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November 2022

Führerscheinumtausch

Für die Jahrgänge 1959 – 1964 läuft die Frist bis 19.01.2023

Nach geltender EU-Richtlinie müssen in den kommenden Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen einen neuen, einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

 

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin der Fahrerlaubnis: Bis zum 19.01.2023 müssen alle Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. Die Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit.

 

Danach erfolgt der Umtausch gestaffelt wie folgt:

Geburtsjahr

Umtauschfrist

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Vor 1953

19.01.2033

 

Für den Umtausch ist im Vorfeld ein Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren: online unter termine.mansfeldsuedharz.de bzw. per App CleverQ oder telefonisch von Montag bis Freitag von 08:00 – 10:30 Uhr unter 03464 / 535-4229.

11.11.2022

Flexible Hallenbuchung für Vereine

Kreistag entscheidet über neue Entgeltordnung zur Benutzung der kreiseigenen Sportstätten

 

Das Schul- und Sportamt des Landkreises Mansfeld-Südharz hat am 08.11.2022 im Schul-, Sport- und Kulturausschuss eine neue Entgeltordnung für die Benutzung der kreiseigenen Sportstätten vorgestellt. Im Ergebnis sollen die Turnhallen des Landkreises für die Sportvereine ab dem 01.01.2023 auch weiterhin mietfrei zur Verfügung stehen, die Nutzungsentgelte für die anteiligen Betriebskosten auf 2 Euro je Stunde und Hallenfeld für Kinder und Jugendliche und auf 5 Euro je Stunde und Hallenfeld für Erwachsene festgelegt werden.

 

Zuvor wurde dieser Vorschlag den nutzenden Vereinen am 11.10.2022 durch die Kreisverwaltung vorgestellt. Dabei wurden von den Vereinen adressierte Anpassungswünsche der Entgeltordnung gemeinsam mit Vertretern der Kreisverwaltung diskutiert.

Wir haben diese Wünsche geprüft und werden im Sinne der Vereine für den Sport auch eine halbstündige Buchung der Hallen und einen angepassten Buchungszeitraum vom 01.10. bis zum 30.09. des Folgejahres ermöglichen“, erklärt Sven Vogler als zuständiger Fachbereichsleiter.

 

 

Entgeltordnung bis 31.12.2022

Entgeltordnung ab 01.01.2023

1 Euro je Stunde und Hallenfeld
(Kinder/Jugendliche/Erwachsene)

2 Euro je Stunde und Hallenfeld (Kinder und Jugendliche)

5 Euro je Stunde und Hallenfeld (Erwachsene)

 

08.11.2022