Landesverwaltungsamt beanstandet Kreistagsvotum zum Haushalt: Kreistag muss erneut entscheiden - Landrat stellt Antrag auf Sonderhilfe
Die zu geringe Veranschlagung der Kreisumlage durch den Kreistag hat erwartungsgemäß zum Einspruch der Kommunalaufsichtsbehörde geführt. Durch die Beanstandung des Landesverwaltungsamtes befindet sich der Landkreis damit zunächst weiter in der vorläufigen Haushaltsführung.
Dazu erklärt Landrat André Schröder:
„Zur Reduzierung unseres Defizits sind alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und unsere Ausgaben mit dem geringsten Aufwand zu erledigen. Solange der Kreistag das nicht durch Beschlüsse untersetzt, droht der haushaltsrechtliche Notstand. Die Kreisverwaltung sieht sich in ihrer Haltung gegenüber dem Kreistag, aber auch in der eigenen Verfassungsbeschwerde zur Finanzausstattung bestätigt.
In den Kreistag wird nun eine erneute Vorlage eingebracht. Zunächst gilt es, über einen Widerspruch gegen die Beanstandung zu entscheiden. Da dieser wenig Aussicht auf Erfolg hat, muss der Hebesatz zur Kreisumlage an den Rahmen der Rechtsprechung angepasst werden. Auf Nummer sicher gehen zu Lasten des Landkreises – das geht nicht mehr!
Gleichzeitig hat Mansfeld-Südharz auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2023 einen Antrag auf Bedarfszuweisung in Höhe von 20,2 Millionen Euro beim Land gestellt. Ein weiterer Antrag auf Liquiditätshilfe ist bereits in Arbeit.“