• Geflügelpest in Mansfeld-Südharz - Lage entspannt sich - Aufhebung Stallpflicht für Anfang Dezember vorgesehen ( News) +++ Mehr als 100 Hunde in besorgniserregendem Zustand auf einem Grundstück in Wippra - Ortsteil Popperode - aufgefunden und gerettet +++

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Oktober 2025

Ab 24.10.2025 Stallpflicht im gesamten Landkreis – Betretungsverbot für das Areal am Stausee

Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Geflügelpest und der aktualisierten Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts gilt ab morgen, 24.10.2025, im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz eine Stallpflicht. Mit der neuen Allgemeinverfügung darf Geflügel dann nur noch entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht sein, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Betroffen sind mehr als 4.000 Geflügelhalter im Landkreis. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben weiterhin im gesamten Landkreis untersagt.

 

Zudem tritt ab 24.10.2025, eine weitere Allgemeinverfügung in Kraft, die das Betreten des Areals am Stausee Kelbra verbietet. Lediglich Einsatzkräfte und Mitarbeiter des Talsperrenbetriebes haben noch Zugang, um die verendeten Tiere zu bergen. Da deren Zahl aktuell täglich weiter um rund 100 ansteigt, unterstützen ab der kommenden Woche Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren aus den Gemeinden Goldene Aue und Südharz den Landkreis. Gemeinden wie Berga und Kelbra stellen weiterhin Technik zum Transport zur Verfügung. Das Luftkissenboot aus dem Seegebiet steht auf Abruf bereit und kann je nach Wetterlage unterstützen. Der Landkreis dankt bereits jetzt allen eingesetzten Kräften und Gemeinden für ihre Hilfe in dieser außergewöhnlichen Situation.

Wichtige Hinweise:

 

Geflügelhalter werden weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch.

Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt werden, sondern dem Landkreis gemeldet werden.

Nutzen Sie zu Meldungen toter Wildvögel oder von totem Hausgeflügel das Bürgertelefon. Erreichbar ist das unter der Rufnummer + 49 (0) 3464 535-4303 oder -4305 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 – 11 Uhr sowie von 13 – 14.30 Uhr und Freitag 9 – 12 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle des Landkreises die Meldungen unter +49 (0) 3464 535-1910 entgegen.

 

Die ab 24.10.2025 geltenden Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Aktuelle Bekanntmachungen).

 

24.10.2025

Geflügelpest in MSH:

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Geflügelpest gilt ab morgen

 

Nach dem bestätigten Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) am Stausee Kelbra hat der Landkreis Mansfeld-Südharz eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Schutz gegen das Virus erlassen. Demnach darf Geflügel in den festgelegten Aufstallungsgebieten (s.u.) ausschließlich so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht ist, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Des Weiteren sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Landkreis untersagt.

Die Allgemeinverfügung tritt am 21.10.2025 in Kraft.

 

Zu den Aufstallungsgebieten in Mansfeld-Südharz gehören:

  • Ortsteile und Teilorte der Verbandsgemeinde Goldene Aue: Berga (mit den Ortsteilen Bösenrode und Rosperwenda), Brücken-Hackpfüffel (mit Brücken und Hackpfüffel), Edersleben, Kelbra (Kyffhäuser) (mit den Ortsteilen Sittendorf, Tilleda und Thürungen) und Wallhausen (mit den Ortsteilen Hohlstedt, Martinsrieth und Riethnordhausen)

  • Ortsteile oder Teilorte der Gemeinde Südharz: Bennungen, Dittichenrode, Roßla

  • Ortsteile oder Teilorte der Stadt Sangerhausen: Oberröblingen

  • Ortsteile und Teilorte der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land: Amsdorf, Aseleben, Dederstedt, Erdeborn, Hornburg (mit Äbtischrode und Holzzelle), Lüttchendorf (mit Wormsleben), Neehausen (mit Elbitz und Volkmaritz), Röblingen am See, Seeburg (mit Rollsdorf), Stedten, Wansleben am See

 

 

Neben der aktuellen Aufstallungspflicht gilt für Geflügelhalter im Landkreis weiterhin der Hinweis, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch. Auffällige oder tote Tiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.

 

Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Aktuelle Bekanntmachungen).

21.10.2025

Verdacht auf Geflügelpest in Mansfeld-Südharz bestätigt

 

Der Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) am Stausee Kelbra hat sich bestätigt. Dazu informierte das Friedrich-Löffler-Institut am Nachmittag das Veterinäramt des Landkreises. Demnach handelt es sich um das Virus H5 N1.

 

Geflügelhaltern in der Region wird weiter dringend empfohlen, ihre Tiere im Stall zu lassen und auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch. Auffällige oder tote Tiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden. Dieses bereitet derzeit eine Allgemeinverfügung vor, die neben einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter auch entsprechende Restriktionszonen in Größe und Lage definieren kann. So kann auch ein Betretungsverbot für das Areal am Stausee ausgesprochen werden, da hier ausschließlich Einsatzkräfte von Veterinäramt, Talsperrenbetrieb und ggf. Feuerwehr und Bauhof das Gelände betreten dürfen. Damit soll ein Verschleppen des Virus weitgehend verhindert werden. Zu- und Ausfahrt für die Einsatzkräfte sind mit einer Desinfektionsschleuse versehen.

 

Seit Mittwoch (15.10.2025) sind bereits mehr als 50 Kraniche am Stausee verendet, weitere Tiere sind sichtbar krank. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes sind vor Ort und sammeln jetzt einmal am Tag die verendeten Tiere ein.

 

19.10.2025

Wichtige Hinweise zur Sperrung Bundesstraße 86:

Verkehrsbelastung in Siebigerode ist vermeidbar

Die Bundesstraße 86 ist derzeit in Siebigerode aufgrund der Fahrbahnsanierung und der Sanierung eines Durchlasses voll gesperrt. Aktuell kommt es in und um Siebigerode zu erheblichen Behinderungen, weil vor allem LKW eine innerörtliche Strecke nutzen, die hierfür nicht ausgelegt und auch nicht als Umleitungsstrecke ausgewiesen ist. LKW haben zudem in Siebigerode keine Wendemöglichkeiten.

Entsprechend weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die aufgestellten Sperr- und Umleitungsschilder zwingend zu beachten sind. So weisen beispielsweise ab der Kreuzung Emseloh die Umleitungsbeschilderung sowie mehrfach angebrachte „Sackgassen“-Schilder auf die Sperrung hin. Da diese offensichtlich missachtet werden, sind in den kommenden Tagen auch verschärfte Kontrollen des LKW-Durchfahrtsverbotes geplant.

 

Es wird zudem nochmals auf die ausgewiesene Umleitungsstrecke über die L 151 (Wimmelburg), die L 225 (Helbra), die L 160 und die B 180 (Mansfeld) hingewiesen. Die Sperrung der B 86 soll voraussichtlich am 25.10.2025 enden.

15.10.2025