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Januar 2021

+++ Bewegungsradius im Landkreis wird aufgrund des hohen Inzidenzwertes eingeschränkt – Verordnung gilt ab morgen +++ Wichtige Hinweise zum Impfzentrum

 

Auf Grundlage der neuen Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt muss auch der Landkreis Mansfeld-Südharz den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort einschränken. Die entsprechende Rechtsverordnung dazu tritt morgen, Mittwoch, 13.01.2021, in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.01.2021. Hintergrund ist der hohe Inzidenzwert im Landkreis, der seit mehr als fünf Tagen über dem vom Land vorgegebenen Wert von 200 liegt. Grundlage für die Berechnungen sind die Zahlen des Landesamtes für Verbraucherschutz, die unter https://lavst.azurewebsites.net/Corona/Verlauf/atlas.html einsehbar sind.

Mit den ab morgen geltenden Beschränkungen ist es Einwohnern des Landkreises untersagt, sich ohne einen triftigen Grund außerhalb eines Radius von 15 Kilometern um den Wohnort zu bewegen. Maßgeblich für die Bestimmung des Radius ist die Grenze der jeweiligen Einheits- oder Verbandsgemeinde.

 

Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen, so dass notwendige und unaufschiebbare Tätigkeiten auch weiterhin ausgeübt werden können. Demnach sind vor allem der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Mandats- und Ehrenamtsausübung, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, Unterricht, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere, die Versorgung von Tieren, Arbeiten in Kleingärten und Grabpflege auf Friedhöfen, Teilnahme an nach § 2 Abs. 2 bis 5 und 8 der 9. SARS-CoV-2-EindV erlaubten oder genehmigten Veranstaltungen (z.B. Trauungen und Trauerfeiern), die individuelle Einkehr zum Gebet sowie andere notwendige Tätigkeiten weiter möglich.

Hierzu zählen auch Familienbesuche, so dass vor allem auch die Sorge- und Umgangsrechte aufrecht erhalten werden. Auch der Besuch beim Lebenspartner, den eigenen Kindern, Eltern und Großeltern ist weiterhin erlaubt.

 

 

 

Auch die Versorgung und das notwendige Ausführen von Tieren (beispielsweise Hunden und Pferden) stellen einen triftigen Grund dar. Zudem ist auch die Jagd zur Prävention eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiterhin gestattet.

 

Die 15-Kilometer-Regelung untersagt auch nicht generell Versorgungsgänge, Einkäufe oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Allerdings sind diese dann untersagt, wenn sie ohne Weiteres auch im zulässigen Bewegungsradius getätigt bzw. in Anspruch genommen werden können. Damit soll vor allem der sogenannte „Einkaufstourismus“ unterbunden werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass tagestouristische Ausflüge keinen triftigen Grund darstellen.

 

Bezüglich der Terminvergabe zum Impfen weist die Kreisverwaltung eindringlich darauf hin, dass hier keine Termine vergeben werden. In den vergangenen Tagen gab es sowohl in der Kreisverwaltung, am Bürgertelefon als auch im Impfzentrum Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die einen Impftermin vereinbaren wollten. Allerdings werden hier keine Termine vergeben!

Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de!

 

Das Bürgertelefon des Landkreises steht montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung.

 

Die Fieberambulanz-Hotline (03464 - 535 1961) ist montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.

Die Fieberambulanz in Wolferode (Kunstbergstraße 8a) ist montags bis samstags von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.

 

 

12.01.2021

+++ 147 neue Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz liegt bei 287 ,53 +++

In den vergangenen 24 Stunden (Stand 12.01.2021, 16:00 Uhr) sind demGesundheitsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz 147 neue Fälle gemeldet worden, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Die 7-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 287,53. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis 2.977positiv auf Covid-19 getestete Personen registriert.

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar. Die Fieberambulanz im Landkreis Mansfeld-Südharz befindet sich in Wolferode. Sie befindet sich in der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode - dort sind separate Räume für die Fieberambulanz eingerichtet.Die Fieberambulanz ist wie folgt geöffnet:Montags bis sonnabends jeweils von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr.Aufgrund mehrfacher Nachfragen von verunsicherten Patienten der Arztpraxis Wendt in Wolferode wird nochmals darauf hingewiesen, dass sich die Fieberambulanz nicht in den Räumen der Arztpraxis befindet, sondern in abgetrennten Räumlichkeiten. Die Patienten der Arztpraxis kommen zu keinem Zeitpunkt in Kontakt mit den Personen, die sich in der Fieberambulanz vorstellen.

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!Die Fieberambulanz-Hotline (Tel. 03464 536 1961) ist von Montag bis Freitag von 09.00 bis 14.00 Uhr für Anfragen zu Gesundheitsfragen geschaltet.Aufgrund des enormen Arbeitsaufwandes im Gesundheitsamt des Landkreises wird eindringlich darum gebeten, am Wochenende von telefonischen Anfragen im Gesundheitsamt abzusehen. Bürgerinnen und Bürger sollen sich per Fax (03464) 535 4491 oder per E-Mail (meldung-covid-19@lkmsh.de) an das Gesundheitsamt wenden.

Anfragen zu Testungen können am Wochenende nicht beantwortet werden.Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

12.01.2021

+++ 23 neue Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz liegt bei 260 ,85 +++

In den vergangenen 24 Stunden (Stand 08.01.2021, 16:00 Uhr) sind demGesundheitsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz 23 neue Fällegemeldet worden, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Die 7-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 260,85.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis 2.702 positiv auf Covid-19 getestete Personen registriert.

Verteilungder aktuellen Corona-Infektionsfälle:

Ahlsdorf:2 Allstedt:14 Arnstein:15 Benndorf :12 Berga:5 Brücken-Hackpfüffel:3 Gerbstedt:12 Helbra:24 Hergisdorf:7 Hettstedt:63 Kelbra:1 Lutherstadt Eisleben: 71  Mansfeld:18 Sangerhausen:33 Seegebiet Mansfelder Land:26 Südharz:3 Wallhausen:2 Wimmelburg:6 Gesamt:317

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.

Die Fieberambulanz im Landkreis Mansfeld-Südharz befindet sich in Wolferode. Sie befindet sich in der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode - dort sind separate Räume für die Fieberambulanz eingerichtet. Die Fieberambulanz ist wie folgt geöffnet:Montags bis sonnabends jeweils von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr.Da es derzeit vermehrt Anfragen bzgl. der Zustellung von Quarantänebescheiden gibt, wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der geltenden Allgemeinverfügung jeder verpflichtet ist, sich umgehend in Quarantäne zu begeben, wenn er positiv getestet wurde bzw. als Kontaktperson identifiziert wurde – unabhängig davon, ob der Quarantänebescheid zugestellt ist.

Wer betroffen ist, soll unbedingt die Formulare auf der Internetseite des Landkreises nutzen, diese ausfüllen und per Mail an das Gesundheitsamt schicken. Die Bearbeitung der Fälle nimmt derzeit mehrere Tage in Anspruch. Hintergrund ist, dass die Betroffenen oftmals bereits von ihrem Arzt den Befund haben, dieser aber im Gesundheitsamt noch nicht eingetroffen ist. Personen, die ihren Befund schon haben, können diesen auch per Mail an das Gesundheitsamt schicken.Aufgrund des enormen Arbeitsaufwandes im Gesundheitsamt des Landkreises wird eindringlich darum gebeten, am Wochenende von telefonischen Anfragen im Gesundheitsamt abzusehen. Bürgerinnen und Bürger sollen sich per Fax (03464) 535 4491 oder per E-Mail (meldung-covid-19@lkmsh.de) an das Gesundheitsamt wenden.Anfragen zu Testungen können am Wochenende nicht beantwortet werden.

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

08.01.2021

+++ 35 neue Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz liegt bei 290,50 +++

In den vergangenen 24 Stunden (Stand 07.01.2021, 16:00 Uhr) sind demGesundheitsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz 35 neue Fällegemeldet worden, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Die 7-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 290,50. Die heutige niedrige Zahl an ermittelten Neuinfektionen hat ihre Ursache in dem gestrigen Feiertag, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes keine Abstriche durchgeführt haben.

Da es derzeit vermehrt Anfragen bzgl. der Zustellung von Quarantänebescheiden gibt, wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der geltenden Allgemeinverfügung jeder verpflichtet ist, sich umgehend in Quarantäne zu begeben, wenn er positiv getestet wurde bzw. als Kontaktperson identifiziert wurde – unabhängig davon, ob der Quarantänebescheid zugestellt ist. Wer betroffen ist, soll unbedingt die Formulare auf der Internetseite des Landkreises nutzen, diese ausfüllen und per Mail an das Gesundheitsamt schicken. Die Bearbeitung der Fälle nimmt derzeit mehrere Tage in Anspruch. Hintergrund ist, dass die Betroffenen oftmals bereits von ihrem Arzt den Befund haben, dieser aber im Gesundheitsamt noch nicht eingetroffen ist.

Personen, die ihren Befund schon haben, können diesen auch per Mail an das Gesundheitsamt schicken.Aufgrund des enormen Arbeitsaufwandes im Gesundheitsamt des Landkreises wird eindringlich darum gebeten, am Wochenende von telefonischen Anfragen im Gesundheitsamt abzusehen.

Bürgerinnen und Bürger sollen sich per Fax (03464) 535 4491 oder per E-Mail (Meldung-COVID-19@lkmsh.de) an das Gesundheitsamt wenden.Anfragen zu Testungen können am Wochenende nicht beantwortet werden

07.01.2021

+++ 156 neue Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz liegt bei 380,90 +++

In den vergangenen 24 Stunden (Stand 06.01.2021, 17:00 Uhr) sind demGesundheitsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz 156 neue Fälle gemeldet worden, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Die 7-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 380,90.

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis 2.645 positiv auf Covid-19 getestete Personen registriert.Da es derzeit vermehrt Anfragen bzgl. der Zustellung von Quarantänebescheiden gibt, wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der geltenden Allgemeinverfügung jeder verpflichtet ist, sich umgehend in Quarantäne zu begeben, wenn er positiv getestet wurde bzw. als Kontaktperson identifiziert wurde – unabhängig davon, ob der Quarantänebescheid zugestellt ist.

Wer betroffen ist, soll unbedingt die Formulare auf der Internetseite des Landkreises nutzen, diese ausfüllen und per Mail an das Gesundheitsamt schicken. Die Bearbeitung der Fälle nimmt derzeit mehrere Tage in Anspruch. Hintergrund ist, dass die Betroffenen oftmals bereits von ihrem Arzt den Befund haben, dieser aber im Gesundheitsamt noch nicht eingetroffen ist.

Personen, die ihren Befund schon haben, können diesen auch per Mail an das Gesundheitsamt schicken.Aufgrund des enormen Arbeitsaufwandes im Gesundheitsamt des Landkreises wird eindringlich darum gebeten, am Wochenende von telefonischen Anfragen im Gesundheitsamt abzusehen. Bürgerinnen und Bürger sollen sich per Fax (03464) 535 4491 oder per E-Mail (Meldung-COVID-19@lkmsh.de) an das Gesundheitsamt wenden.

Anfragen zu Testungen können an Feiertagen und am Wochenende nicht beantwortet werden. Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

06.01.2021