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Mai 2020

+++ Zahl der Coronavirus-Fälle im Landkreis beläuft sich weiter auf 51 +++ Neue Verordnung des Landes lässt weitere Lockerungen zu

 

Die Zahl der Fälle im Landkreis, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, beläuft sich weiter auf 51. Fünf positiv getestete Personen befinden sich derzeit noch in Quarantäne. Drei davon werden derzeit stationär betreut. Aktuell befinden sich insgesamt 78 Personen in Quarantäne (Stand 15.00 Uhr).

Die Landesregierung hat heute weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Entsprechend ist es ab dem kommenden Donnerstag (28.05.2020) erlaubt, dass sich maximal 10 Personen im privaten Umfeld treffen. Auch private Feiern sind ab dann wieder zulässig – etwa Hochzeiten, Geburtstage, Einschulungen oder die Feier des Schulabschlusses. Im privaten Kreis dürfen hier bis zu 20 Personen gemeinsam feiern. Fachkundig organisierte Zusammenkünfte wie Meetings, Seminare, Fachkongresse, aber auch Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Parteien sowie kirchliche und standesamtliche Trauungen und Beisetzungen können mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Ab 1. Juli wird der Teilnehmerkreis auf bis zu 250 Personen ausgeweitet werden. Es muss ein Konzept vorliegen, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und Anwesenheitslisten geführt werden.

Auch Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos, Theater und Volkshochschulen dürfen unter Einhaltung der entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen.

Zudem öffnen nach Pfingsten die Kindertageseinrichtungen und Horte wieder für alle Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb. Auch Schulsport ist dann wieder möglich.

 

Wie bereits berichtet, wird die Fieberambulanz des Landkreises in der kommenden Woche von Sangerhausen nach Wolferode umziehen. Sie befindet sich dann ab Dienstag, 02. Juni 2020, im Gebäude der der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Abstriche nicht in der Praxis genommen werden, sondern in Räumen, die sich zwar im Gebäude der Praxis befinden, aber von dieser räumlich getrennt sind.

27.05.2020

+++ Zahl der Coronavirus-Fälle im Landkreis steigt auf 51 +++ Fieberambulanz ab der kommenden Woche in Wolferode

 

Die Zahl der Fälle im Landkreis, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, ist auf 51 gestiegen. Sieben positiv getestete Personen befinden sich derzeit noch in Quarantäne. Vier davon werden derzeit stationär betreut. Aktuell befinden sich insgesamt 133 Personen in Quarantäne (Stand 15.00 Uhr).

 

Ab der kommenden Woche wird die Fieberambulanz des Landkreises nicht mehr in Sangerhausen, sondern in Wolferode untergebracht sein. Ziel ist es, künftig den Schulsport der Berufsbildenden Schulen Mansfeld-Südharz in der Turnhalle in der Karl-Liebknecht-Straße in Sangerhausen wieder zu gewährleisten. Entsprechend kann ab Dienstag, 02. Juni 2020, die Fieberambulanz in Wolferode aufgesucht werden. Sie befindet sich in der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode.

Die Fieberambulanz ist ab dem 02.06.2020 wie folgt geöffnet:

 

Montag 11.00 bis 14.00 Uhr

Dienstag 12.00 bis 15.00 Uhr

Mittwoch 12.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag 12.00 bis 15.00 Uhr

Freitag 11.00 bis 14.00 Uhr

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschaltet.

 

25.05.2020

+++ Zahl der Coronavirus-Fälle im Landkreis unverändert bei 47 +++

Die Zahl der Fälle im Landkreis, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, hat sich zum gestrigen Sonnabend nicht verändert und liegt bei 47 Personen. Es gibt keine Neuerkrankungen zu verzeichnen. Die Zahl der derzeit infizierten Personen liegt bei 9. Zwei Personen werden derzeit stationär betreut. Aktuell befinden sich im Landkreis 193 Personen in Quarantäne.

 

Ab morgen, Montag (18. Mai), besteht für Gastronomen die Möglichkeit, ihre Lokalitäten unter Auflagen zu öffnen. Davon machen neun gastronomische Unternehmen im Landkreis Gebrauch. Dafür mussten die Firmeninhaber einen Antrag stellen und umfangreiche Vorgaben erfüllen. Diese Anträge wurden – nach einer Kontrolle auf Einhaltung der Vorgaben – bewilligt.

Bis zum 22. Mai nehmen weitere fünf Gastronomiebetriebe ihre Geschäftstätigkeit wieder auf.

 

Ab dem 22. Mai dann wollen die nächsten acht gastronomischen Betriebe ihre Gäste wieder empfangen. Ab diesem Tag (22. Mai) müssen die Unternehmen keine Genehmigung mehr einholen, sondern die Wiederaufnahme ihres Betriebes lediglich dem Landkreis anzeigen – dies haben acht Unternehmen bereits getan. Die Einhaltung der Hygieneauflagen wird dann stichprobenartig überprüft.

18.05.2020

Eisleber Wiesenmarkt 2020 wird weiterhin organisiert


In Abstimmung mit dem Betriebsausschuss Märkte wurde entschieden, dass der Eisleber
Wiesenmarkt 2020 weiterhin organisiert wird.
Seit Februar dieses Jahres sind rund 350 Verträge mit den teilnehmenden Unternehmen
unterzeichnet. Ohne in eine nicht absehbare Rechtsfolge zu geraten, sind diese Verträge auch
nicht kündbar. Es sei denn - wie unlängst geschehen mit unserer Frühlingswiese, wir dürfen die
Veranstaltung durch Erlass nicht durchführen.
Der aktuelle Faktenstand und die aktuelle Rechtslage geben uns aber keinen Grund, zum
jetzigen Zeitpunkt eine andere Entscheidung zu treffen.
Aus diesen Gründen organisieren wir derzeit den Eisleber Wiesenmarkt, erzeugen damit auch
einen gewissen Druck, hin in ein „normales Leben“, und geben Hoffnung an alle Beteiligten.

Eigenbetrieb Märkte Lutherstadt Eisleben

14.05.2020

+++ Zahl der Coronavirus-Fälle im Landkreis steigt weiter an +++ Aktuell 48 Fälle +++ Antragsformular für Gaststätten jetzt online verfügbar

Die Zahl der Fälle im Landkreis, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, ist auf 48 gestiegen. Die Infektion einer weiteren Person hat sich nicht bestätigt. Fünf werden stationär behandelt. Aktuell befinden sich 155 Personen in Quarantäne (Stand 15.00 Uhr). Die Testergebnisse der Bewohner und Mitarbeiter des zuletzt betroffenen Pflegeheims stehen noch aus.

Nachdem die Landesregierung beschlossen hat, dass Speisegaststätten ab dem 18. Mai 2020 unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen, ist der entsprechende Antrag jetzt auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de/de/lockerungen-fuer-hotels-und-gastronomie.html abrufbar. Ob eine Öffnung erfolgen kann, entscheidet der Landkreis nach Prüfung des jeweiligen Antrages. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an gaststaettenoeffnung@lkmsh.de geschickt werden.

Die Voraussetzungen für eine Öffnung sind sehr streng. So dürfen maximal 5 Personen an einem Tisch sitzen, die Tische müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben. Die Betreiber müssen zudem eine ausführliche Gästeliste mit entsprechenden Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Tischnummer, Uhrzeit) führen, die auf Verlangen dem Gesundheitsamt des Landkreises vorzulegen ist. Auch muss der Gaststättenbetreiber das Reinigungs- und Desinfektionsregime deutlich ausbauen und Flächen in der Gaststätte in kurzen Abständen reinigen (bspw. EC-Kartenlesegerät, Tische und Stühle, Toiletten). Schließlich muss das Personal in der Gaststätte auch einen Mund-Nase-Schutz tragen. Das Hygienekonzept muss mit dem Antrag spätestens zwei Tage vor der geplanten Eröffnung eingereicht werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter von Ordnungsamt und Gesundheitsamt ausreichend Zeit für eine Prüfung haben.

Des Weiteren erarbeitet der Landkreis Mansfeld-Südharz derzeit die Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der Gaststätten ab dem 22. Mai 2020. Für eine Öffnung müssen Gaststättenbetreiber dann lediglich die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen. Ein Hygienekonzept muss gemäß der Änderungsverordnung des Landes vorgehalten, aber nicht eingereicht werden. Der Landkreis wird die Einhaltung dieser Konzepte stichprobenartig prüfen.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschaltet.

Hinweise:

Die Fieberambulanz-Hotline ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 03464 – 535 1961 erreichbar.

Die Fieberambulanz hat ab sofort wie folgt geöffnet:

Montags 09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstags 14.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr

Freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

 

Mittwochs und am Wochenende bleibt die Fieberambulanz geschlossen.

 

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!

Es wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

14.05.2020