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Corona Update 84

+++ Bewegungsradius im Landkreis wird aufgrund des hohen Inzidenzwertes eingeschränkt – Verordnung gilt ab morgen +++ Wichtige Hinweise zum Impfzentrum

 

Auf Grundlage der neuen Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt muss auch der Landkreis Mansfeld-Südharz den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort einschränken. Die entsprechende Rechtsverordnung dazu tritt morgen, Mittwoch, 13.01.2021, in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.01.2021. Hintergrund ist der hohe Inzidenzwert im Landkreis, der seit mehr als fünf Tagen über dem vom Land vorgegebenen Wert von 200 liegt. Grundlage für die Berechnungen sind die Zahlen des Landesamtes für Verbraucherschutz, die unter https://lavst.azurewebsites.net/Corona/Verlauf/atlas.html einsehbar sind.

Mit den ab morgen geltenden Beschränkungen ist es Einwohnern des Landkreises untersagt, sich ohne einen triftigen Grund außerhalb eines Radius von 15 Kilometern um den Wohnort zu bewegen. Maßgeblich für die Bestimmung des Radius ist die Grenze der jeweiligen Einheits- oder Verbandsgemeinde.

 

Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen, so dass notwendige und unaufschiebbare Tätigkeiten auch weiterhin ausgeübt werden können. Demnach sind vor allem der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Mandats- und Ehrenamtsausübung, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, Unterricht, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere, die Versorgung von Tieren, Arbeiten in Kleingärten und Grabpflege auf Friedhöfen, Teilnahme an nach § 2 Abs. 2 bis 5 und 8 der 9. SARS-CoV-2-EindV erlaubten oder genehmigten Veranstaltungen (z.B. Trauungen und Trauerfeiern), die individuelle Einkehr zum Gebet sowie andere notwendige Tätigkeiten weiter möglich.

Hierzu zählen auch Familienbesuche, so dass vor allem auch die Sorge- und Umgangsrechte aufrecht erhalten werden. Auch der Besuch beim Lebenspartner, den eigenen Kindern, Eltern und Großeltern ist weiterhin erlaubt.

 

 

 

Auch die Versorgung und das notwendige Ausführen von Tieren (beispielsweise Hunden und Pferden) stellen einen triftigen Grund dar. Zudem ist auch die Jagd zur Prävention eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiterhin gestattet.

 

Die 15-Kilometer-Regelung untersagt auch nicht generell Versorgungsgänge, Einkäufe oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Allerdings sind diese dann untersagt, wenn sie ohne Weiteres auch im zulässigen Bewegungsradius getätigt bzw. in Anspruch genommen werden können. Damit soll vor allem der sogenannte „Einkaufstourismus“ unterbunden werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass tagestouristische Ausflüge keinen triftigen Grund darstellen.

 

Bezüglich der Terminvergabe zum Impfen weist die Kreisverwaltung eindringlich darauf hin, dass hier keine Termine vergeben werden. In den vergangenen Tagen gab es sowohl in der Kreisverwaltung, am Bürgertelefon als auch im Impfzentrum Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die einen Impftermin vereinbaren wollten. Allerdings werden hier keine Termine vergeben!

Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de!

 

Das Bürgertelefon des Landkreises steht montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung.

 

Die Fieberambulanz-Hotline (03464 - 535 1961) ist montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.

Die Fieberambulanz in Wolferode (Kunstbergstraße 8a) ist montags bis samstags von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.

 

 

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