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Corona Update 129

COVID-19: Neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne

Nach wie vor muss der Landkreis Mansfeld-Südharz eine ernste pandemische Lage bewältigen. Deshalb ist die Allgemeinverfügung zur Quarantäne und Information und Benennung der Kontaktpersonen verlängert und in wenigen Punkten ergänzt worden. Um die Verbreitung des Virus‘ einzudämmen und eine zeitnahe Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu gewährleisten, gilt weiterhin, dass sich Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben müssen. Dies gilt für alle Personen, bei denen ein positives PCR-Testergebnis oder auch ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt, wobei das Schnelltest-Ergebnis schnellstmöglich durch einen PCR-Test beim Hausarzt oder in der Fieberambulanz bestätigt werden muss. Die Quarantäne dauert 14 Tage. Wenn während dieser Zeit Symptome wie Fieber, trockener Husten oder Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auftreten, muss sofort das Gesundheitsamt informiert werden (Telefonnummer 03464 – 535 4404 oder 03464 – 535 4428). Neu ist, dass sich vollständig geimpfte oder genesene Personen, die keine Symptome haben, am 5. Quarantäne-Tag per PCR-Test frei testen lassen können.

Betroffene müssen zudem umgehend selbständig ihre Kontaktpersonen informieren sowie diese dem Gesundheitsamt melden. Entsprechende Listen, in die die Daten eingetragen werden müssen, sind auf der Internetseite des Landkreises verfügbar.

Personen, die mit einem positiv Getesteten in einem Hausstand leben oder Kontakt hatten, haben sich sofort in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben. Sofern keine COVID-19-typischen Symptome auftreten, ist es aber möglich, sich am 5. Quarantäne-Tag mittels PCR-Test oder am 7. Tag mittels Antigen-Schnelltest (Zertifiziertes Testzentrum oder Apotheke) frei zu testen.

Geimpfte oder genesene Personen, die Kontaktpersonen sind, aber keine Symptome haben, müssen nicht in Quarantäne. Hier muss dem Gesundheitsamt der entsprechende Nachweis vorgelegt werden.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30.12.2021 und ist auf der Internetseite unter www.mansfeldsuedharz.de (Corona/Allgemeinverfügungen) veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bund-Länder-Beschlüsse und der daraus folgenden neuen Landesverordnung verzichten wir als Landkreis zum jetzigen Zeitpunkt auf zusätzliche Verschärfungen durch eine eigene Rechtsverordnung“, erklärte Landrat André Schröder.

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