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+++ 10 neue Infektionsfälle im Landkreis – Sekundarschule Roßla betroffen +++

In den letzten 24 Stunden (03.11. 2020 – 16.00 Uhr) wurden dem Gesundheitsamt des Landkreises 10 neue Fälle von COVID-19-Infektionen gemeldet.

Aktuell gibt es im Landkreis 76 mit dem COVID-19-Virus infizierte Personen, insgesamt befinden sich derzeit 234 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Zwei an der Sekundarschule Roßla lernende Schüler sind unter den positiv getesteten Personen. Die Eltern der Kinder der betroffenen Klassenstufe 8 wurden umgehend informiert. Die komplette Klassenstufe und die Lehrer der Schule werden morgen durch das Gesundheitsamt Abstrichen unterzogen (Link zur Homepage der Schule:

https://www.sks-rossla.bildung-lsa.de/)

Die Ergebnisse der Testung von Schülerinnen und Schülern der Grundschule in Klostermansfeld, die am Wochenende erfolgt ist, liegen noch nicht vor. Gleiches gilt für Testergebnisse der Kontaktpersonen des positiven Corona-Falls an der Berufsbildenden Schule Mansfeld-Südharz.

Seit Beginn der Pandemie im März dieses Jahres hat der Landkreis bis zum heutigen Tag insgesamt 217 Fälle von COVID-19 registriert.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.

Unterdessen hat die Fieberambulanz in Wolferode (Kunstbergstraße 8a) ihre Öffnungszeiten ausgeweitet. Sie ist jetzt auch am Samstag besetzt und somit montags bis samstags jeweils von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. Telefonisch ist die Fieberambulanz unter 03475 – 630 318 zu erreichen. Die Fieberambulanz-Hotline ist montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter 03464 – 535 1961 erreichbar.

03.11.2020

5 neue Infektionsfälle im Landkreis – Grundschule Klostermansfeld betroffen+++In den letzten beiden Tagen (30.10. und 01.11. 2020) wurden dem Gesundheitsamt des Landkreises 5 neue Fälle von COVID-19-Infektionen gemeldet, dabei handelt es sich in 4 Fällen um Kontaktpersonen, die schon in Quarantäne waren und deren Testung sich als positiv herausgestellt hat.
Unter den Fällen vom Freitag war ein positiver Befund einer Schülerin aus der Grundschule in Klostermansfeld. Es wurden 14 Mitschüler und 3 Lehrerinnen als Kontaktpersonen Kategorie 1 ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Mit allen Eltern wurde bereits gesprochen. Für morgen sind bei allen Schülern der betreffenden Klasse und den 3 Lehrerinnen Abstriche geplant.
Ansonsten waren durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zahlreiche Kontaktpersonen zu ermitteln, die von anderen Landkreisen übermittelt wurden. Zudem haben sich nach wie vor viele Reiserückkehrer gemeldet.
Aktuell gibt es im Landkreis 81 mit dem COVID-19-Virus infizierte Personen, insgesamt befinden sich derzeit 366 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
Seit Beginn der Pandemie im März dieses Jahres hat der Landkreis bis zum heutigen Tag insgesamt 205 Fälle von COVID-19 registriert.

02.11.2020

++ 14 neue Coronavirus-Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz ++

Dem Gesundheitsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz wurden heute (28. Oktober 2020) 14 neue Ansteckungsfälle gemeldet. Aktuell gibt es damit 73 mit dem Covid-19-Virus infizierte Personen im Landkreis. Zu den infizierten Personen konnten bislang 311 Kontaktpersonen ermittelt werden, wobei die Ermittlung weiterer Kontaktpersonen anhält. Die Kontaktpersonen zu den neuen Fällen von heute sind allerdings noch nicht ermittelt.

Im Landkreis sind seit Beginn der Corona-Pandemie 181 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden.

 

Für Anfragen steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!

Es wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

28.10.2020

+++ Sieben neue Infektionsfälle im Landkreis +++ Kontaktnachverfolgung wird zunehmend schwieriger

 

Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen im Landkreis Mansfeld-Südharz ist auch heute angestiegen. Dem Gesundheitsamt des Landkreises wurden heute (27.10.2020) sieben neue Fälle von COVID-19 gemeldet.

Nachdem bekannt geworden war, dass Schülerinnen und Schüler unter anderem des Martin-Luther-Gymnasiums in Eisleben in den Herbstferien gemeinsam gefeiert hatten, befinden sich mehrere Schülerinnen und Schüler derzeit in Quarantäne. Entsprechende Testungen wurden durch das Gesundheitsamt durchgeführt, die Ergebnisse der Tests stehen noch aus. Zudem haben sich weitere Personen gemeldet, die Kontaktpersonen sein könnten, hier läuft derzeit die Überprüfung.

 

Unterdessen wird die Kontaktnachverfolgung zunehmend schwieriger. Dies liegt vor allem daran, dass die Menschen sich in größeren Kreisen bewegen und somit mehr Kontakt zu anderen Personen haben. Auch besteht bei der Befragung oft Unsicherheit, zu welchen Personen man wann und wo entsprechend Kontakt hatte. Daher weist das Gesundheitsamt noch einmal eindringlich darauf hin, sich an die entsprechenden Maßnahmen wie die Abstandsregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu halten. Zudem sollten die Kontakte – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich – auf ein Minimum reduziert werden. Im Übrigen wird auf die aktuell geltende Allgemeinverfügung des Landkreises verwiesen.

27.10.2020

Weiterhin steigende Infektionszahlen Corona: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

 

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Mansfeld-Südharz hat Landrätin Dr. Angelika Klein heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Da der Inzidenzwert im Landkreis aktuell bei 37,79 (Stand: 26.10.2020, 10.00 Uhr) liegt und somit der kritische Wert von 35 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche überschritten wurde, gelten jetzt weitere einschränkende Maßnahmen.

 

Nachdem sich in den vergangenen Tagen und Wochen abgezeichnet hat, dass vor allem private Feiern Auslöser einer Vielzahl von Ansteckungen sind, wird die Personenzahl bei privaten Feiern – unabhängig von Anlass und Örtlichkeit – ab sofort auf 20 Personen begrenzt. Diese Höchstgrenze gilt nicht bei Feiern mit Angehörigen aus maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten, sowie deren Ehe- und Lebenspartnern. Bei fachkundiger Organisation können in geschlossenen Räumen maximal 100, unter freiem Himmel maximal 200 Personen gemeinsam feiern.

 

Bei Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen sowie bei kirchlichen und standesamtlichen Trauungen und Beisetzungen und kulturellen Veranstaltungen wird die maximale Personenzahl unter freiem Himmel auf 200, in geschlossenen Räumen auf 100 Personen begrenzt. Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern durch entsprechende Vorkehrungen vor Ort – beispielsweise die räumliche Trennung, die Anordnung oder Freihaltung von Sitzplätzen oder das Anbringen von Abstandsmarkierungen – nicht dauerhaft sichergestellt werden kann, gilt zusätzlich die Begrenzung von einer Person pro 10 m² Veranstaltungsfläche. Für die Einhaltung hat der Veranstalter zu sorgen.

 

Fachkundig organisierte Veranstaltungen (Volksfeste) im Außenbereich mit Angeboten, die der Freizeit und Unterhaltung dienen, dürfen von maximal 200 Personen besucht werden. Auch hier gilt notfalls die Begrenzung von einer Person pro 10 m² Veranstaltungsfläche.

 

Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur bis zu einer Gesamtzahl von 100 Personen, Sportveranstaltungen unter freiem Himmel nur bis zu einer Gesamtzahl von 500 Personen zulässig. Die Nutzung von sogenannten Tröten, Fanfahren oder vergleichbaren einfachen Blasinstrumenten ist untersagt, soweit sie durch Atemluft betrieben werden. Auch hier gilt zusätzlich die Begrenzung von einer Person pro 10 m² Veranstaltungsfläche.

 

Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wird dringend empfohlen, überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit nicht die 8. SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend anordnet.

 

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

 

Die komplette Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de einsehbar. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 09.11.2020.

 

 

 

26.10.2020