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Neue Gebührenordnung für Musikschule

Neue Gebührenordnung für Kreismusikschule

Landrat Schröder: Klare Perspektive und neues Schnupperangebot

 

Ab dem kommenden Schuljahr gilt in der Kreismusikschule Mansfeld-Südharz eine neue Gebührenordnung. Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am Mittwoch dem Vorschlag der Kreisverwaltung zugestimmt.

Die neue Gebührenordnung sichert die notwendige Balance aus Angeboten und Einnahmen“, erklärte Landrat André Schröder. „Ziel ist es, die Qualität dieser führenden kulturellen Institution dauerhaft zu sichern und mit einer moderaten Gebührenanpassung die Belastung der Musikschüler in Grenzen zu halten.“

Bis zum Schuljahr 2026/ 2027 steigen die Gebühren schrittweise, so dass nach 5 Jahren eine Erhöhung um rund 35 Prozent erreicht ist. So zahlt beispielsweise ein Erwachsener im Einzelunterricht Gitarre (22,5 Minuten) 24 Euro pro Jahr (2 Euro pro Monat) mehr.

Mit der neuen Gebührenordnung bleiben sämtliche Angebote der Kreismusikschule erhalten, gleichzeitig gibt es ein neues Schnupperangebot. Künftig können Gutscheine für 5 oder 11 Musikschulstunden gekauft werden. Damit wird Interessierten die Möglichkeit geboten, sich an einem Instrument oder auch im Gesang oder Ballett auszuprobieren.

Mit den neuen Gebühren kommt der Landkreis auch seiner Verpflichtung nach, die Vorgaben des Kreistages zum Konsolidierungskonzept umzusetzen“, erläuterte Landrat Schröder weiter. „Gleichwohl bleibt der soziale Einstieg in die musikalische Ausbildung ein wichtiger Aspekt, denn mit der neuen Gebührenordnung sind auch weiterhin Sozialermäßigungen und Rabatte möglich. Ich freue mich, dass der Kreistag unserem Konzept zur Qualitätssicherung zugestimmt hat. Unsere Kreismusikschule ist auch in Zukunft jeden Cent wert!“

 

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