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Wahlen

Am 23.Februar 2025 wird in der Bundesrepublik Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. So werden Bürgerinnen und Bürger auch im Sendegebiet von PUNKTum an diesem Tag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr an die Urne gebeten.

 

Einräumung von Sendezeit für Dritte


Als zugelassenem Rundfunkveranstalter unterliegt die PUNKTum-Fernseh-GmbH & Co.KG
gemäß § 29 Abs. 1 MedienG LSA der Verpflichtung, den Parteien und Vereinigungen, die für
die Wahlen zugelassen sind,auf Antrag angemessene Sendezeit und -plätze zur Vorbereitung der betrffenden Wahl einzuräumen.
(sog. „Sendezeit für Dritte“).

Interessierte Parteien und Vereinigungen werden gebeten,sich mit PUNKTum-Fernsehen in Verbindung zu setzen!

 

Bundestagswahlen

Bundestagwahlen in Deutschland am 23. Februar 2025
Einräumung von Sendezeit für Dritte


Als zugelassenem Rundfunkveranstalter unterliegt die PUNKTum-Fernseh-GmbH & Co.KG
gemäß § 29 Abs. 1 MedienG LSA der Verpflichtung, den Parteien und Vereinigungen, für die
in Sachsen-Anhalt ein Wahlvorschlag zum Landtag, zum Deutschen Bundestag oder zum
Europäischen Parlament zugelassen worden sind, auf Antrag angemessene Sendezeiten und -
plätze zur Vorbereitung der betreffenden Wahl einzuräumen. (sog. „Sendezeit für Dritte“)
Diese Sendezeiten dürfen ausschließlich in der Vorwahlzeit, also vom 31. Tag vor dem
Wahltermin bis zum Tag vor der Wahl vergeben werden.
Aus Praktikabilitätsgründen sollten Wahlspots eine Länge von ca. 30 Sekunden haben.
Abweichungen davon sind jedoch möglich.
Dabei erfolgt die Schaltung der Spots nach einem Ausstrahlungsplan. Dieser wird nach
Reihenfolge der Antragstellung durch die zur Wahl zugelassene Partei bzw. Vereinigung in
Abstimmung mit dieser erstellt.
Jeder Wahlspot wird mit einer An- und Absage versehen, aus der hervorgeht, dass die
inhaltliche Verantwortung für den entsprechenden Beitrag bei der jeweiligen Partei liegt. Die
An- und Absagen werden nicht auf die Spotlänge angerechnet.
Die Kosten für die Inanspruchnahme von Sendezeit für Dritte belaufen sich auf 0,90 Euro
Netto pro Sekunde.
Die Sendezeit für Dritte wird nach einen vorher festgelegten Schlüssel auf die zugelassenen
Wahlvorschläge verteilt. Zeiten die von einer Partei nicht in Anspruch genommen werden,
dürfen nicht an andere Parteien vergeben werden.
Entsprechend den Vorgaben der Landesmedienanstalten wird für diesen Zeitraum Sendezeit
für die zugelassenen Wahlvorschläge zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nach dem folgenden
Schlüssel eingeräumt:

Bisher in den Gremien vertretene Parteien und Vereinigungen: 1800 Sekunden
Alle anderen zugelassenen Wahlvorschläge je: 900 Sekunden  

 

Landtagswahlen

Informationen zu den Landtagswahlen

 

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Kommunalwahlen

Informationen zu den Kommunalwahlen

 

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