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Februar 2024

Schröder: Deutsche Staatsbürgerschaft steht für erfolgreiche Integration!

Immer mehr Zugewanderte entscheiden sich in Mansfeld-Südharz für die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Ausländerbehörde des Landkreises veröffentlichte dazu jetzt aktuelle Zahlen. Demnach stiegen die Einbürgerungen seit 2018 kontinuierlich an. Waren es 2018 noch 41 Fälle und 2019 sogar nur 35 Fälle, stieg die Zahl 2020 auf 42 und 2021 auf 70 an. Im Jahr 2022 erhielten dann 107 Migranten und 2023 103 Migranten ihre deutsche Staatsbürgerschaft.

 

Dazu erklärt Landrat André Schröder:

Diese Entwicklung ist positiv, weil Einbürgerungen die deutsche Sprache, das Bekenntnis zu unseren Werten und zumeist auch das Bestreiten des Lebensunterhaltes bedeuten. Kurzum, wer den deutschen Pass erhält, zeigt damit gelungene Integration und lebt oft auf Dauer bei uns. Der Landkreis braucht diese Form der Zuwanderung. So wichtig es ist, die irreguläre Migration zu begrenzen und kommunale Infrastrukturen nicht zu überlasten, so wichtig ist es auch diejenigen erfolgreich zu integrieren, die hierbleiben.“

 

Schröder betonte, dass die steigenden Einbürgerungszahlen nicht auf die erst kürzlich vom Bund beschlossenen gesetzlichen Erleichterungen zurückzuführen sind. Ausgewirkt hätten sich aber die hohen Asyl- und Flüchtlingszugänge seit 2015. Die meisten Zuwanderer kamen entweder aus Europa oder aus Syrien und Afghanistan.

 

26.02.2024

Landkreis unterstützt Erprobung von Telenotärzten

 

Gemeinsam mit dem Saalekreis und der Stadt Halle wird Mansfeld-Südharz die Erprobung eines Telenotarztsystems für das südliche Sachsen-Anhalt beantragen. Zuständig für eine Umsetzung ist das Innenministerium des Landes.

Dazu erklärt Landrat André Schröder:
„Telenotärzte sollen nicht die Ärzte vor Ort ersetzen. Das Einsatzspektrum soll stattdessen sinnvolle Ergänzungen dort leisten, wo dies im Interesse der Patienten ist. Z. B. könnten Notfallsanitäter unterstützt oder die Zeit bis zum Eintreffen eines Notarztes überbrückt werden. Bei speziellen Krankheitsbildern sind darüber hinaus Konsultationen bzw. das Einholen einer zweiten Meinung möglich. Auch bei der Begleitung stabilisierter Patienten während sogenannter Sekundärverlegungen können Telenotärzte sinnvoll sein.

Die schnelle Verfügbarkeit notfallmedizinischen Fachwissens ist für eine gleichwertige Versorgungsqualität im ländlichen Raum von wachsender Bedeutung. Im Falle einer erfolgreichen Erprobung kann ich mir eine spätere Einbeziehung in das Strukturwandelprojekt REGENT vorstellen. Mein ausdrücklicher Dank gilt dem Geschäftsführer und dem ärztlichen Leiter des Eigenbetriebes Rettungsdienst für die gute Vorbereitung.“

21.02.2024

„Mansfeld-Südharz erhält für 2024 zusätzliche Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock des Landes in Höhe von 20,9 Millionen Euro. Das Geld sichert die Zahlungsfähigkeit des Landkreises bis einschließlich Mai ab. Das Kabinett wird in Kürze über einen entsprechenden Vorschlag des Finanzministeriums abstimmen. Darüber informierte Landrat Schröder auf der letzten Kreistagssitzung. Die Zuweisungen sind der erste klare Schritt zur Anerkennung unserer Bedarfe. Ich begrüße ausdrücklich, dass es sich um echte Zuweisungen und nicht um Kredite handelt. Unser Einsatz hat sich gelohnt. Gleichzeitig ist die Liquidität auch danach sicherzustellen. Hierzu sind wir weiter im Gespräch mit dem Land. Die jetzt zugesagte Summe entspricht etwa der Hälfte der Ertragsausfälle, die auf Grund der Rückzahlung an die Städte und Gemeinden durch die Rechtsprechung beim Landkreis entstehen.“

19.02.2024

Lindenweg in Hettstedt vorerst weiter nutzbar

Bei einem Vor-Ort-Besuch des Landrates André Schröder heute in Hettstedt in den Räumlichkeiten des Hettstedter Fanfarenzuges e.V.  erklärte Schröder:

 

Wir wollen sowohl für den Fanfarenzug, als auch für die Kreisvolkshochschule in Hettstedt möglichst Planungssicherheit schaffen. Daher wird zunächst die weitere Nutzung der vorhandenen Räume in diesem Jahr sichergestellt. Parallel dazu werden zur Erweiterung der Nutzungsoptionen am Lindenweg 2 Planungsleistungen vorangebracht und erste Investitionen vorbereitet. Sollte 2025 ein Auszug notwendig werden, wird den Vereinen für den Umzug eine Vorbereitungszeit von mindestens 3 Monaten eingeräumt.“

 

Der Landkreis fördert seit Jahren mit günstigen Nutzungsbedingungen seiner Liegenschaften die Vereinsarbeit vor Ort. Dies soll nach den Möglichkeiten des Landkreises auch fortgesetzt werden. Vorrang für die Nutzung eigener Liegenschaften müsse aber stets die eigene Aufgabenerledigung behalten.

 

Hintergrund:

Der Lindenweg 1 fungiert aktuell als Erstaufnahmeeinrichtung des Landkreises für Flüchtlinge und Asylbewerber. Aufgrund anhaltend hoher Zugangszahlen ist die Vorbereitung des Nachbargebäudes Lindenweg 2 für zusätzliche Aufnahmekapazitäten geplant. Nachdem die Vereine hierüber informiert wurden, kam es zu Nachfragen in der Öffentlichkeit.

 

07.02.2024

Lösung für Theater in Eisleben:

Landkreis und Stadt gehen gemeinsamen Lösungsweg

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz und die Lutherstadt Eisleben haben sich auf einen Lösungsweg zur Fortsetzung des Theaterbetriebes verständigt, der noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages beziehungsweise des Eisleber Stadtrates steht. Das Land Sachsen-Anhalt hat diese Lösung ausdrücklich befürwortet.

Der Landkreis und die Lutherstadt haben ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung des Gesellschafteranteils des Landkreises in Höhe von 1,613 Millionen Euro für das Jahr 2024 verabredet. Die Laufzeit gilt bis Ende 2028. Wird durch das Landesverwaltungsamt und die kommunalen Gremien die Inanspruchnahme des Darlehens bestätigt, ist die Finanzierung der Kulturwerk gGmbH 2024 abgesichert.

Der Landkreis sieht in der jetzt gefundenen Verständigung mit der Lutherstadt einen Weg, den im vom Kreistag beschlossenen Zuwendungsvertrag enthaltenen Ertragsvorbehalt einzulösen“, erklärte Landrat André Schröder heute. „Unter dieser Voraussetzung kann auch die Ausschreibung für die Nachbesetzung der Intendantenstelle sofort erfolgen.“

Bürgermeister Carsten Staub äußert sich nach dem letzten Gespräch in der Staatskanzlei erleichtert: „Wir sind sehr froh, dass es uns gelungen ist, mit Unterstützung des Landes eine Lösung für die Weiterfinanzierung unseres Theaters zu finden. Das gemeinsame und ausdrückliche Ziel beider Gesellschafter sollte es sein, den Theaterbetrieb langfristig - über die vierjährige Förderperiode hinaus - auf sichere Beine zu stellen und damit einer verantwortungsvollen Gesellschafterrolle gerecht zu werden.“

Die Gesellschafterversammlung der Kulturwerk gGmbH hat heute den Abschluss der Zuwendungsverträge beschlossen und den Geschäftsführer Ulrich Fischer unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Darlehensvertrages mit der Unterzeichnung beauftragt.

01.02.2024