landkreis Mansfeld-Südharz eine ernste pandemische Lage bewältigen. Deshalb ist die Allgemeinverfügung zur Quarantäne und Information und Benennung der Kontaktpersonen verlängert und in wenigen Punkten ergänzt worden. Um die Verbreitung des Virus‘ einzudämmen und eine zeitnahe Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu gewährleisten, gilt weiterhin, dass sich Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben müssen. Dies gilt für alle Personen, bei denen ein positives PCR-Testergebnis oder auch ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt, wobei das Schnelltest-Ergebnis schnellstmöglich durch einen PCR-Test beim Hausarzt oder in der Fieberambulanz bestätigt werden muss. Die Quarantäne dauert 14 Tage. Wenn während dieser Zeit Symptome wie Fieber, trockener Husten oder Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auftreten, muss sofort das Gesundheitsamt informiert werden (Telefonnummer 03464 – 535 4404 oder 03464 – 535 4428). Neu ist, dass sich vollständig geimpfte oder genesene Personen, die keine Symptome haben, am 5. Quarantäne-Tag per PCR-Test frei testen lassen können.

Betroffene müssen zudem umgehend selbständig ihre Kontaktpersonen informieren sowie diese dem Gesundheitsamt melden. Entsprechende Listen, in die die Daten eingetragen werden müssen, sind auf der Internetseite des Landkreises verfügbar.

Personen, die mit einem positiv Getesteten in einem Hausstand leben oder Kontakt hatten, haben sich sofort in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben. Sofern keine COVID-19-typischen Symptome auftreten, ist es aber möglich, sich am 5. Quarantäne-Tag mittels PCR-Test oder am 7. Tag mittels Antigen-Schnelltest (Zertifiziertes Testzentrum oder Apotheke) frei zu testen.

Geimpfte oder genesene Personen, die Kontaktpersonen sind, aber keine Symptome haben, müssen nicht in Quarantäne. Hier muss dem Gesundheitsamt der entsprechende Nachweis vorgelegt werden.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30.12.2021 und ist auf der Internetseite unter www.mansfeldsuedharz.de (Corona/Allgemeinverfügungen) veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bund-Länder-Beschlüsse und der daraus folgenden neuen Landesverordnung verzichten wir als Landkreis zum jetzigen Zeitpunkt auf zusätzliche Verschärfungen durch eine eigene Rechtsverordnung“, erklärte Landrat André Schröder.

03.12.2021