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Doch kein Tötungsdelikt

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Halle sowie
der Polizeiinspektion Halle (Saale)

Kein dringender Tatverdacht eines Tötungsdelikts in Mansfeld
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen kam es zwischen dem
Beschuldigten und dem 49-jährigen Verstorbenen zunächst zu einer
körperlichen Auseinandersetzung, infolgedessen beide Personen letztlich
durch ein Treppengeländer mehrere Meter in die Tiefe stürzten.
Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben, dass die tödlichen
Verletzungen durch den Sturz verursacht wurden.
Die Hintergründe der Auseinandersetzungen sind derzeit noch unklar und
Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Ein dringender Tatverdacht wegen eines Tötungsdelikts lässt sich gegenwärtig
nicht begründen. Der 61-Jährige wurde daher aus dem polizeilichen Gewahr-
sam entlassen. Er hatte sich zuvor aufgrund eigener Verletzungen kurzzeitig in
ärztlicher Behandlung in einem Krankenhaus befunden.

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