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Oktober 2022

Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger durch neue App CleverQ

 

Mit der neuen Internetseite termine.mansfeldsuedharz.de (wichtig: kein „www.“ verwenden!) wird es für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis einfacher, einen Termin im Straßenverkehrsamt zu buchen. Die neue Seite ersetzt das Suchen auf der Hauptseite des Landkreises und führt direkt zum Buchungssystem. Hier können die Bürgerinnen und Bürger auswählen, ob sie kurzfristig oder langfristig einen Termin entweder bei der Fahrerlaubnisbehörde oder in der Zulassungsstelle buchen wollen.

 

Wer bequem vom Handy oder Tablet einen Termin buchen will, kann zudem die App CleverQ nutzen. Dieses Terminbuchungstool ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ebenfalls schnell und unkompliziert einen Termin für die Fahrerlaubnisbehörde oder auch die Zulassungsstelle zu vereinbaren. Einfach in der App unter „Zulassungsstellen“ das Straßenverkehrsamt Mansfeld-Südharz aufrufen und den gewünschten Termin planen.

 

Der verbesserte Bürgerservice im Bereich der Terminbuchung soll zeitnah auch auf die Waffenbehörde, die Jagdbehörde und die Fischereibehörde des Landkreises ausgeweitet werden.

 

27.10.2022

Unterzeichnung Reviervereinbarung Strukturwandel

Landrat Schröder: Historische Chance und Verpflichtung zugleich

 

Am Freitag, dem 28.10.2022, wird in der Staatskanzlei in Magdeburg die Vereinbarung zur Reviergerechtigkeit im Rahmen des Strukturwandels unterzeichnet. Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt, Landrat André Schröder und seine Amtskollegen der weiteren Revierkommunen in Sachsen-Anhalt werden dieses wichtige Schriftstück mit ihren Unterschriften besiegeln.

Damit legen das Land und die Revierkommunen erstmals einen verlässlichen Budgetrahmen für die Aufteilung der Hilfen im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen fest.

 

Landrat Schröder erklärt dazu:

Noch nie wurde in der Geschichte unseres Landkreises Planungssicherheit für eine durch die Gebietskörperschaften gestaltbare Investitionssumme in dieser Höhe geschaffen. Das eröffnet eine historische Chance für uns und ist zugleich Auftrag und Verpflichtung zur Umsetzung der Hilfen! Für Mansfeld-Südharz heißt es nun, die Ärmel hoch zu krempeln und Gas zu geben! Entscheidend bleibt die Qualität und Umsetzbarkeit der Projekte. Nach zwei Jahren müssen wir Rechenschaft darüber ablegen, ob es uns gelingt, die eingeworbenen Mittel auch zu binden.“

 

Mit der Budgetierung der Fördergelder erhält der Landkreis Mansfeld-Südharz aus dem Landesarm Sachsen-Anhalt des Investitionsgesetzes Kohleregionen 20 Prozent der verfügbaren Mittel. Das entspricht 309 Millionen Euro. Hinzu kommen die kommunalen Eigenmittel von im Regelfall 10 Prozent. Zusätzlich über den Bundesarm des Strukturwandels gibt es eine gemeinsam getragene Unterstützung für den Bau der Ortsumfahrung der Bundesstraße 86 (Annarode/ Siebigerode/ Mansfeld) in einer Größenordnung von 70 Millionen Euro. Vor die Klammer gezogene Mittel und daher zusätzlich für den Landkreis verfügbar sind Hilfen für die Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff. Unter dem Strich bringt der gefundene Konsens damit über 400 Millionen Euro in die Region!

 

 

 

25.10.2022

Vollsperrung der Landesstraßen L 151 und L 230

 

Ab dem kommenden Montag, 24.10.2022, ist die Landesstraße L 151 bei Eisleben voll gesperrt. Zwischen der Auffahrt zur B 180 (Gerbstedter Chaussee) und der Kreuzung Volkstedt/ Oberrißdorf wird ein Kinderfilm gedreht. Die Dreharbeiten sollen am Montag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr dauern.

Die Umleitung erfolgt über die L 160 und durch Volkstedt.

 

Ebenfalls voll gesperrt ist ab Montag (24.10.2022) die Ortsdurchfahrt Grillenberg. Hier werden Schachtabdeckungen angehoben und die Fahrbahn saniert. Zudem werden die Zählschleifen, die in die Harzstraße eingelassen sind, um Fahrzeuge zu zählen, repariert. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis zum 04.11.2022. Eine Umleitung erfolgt über die B 242 (Mansfeld) und die B 86 (Annarode).

 

In beiden Fällen ist die Durchfahrt für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes gewährleistet.

 

20.10.2022

Neue Corona-Allgemeinverfügung ersetzt Quarantänebescheide

 

Die steigenden Corona-Infektionszahlen im Landkreis Mansfeld-Südharz machen eine erneute Allgemeinverfügung notwendig, durch die bei einer Infektion umgehend eine Quarantäne angeordnet wird. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz in MSH bei 1.005,9 (Stand 12.10.2022).

Durch die Allgemeinverfügung, die am 13.10.2022 in Kraft tritt, wird daher automatisch eine Quarantäne angeordnet, wenn die Infektion durch einen zertifizierten Schnelltest oder einen PCR-Test bestätigt ist. Einzelne Quarantänebescheide werden somit grundsätzlich nicht mehr verschickt. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass im Falle eines positiven Schnelltests ein PCR-Test gemacht werden sollte, da das Testergebnis Grundlage für den Genesenennachweis ist und der positive PCR-Test auch als Bestätigung beim Arbeitgeber für den Verdienstausfall gilt.

Wer positiv getestet wurde, muss sich umgehend für 5 Tage in Quarantäne begeben. Sollte nach dieser Zeit ein Test erneut positiv sein, empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, weiterhin in Quarantäne zu bleiben, bis das Testergebnis negativ ist. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt auch eine Quarantäne-Dauer von 5 Tagen. Betroffene dürfen hier aber erst wieder arbeiten, wenn sie vorher mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und sich am 5. Tag der Quarantäne mittels negativem zertifizierten Schnelltest oder PCR-Test freigetestet haben.

Kontaktpersonen unterliegen nicht der Quarantäne-Pflicht, sollten aber dennoch ihre Kontakte soweit es geht einschränken und sich regelmäßig selbst testen.

Die gesamte Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Corona-Allgemeinverfügungen) veröffentlicht. Sie gilt zunächst bis zum 10.12.2022.

12.10.2022