• Geflügelpest in Mansfeld-Südharz - Lage entspannt sich - Aufhebung Stallpflicht für Anfang Dezember vorgesehen ( News) +++ Mehr als 100 Hunde in besorgniserregendem Zustand auf einem Grundstück in Wippra - Ortsteil Popperode - aufgefunden und gerettet +++

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2025

Aktuelle Entwicklungen zur Geflügelpest in MSH:

Lage entspannt sich – Schutzzone wird aufgehoben

 

Weniger verendete Wildvögel und kein neuer Fall von Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb: die Lage im Landkreis Mansfeld-Südharz entspannt sich.

 

Damit kann ab Freitag, den 28.11.2025, die Schutzzone, die die Orte Berga, Kelbra, Thürungen und Roßla eingeschlossen hat, wieder aufgehoben werden. Auch eine Lockerung der Stallpflicht für Geflügel wird für Anfang Dezember in Betracht gezogen, wenn die Lage es zulässt“, sagte Landrat André Schröder.

Die aufgehobene Schutzzone geht nunmehr in die Überwachungszone über. Damit sind die strengen Auflagen wie das Verkaufsverbot sämtlicher Erzeugnisse, wie Geflügelfleisch und Eier, aufgehoben. Die Vorgaben der Überwachungszone gelten aber fort. Hierzu zählen eine entsprechende Überwachung der Geflügelbestände und das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen.

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben vorerst weiterhin untersagt.

 

Insgesamt wurden seit Ausbruch der Geflügelpest vor allem am Stausee Kelbra rund 5.900 verendete Tiere geborgen.

Den letzten, durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigten Fall von H5 N1 gab es am 18.11.2025. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass sich die Lage entspannt und die Auflagen gelockert werden können.

 

Das Veterinäramt des Landkreises weist aber weiter darauf hin, dass die verbleibenden Sicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten und überprüft werden. Tot aufgefundene Wildvögel sind weiterhin dem Veterinäramt zu melden.

 

Alle aktuellen Meldungen, die geltenden Allgemeinverfügungen sowie weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de/aktuell/gefluegelpest.

27.11.2025

Veterinäramt des Landkreises greift im Sinne des Tierschutzes ein

 

Erneut ist es im Landkreis Mansfeld-Südharz zu einem Verstoß gegen das Tierschutzrecht gekommen. Am Dienstag (18.11.2025) musste das Veterinäramt zu einem Fall in einem Ortsteil der Stadt Mansfeld ausrücken.

Auf einem Grundstück wurden mehr als 100 Hunde in besorgniserregendem Zustand entdeckt. Rund 130 Tiere wurden bis in die Nacht mit Unterstützung von Polizei und Freiwilliger Feuerwehr sichergestellt und in Tierheimen im Landkreis, im Nachbarlandkreis Harz und bei Leipzig untergebracht. Die Zustände auf dem Grundstück waren drastisch. Die Tiere wurden unter katastrophalen Umständen gehalten. Bei den Hunden handelt es sich offenbar um Mischlingstiere, Inzucht ist nicht ausgeschlossen.

Das Veterinäramt wird jetzt Auflagen erteilen, die die Besitzerin einzuhalten hat. Auch das Stellen einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzrecht wird geprüft.

Erneut zeigt sich, dass das Veterinäramt des Landkreises in immer mehr Fällen eingreifen muss. Dabei werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer häufiger mit Verwahrlosung, Missständen und Überforderung mit der Haltung von Tieren konfrontiert. Die Kosten für Einsatz und Unterbringung muss der Landkreis tragen. Die vierwöchige Unterbringung eines Hundes im Tierheim kostet im Schnitt 400 Euro, hinzu kommen die Kosten für tierärztliche Behandlungen.

19.11.2025

Die Koalition von SPD und CDU/CSU hat mit dem Haushalt 2026 die vollständige Umsetzung des THW-Bauprogramms beschlossen.
Wie Martin Kröber (SPD) jetzt mitteilt, werden auf Beschluss des Haushaltsausschusses in den nächsten Jahren
weitere 2,7 Milliarden Euro über mehrere Jahre zur Verfügung gestellt, um weitere 140 Unterkünfte für das THW neu zu bauen.
Darüber freuen kann sich jetzt auch das THW in Sangerhausen. "Das ist eine Sensation", so Kröber.
"Ich freue mich riesig, dass die Finanzierung des Neubaus für das THW in Sangerhausen jetzt gesichert ist.
Wie viele andere Ortsverbände wartet das THW dort seit Jahren auf eine Modernisierung der Unterkunft."

14.11.2025

Geflügelpest in MSH:

Stallpflicht gilt weiterhin im gesamten Landkreis – Kontrollen angekündigt

Nachdem in einem Geflügelbetrieb in Mansfeld-Südharz das H5 N1 Virus amtlich festgestellt worden ist, hat das Veterinäramt am vergangenen Wochenende für Teile des Landkreises eine sog. Sperrzone zum Schutz gegen die Geflügelpest eingerichtet.

Für den gesamten Landkreis gilt darüber hinaus nach wie vor eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Demnach darf Geflügel ausschließlich so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht ist, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Des Weiteren sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Landkreis untersagt. Auch das Betretungs- und Befahrungsverbot für das Areal am Stausee Kelbra besteht nach wie vor.

Das Veterinäramt des Landkreises hat angekündigt, dass entsprechende Kontrollen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen kann ein Bußgeld festgesetzt werden.

Alle aktuellen Meldungen, die geltenden Allgemeinverfügungen sowie weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de/aktuell/gefluegelpest.

 

 

Bürgertelefon wird verstärkt

 

Seit Montag, 03.11.2025, sind die Sprechzeiten des Bürgertelefons des Landkreises erweitert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung unterstützen das Veterinäramt und beantworten Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema.

Erreichbar ist das Bürgertelefon ab sofort unter der Rufnummer + 49 (0) 3464 535-1960 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 15 Uhr und Freitag 8 – 12 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle des Landkreises Meldungen, vor allem zu Fundorten toter Vögel, unter +49 (0) 3464 535-1910 entgegen.

 

Wichtige Hinweise:

 

Geflügelhalter werden weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch.

Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt, sondern dem Landkreis gemeldet werden.

 

 

03.11.2025

Ab 24.10.2025 Stallpflicht im gesamten Landkreis – Betretungsverbot für das Areal am Stausee

Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Geflügelpest und der aktualisierten Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts gilt ab morgen, 24.10.2025, im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz eine Stallpflicht. Mit der neuen Allgemeinverfügung darf Geflügel dann nur noch entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht sein, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Betroffen sind mehr als 4.000 Geflügelhalter im Landkreis. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben weiterhin im gesamten Landkreis untersagt.

 

Zudem tritt ab 24.10.2025, eine weitere Allgemeinverfügung in Kraft, die das Betreten des Areals am Stausee Kelbra verbietet. Lediglich Einsatzkräfte und Mitarbeiter des Talsperrenbetriebes haben noch Zugang, um die verendeten Tiere zu bergen. Da deren Zahl aktuell täglich weiter um rund 100 ansteigt, unterstützen ab der kommenden Woche Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren aus den Gemeinden Goldene Aue und Südharz den Landkreis. Gemeinden wie Berga und Kelbra stellen weiterhin Technik zum Transport zur Verfügung. Das Luftkissenboot aus dem Seegebiet steht auf Abruf bereit und kann je nach Wetterlage unterstützen. Der Landkreis dankt bereits jetzt allen eingesetzten Kräften und Gemeinden für ihre Hilfe in dieser außergewöhnlichen Situation.

Wichtige Hinweise:

 

Geflügelhalter werden weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch.

Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt werden, sondern dem Landkreis gemeldet werden.

Nutzen Sie zu Meldungen toter Wildvögel oder von totem Hausgeflügel das Bürgertelefon. Erreichbar ist das unter der Rufnummer + 49 (0) 3464 535-4303 oder -4305 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 – 11 Uhr sowie von 13 – 14.30 Uhr und Freitag 9 – 12 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle des Landkreises die Meldungen unter +49 (0) 3464 535-1910 entgegen.

 

Die ab 24.10.2025 geltenden Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Aktuelle Bekanntmachungen).

 

24.10.2025