+++ Zahl der Coronavirus-Fälle im Landkreis steigt weiter an +++ Aktuell 48 Fälle +++ Antragsformular für Gaststätten jetzt online verfügbar
Die Zahl der Fälle im Landkreis, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, ist auf 48 gestiegen. Die Infektion einer weiteren Person hat sich nicht bestätigt. Fünf werden stationär behandelt. Aktuell befinden sich 155 Personen in Quarantäne (Stand 15.00 Uhr). Die Testergebnisse der Bewohner und Mitarbeiter des zuletzt betroffenen Pflegeheims stehen noch aus.
Nachdem die Landesregierung beschlossen hat, dass Speisegaststätten ab dem 18. Mai 2020 unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen, ist der entsprechende Antrag jetzt auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de/de/lockerungen-fuer-hotels-und-gastronomie.html abrufbar. Ob eine Öffnung erfolgen kann, entscheidet der Landkreis nach Prüfung des jeweiligen Antrages. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an gaststaettenoeffnung@lkmsh.de geschickt werden.
Die Voraussetzungen für eine Öffnung sind sehr streng. So dürfen maximal 5 Personen an einem Tisch sitzen, die Tische müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben. Die Betreiber müssen zudem eine ausführliche Gästeliste mit entsprechenden Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Tischnummer, Uhrzeit) führen, die auf Verlangen dem Gesundheitsamt des Landkreises vorzulegen ist. Auch muss der Gaststättenbetreiber das Reinigungs- und Desinfektionsregime deutlich ausbauen und Flächen in der Gaststätte in kurzen Abständen reinigen (bspw. EC-Kartenlesegerät, Tische und Stühle, Toiletten). Schließlich muss das Personal in der Gaststätte auch einen Mund-Nase-Schutz tragen. Das Hygienekonzept muss mit dem Antrag spätestens zwei Tage vor der geplanten Eröffnung eingereicht werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter von Ordnungsamt und Gesundheitsamt ausreichend Zeit für eine Prüfung haben.
Des Weiteren erarbeitet der Landkreis Mansfeld-Südharz derzeit die Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der Gaststätten ab dem 22. Mai 2020. Für eine Öffnung müssen Gaststättenbetreiber dann lediglich die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen. Ein Hygienekonzept muss gemäß der Änderungsverordnung des Landes vorgehalten, aber nicht eingereicht werden. Der Landkreis wird die Einhaltung dieser Konzepte stichprobenartig prüfen.
Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschaltet.
Hinweise:
Die Fieberambulanz-Hotline ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 03464 – 535 1961 erreichbar.
Die Fieberambulanz hat ab sofort wie folgt geöffnet:
Montags 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstags 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitags 09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwochs und am Wochenende bleibt die Fieberambulanz geschlossen.
Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!
Es wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.