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Corona Allgemeinverfügung

Neue Corona-Allgemeinverfügung ersetzt Quarantänebescheide

 

Die steigenden Corona-Infektionszahlen im Landkreis Mansfeld-Südharz machen eine erneute Allgemeinverfügung notwendig, durch die bei einer Infektion umgehend eine Quarantäne angeordnet wird. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz in MSH bei 1.005,9 (Stand 12.10.2022).

Durch die Allgemeinverfügung, die am 13.10.2022 in Kraft tritt, wird daher automatisch eine Quarantäne angeordnet, wenn die Infektion durch einen zertifizierten Schnelltest oder einen PCR-Test bestätigt ist. Einzelne Quarantänebescheide werden somit grundsätzlich nicht mehr verschickt. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass im Falle eines positiven Schnelltests ein PCR-Test gemacht werden sollte, da das Testergebnis Grundlage für den Genesenennachweis ist und der positive PCR-Test auch als Bestätigung beim Arbeitgeber für den Verdienstausfall gilt.

Wer positiv getestet wurde, muss sich umgehend für 5 Tage in Quarantäne begeben. Sollte nach dieser Zeit ein Test erneut positiv sein, empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, weiterhin in Quarantäne zu bleiben, bis das Testergebnis negativ ist. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt auch eine Quarantäne-Dauer von 5 Tagen. Betroffene dürfen hier aber erst wieder arbeiten, wenn sie vorher mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und sich am 5. Tag der Quarantäne mittels negativem zertifizierten Schnelltest oder PCR-Test freigetestet haben.

Kontaktpersonen unterliegen nicht der Quarantäne-Pflicht, sollten aber dennoch ihre Kontakte soweit es geht einschränken und sich regelmäßig selbst testen.

Die gesamte Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Corona-Allgemeinverfügungen) veröffentlicht. Sie gilt zunächst bis zum 10.12.2022.

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