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April 2022

Neue Gebührenordnung für Kreismusikschule

Landrat Schröder: Klare Perspektive und neues Schnupperangebot

 

Ab dem kommenden Schuljahr gilt in der Kreismusikschule Mansfeld-Südharz eine neue Gebührenordnung. Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am Mittwoch dem Vorschlag der Kreisverwaltung zugestimmt.

Die neue Gebührenordnung sichert die notwendige Balance aus Angeboten und Einnahmen“, erklärte Landrat André Schröder. „Ziel ist es, die Qualität dieser führenden kulturellen Institution dauerhaft zu sichern und mit einer moderaten Gebührenanpassung die Belastung der Musikschüler in Grenzen zu halten.“

Bis zum Schuljahr 2026/ 2027 steigen die Gebühren schrittweise, so dass nach 5 Jahren eine Erhöhung um rund 35 Prozent erreicht ist. So zahlt beispielsweise ein Erwachsener im Einzelunterricht Gitarre (22,5 Minuten) 24 Euro pro Jahr (2 Euro pro Monat) mehr.

Mit der neuen Gebührenordnung bleiben sämtliche Angebote der Kreismusikschule erhalten, gleichzeitig gibt es ein neues Schnupperangebot. Künftig können Gutscheine für 5 oder 11 Musikschulstunden gekauft werden. Damit wird Interessierten die Möglichkeit geboten, sich an einem Instrument oder auch im Gesang oder Ballett auszuprobieren.

Mit den neuen Gebühren kommt der Landkreis auch seiner Verpflichtung nach, die Vorgaben des Kreistages zum Konsolidierungskonzept umzusetzen“, erläuterte Landrat Schröder weiter. „Gleichwohl bleibt der soziale Einstieg in die musikalische Ausbildung ein wichtiger Aspekt, denn mit der neuen Gebührenordnung sind auch weiterhin Sozialermäßigungen und Rabatte möglich. Ich freue mich, dass der Kreistag unserem Konzept zur Qualitätssicherung zugestimmt hat. Unsere Kreismusikschule ist auch in Zukunft jeden Cent wert!“

 

21.04.2022

Nutzung kreiseigener Sportstätten:

Landrat Schröder: Keine Einschränkungen mehr für Vereine!

 

Seit April gibt es für Sportvereine keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr. Entsprechend hat auch der Landkreis Mansfeld-Südharz das Betreiberkonzept für die kreiseigenen Turnhallen und Sportanlagen aufgehoben.

 

Die Vereine im Landkreis können unsere Sportstätten jetzt wieder ohne Einschränkungen nutzen“, sagte Landrat André Schröder. „Das bedeutet, dass die Vereine auch keinen gesonderten Antrag mehr stellen müssen, wenn sie eine unserer Sportanlagen oder Hallen nutzen wollen. Es gelten wieder die üblichen Nutzungsvereinbarungen.“

 

Mit Beginn der Corona-Pandemie hatte es im Rahmen der jeweiligen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt Einschränkungen für den Sportbetrieb gegeben. Das hatte sich auch auf die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten durch die Vereine ausgewirkt. Mit Aufhebung der Einschränkungen durch das Land gehören Zugangsbeschränkungen, Hygieneauflagen und eingeschränkte Nutzungszeiten nun der Vergangenheit an.

 

20.04.2022

Coronavirus (COVID-19)

+++ Aktuelle Entwicklungen im Landkreis +++

 

Aktuelle Entwicklungen im Landkreis

Mit Stand 01.04.2022, 03:23 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 637 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 2.603,0. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut RKI insgesamt 40.147 Fälle von COVID-19 registriert. 338 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation

derzeit wie folgt dar (Stand: 01.04.2022, 10.00 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemeinde

Indexfälle

Stadt Allstedt

183

Stadt Arnstein

115

VG Goldene Aue

219

Stadt Hettstedt

251

Lutherstadt Eisleben

528

Stadt Mansfeld

171

VG Mansfelder Grund-Helbra

332

Stadt Sangerhausen

655

Seegebiet Mansfelder Land

221

Südharz

234

Stadt Gerbstedt

181

 

 

 

 

 

Impftermine – Impfen nur noch freitags

Ab der kommenden Woche wird im Landkreis nur noch freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Mammuthalle in Sangerhausen geimpft. Hintergrund ist die stark zurückgegangene Nachfrage. Impftermine können über das Impfportal unter www.mansfeldsuedharz.de/de/impftermine-buchen.html gebucht werden. Gleichzeitig steht die Impfhotline unter 0391 – 2436 9971 (Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr; Samstag und Sonntag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr) zur Verfügung, über die Bürgerinnen und Bürger ihre Termine reservieren können. Das Impfen in der Mammuthalle ist aber auch ohne Termin möglich.

Der Impfstoff von Novavax steht für alle Impfwilligen zur Verfügung (nur Grundimmunisierung). Zusätzlich wird auch weiterhin mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Johnson & Johnson geimpft. Nach wie vor sind Erst-, Zweit- sowie Boosterimpfungen möglich. Boosterimpfungen sind bereits 3 Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der Landkreis orientiert sich damit an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

 

Corona-Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.

 

Fieberambulanz

Die Fieberambulanz befindet sich in der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode und ist Montag bis Freitag jeweils von 12.00 Uhr – 14.00 Uhr geöffnet. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Termine für einen Abstrich können unter 03475 – 630 318 (11.00 Uhr bis 14.00 Uhr) vereinbart werden. In der Fieberambulanz werden PCR-Tests nur durchgeführt, wenn ein positiver Schnelltest vorliegt.

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße zu nutzen sind. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

01.04.2022