Geflügelpest in MSH:
Generelle Stallpflicht wird aufgehoben
Nachdem der Höhepunkt des Vogelzuges überschritten ist und zuletzt bei keinem toten Wildvogel mehr das hochansteckende H5 N1-Virus festgestellt wurde, wird die generelle Stallpflicht für Geflügel ab morgen (10.12.2025) im Landkreis aufgehoben.
„Die Geflügelpest ist weiter auf dem Rückzug, was die einschränkenden Maßnahmen für die meisten der Geflügelhalter jetzt entbehrlich macht“, erklärte Landrat André Schröder. „Eine Stallpflicht beschränkt sich nunmehr noch auf die Risikogebiete der Zugvogelrastplätze am Stausee Kelbra und am Süßen See.“
Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben vorerst weiterhin untersagt. Tot aufgefundene Wildvögel sind weiterhin dem Veterinäramt zu melden.
Hintergrund:
Insgesamt wurden seit Ausbruch der Geflügelpest vor allem am Stausee Kelbra mehr als 6.000 verendete Tiere geborgen.
Den letzten, durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigten Fall von H5 N1 gab es am 18.11.2025.
Alle aktuellen Meldungen, die geltenden Allgemeinverfügungen sowie weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de/aktuell/gefluegelpest.