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Sportstätten wieder nutzbar

Nutzung kreiseigener Sportstätten:

Landrat Schröder: Keine Einschränkungen mehr für Vereine!

 

Seit April gibt es für Sportvereine keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr. Entsprechend hat auch der Landkreis Mansfeld-Südharz das Betreiberkonzept für die kreiseigenen Turnhallen und Sportanlagen aufgehoben.

 

Die Vereine im Landkreis können unsere Sportstätten jetzt wieder ohne Einschränkungen nutzen“, sagte Landrat André Schröder. „Das bedeutet, dass die Vereine auch keinen gesonderten Antrag mehr stellen müssen, wenn sie eine unserer Sportanlagen oder Hallen nutzen wollen. Es gelten wieder die üblichen Nutzungsvereinbarungen.“

 

Mit Beginn der Corona-Pandemie hatte es im Rahmen der jeweiligen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt Einschränkungen für den Sportbetrieb gegeben. Das hatte sich auch auf die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten durch die Vereine ausgewirkt. Mit Aufhebung der Einschränkungen durch das Land gehören Zugangsbeschränkungen, Hygieneauflagen und eingeschränkte Nutzungszeiten nun der Vergangenheit an.

 

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