• +++ junge Minischweine ausgesetzt -Landkreis bittet Bevölkerung um Mithilfe-Tierrechtsorganisation zahlt 500 Euro für Hinweise auf Besitzer +++ Landkreis fürt Asyl-Bezahlkarte ein (News ) +++

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November 2024

Mini-Schweine gefunden:

Landkreis bittet um Mithilfe der Bevölkerung

 

Sieben kleine Schweine sind am vergangenen Montag durch Mitarbeiter des Veterinäramtes des Landkreises, des Tierheims Sangerhausen und des Ordnungsamtes Gerbstedt zwischen Helmsdorf und Gerbstedt eingefangen worden.

Nach viel Körpereinsatz, viel Geduld und dank der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten wurden die Tiere ins Tierheim Sangerhausen gebracht. Dort konnten sie sich auf Stroh gebettet aufwärmen, satt essen und von der ganzen Aufregung erholen.
Da die Herkunft der Tiere unbekannt ist, bittet das Veterinäramt des Landkreises nun um die Hilfe der Bevölkerung.

Sollten Sie Informationen über die Haltung von Minischweinen in der Umgebung von Helmsdorf und Gerbstedt haben oder am 10. und 11.11.2024 Beobachtungen in diesem Bereich gemacht haben, melden Sie sich bitte beim Veterinäramt (per Mail an vetamt@lkmsh.de oder telefonisch unter 03464/535 4300).

 

Der Landkreis dankt schon jetzt für die Unterstützung!

 

20.11.2024

 

Mansfeld-Südharz führt die Asyl-Bezahlkarte ein:

Erste Auszahlungen ab Dezember

 

Mansfeld-Südharz startet ab der kommenden Woche mit der Bezahlkarte für Asylbewerber. Die Auszahlung von Leistungen erfolgt ab dem 2. Dezember 2024.

Der entsprechende Einführungserlass des Landes ist inzwischen veröffentlicht, die Bezahlkarten werden bis zur kommenden Woche geliefert.

 

Der Landkreis steht seit mehreren Wochen in den Startlöchern, entsprechende Testläufe sind erfolgreich gelaufen“, erklärte Landrat André Schröder. „Jetzt werden wir ab Dezember die ersten Auszahlungen an Asylbewerber über die Karte vornehmen.“

 

In MSH sind derzeit etwa 800 Asylbewerber, die über einen Aufenthaltsstatus von mehr als einem Monat verfügen, von der Umstellung der Auszahlungen auf Geldkarte betroffen. Die Bezahlkarte beschränkt die Höhe der Abhebung auf monatlich 50 Euro und grenzt die Bereiche, in denen Ausgaben akzeptiert werden, ein. So sind zum Beispiel Online-Geschäfte oder Glücksspiel nicht möglich.

Die Einführung der Bezahlkarte ist kostenneutral für den Kreishaushalt geplant und soll auch für mehr Sicherheit sorgen, Verwaltungspraxis vereinfachen und den Missbrauch sozialer Leistungen eindämmen.

 

 

20.11.2024