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Neue Nutzungsentgelte für kreiseigene Sporthallen

Flexible Hallenbuchung für Vereine

Kreistag entscheidet über neue Entgeltordnung zur Benutzung der kreiseigenen Sportstätten

 

Das Schul- und Sportamt des Landkreises Mansfeld-Südharz hat am 08.11.2022 im Schul-, Sport- und Kulturausschuss eine neue Entgeltordnung für die Benutzung der kreiseigenen Sportstätten vorgestellt. Im Ergebnis sollen die Turnhallen des Landkreises für die Sportvereine ab dem 01.01.2023 auch weiterhin mietfrei zur Verfügung stehen, die Nutzungsentgelte für die anteiligen Betriebskosten auf 2 Euro je Stunde und Hallenfeld für Kinder und Jugendliche und auf 5 Euro je Stunde und Hallenfeld für Erwachsene festgelegt werden.

 

Zuvor wurde dieser Vorschlag den nutzenden Vereinen am 11.10.2022 durch die Kreisverwaltung vorgestellt. Dabei wurden von den Vereinen adressierte Anpassungswünsche der Entgeltordnung gemeinsam mit Vertretern der Kreisverwaltung diskutiert.

Wir haben diese Wünsche geprüft und werden im Sinne der Vereine für den Sport auch eine halbstündige Buchung der Hallen und einen angepassten Buchungszeitraum vom 01.10. bis zum 30.09. des Folgejahres ermöglichen“, erklärt Sven Vogler als zuständiger Fachbereichsleiter.

 

 

Entgeltordnung bis 31.12.2022

Entgeltordnung ab 01.01.2023

1 Euro je Stunde und Hallenfeld
(Kinder/Jugendliche/Erwachsene)

2 Euro je Stunde und Hallenfeld (Kinder und Jugendliche)

5 Euro je Stunde und Hallenfeld (Erwachsene)

 

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