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Führerscheinumtausch

Führerscheinumtausch

Für die Jahrgänge 1959 – 1964 läuft die Frist bis 19.01.2023

Nach geltender EU-Richtlinie müssen in den kommenden Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen einen neuen, einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

 

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin der Fahrerlaubnis: Bis zum 19.01.2023 müssen alle Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. Die Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit.

 

Danach erfolgt der Umtausch gestaffelt wie folgt:

Geburtsjahr

Umtauschfrist

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Vor 1953

19.01.2033

 

Für den Umtausch ist im Vorfeld ein Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren: online unter termine.mansfeldsuedharz.de bzw. per App CleverQ oder telefonisch von Montag bis Freitag von 08:00 – 10:30 Uhr unter 03464 / 535-4229.

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