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Zum Migrationsgipfel:

Keine kurzfristigen Erfolge möglich

In einer ersten Reaktion auf die Ergebnisse des gestrigen Migrationsgipfels der Ministerpräsidenten beim Bundeskanzler bewertet der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, André Schröder, die bekanntgewordenen Ergebnisse:

 

Die besprochenen Maßnahmen, einschließlich der zugesagten Pauschale, können nur einen ersten Schritt darstellen, die Migrationsprobleme im Land zu lösen. Eine wirksame Bekämpfung illegaler Migration ist auch nach den nächtlichen Gesprächen immer noch nicht erkennbar. Weitergehende Forderungen der kommunalen Familie wurden größtenteils nicht umgesetzt.

 

Die verabredeten Maßnahmen müssen erst umgesetzt werden und unter Beweis stellen, dass sie in der Praxis auch funktionieren (z.B. Einführung einer Bezahlkarte). Die verabredete Pauschale von 7.500 Euro pro Migrant stellt zwar eine Verbesserung des Status quo dar, die eigentlichen Kosten in den Kommunen bleiben aber deutlich höher. Eine erfolgreiche Integration im Rahmen eigener Möglichkeiten setzt die Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung voraus.

Die Lösung für das eigentliche Problem bleibt der gestrige Gipfel schuldig!“

 

07.11.2023

Keine neuen Flächen für Windkraft ohne Bevölkerungsakzeptanz

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist Vorreiter beim Gelingen der Energiewende und bereits jetzt überdurchschnittlich an der Flächenbereitstellung für Windkraftanlagen beteiligt. Mit Blick auf die neuen Ausbauziele der Bundesregierung verwies Landrat André Schröder darauf, dass bereits jetzt über 1,6 Prozent des Kreisgebietes durch Windkraftnutzung belegt seien. Da die Flächenvorgaben der Bundesregierung auf die regionalen Planungsgemeinschaften unterschiedlich verteilt werden und erst für spätere Jahre gelten, gäbe es aktuell keinen Bedarf Flächen zu erschließen, wo es die Bürger nicht wollten.

 

Windkraft braucht Bürgerakzeptanz! Dies gilt insbesondere in unserer Region, die bereits eine Vorreiterrolle im Bundesvergleich einnimmt. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird im Landkreis dennoch fortgesetzt. Die Nutzung der Geothermie und Photovoltaik werden dabei künftig eine größere Rolle spielen. Auch der Stromertrag aus Windkraft wird weiter anwachsen. Das geschieht aber nur dort, wo bestehende Anlagen durch modernere ersetzt werden bzw. die Gemeinden mit ihrer Bürgerschaft neue Anlagen ausdrücklich wollen!“

 

30.10.2023

Landrat Schröder: Berufung wird Klarheit schaffen

 

Der Landkreis informiert, dass 13 weitere Urteile zur beklagten Kreisumlage 2020 eingegangen sind. Das Verwaltungsgericht (VG) Halle hat dabei gegenüber den Gemeinden Ahlsdorf, Stadt Arnstein, Berga, Benndorf, Bornstedt, Brücken-Hackpfüffel, Blankenheim, Edersleben, Hergisdorf, Klostermansfeld, Kelbra, Wimmelburg und der Gemeinde Südharz die gleiche Rechtsauffassung vertreten wie zuvor beim Urteil vom 28.06.2023. Der Tenor gleicht somit erwartbar den bereits mündlich verhandelten Klagen der Lutherstadt Eisleben und der Gemeinde Wallhausen für das Haushaltsjahr 2020. Demnach hat das Gericht keine Fehler im Verfahren des Landkreises zur Festsetzung der Kreisumlage festgestellt. Allerdings verweist das VG auch hier darauf, was das Oberverwaltungsgericht (OVG) zur Mindestausstattung der Gemeinden festgestellt hat.

Landrat André Schröder dazu: „Die jetzt eingegangenen Urteile sind keine Überraschung. In der Konsequenz zeigt sich, wie wichtig der Beschluss des Kreistages vom 20.09.2023 war, die Berufung vor dem OVG anzustreben. Wir brauchen höchstrichterliche Klarheit! Künftig sollen keine weiteren Klagen in unserer kommunalen Familie mehr notwendig sein.“

Von den insgesamt 26 Klagen über die Jahre 2017 bis 2021 sind damit in erster Instanz 18 Klagen behandelt worden.

 

25.09.2023

20.09.2023

2024 - Gestaltungswille auch in der Finanznot!

Schröder: Konstantes Defizit und mehr Investitionen

 

Der Kreistag des Landkreises Mansfeld-Südharz befasst sich heute (20. September 2023) in erster Lesung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024.

 

Landrat André Schröder erklärte im Vorfeld der Einbringung des Haushaltes, dass das Jahr 2024 ein Schlüsseljahr für Mansfeld-Südharz sei.

Mit der Kommunalwahl am 9. Juni beginnt eine neue Wahlperiode für den Kreistag. Die Rechtsprechung zur Zukunft unserer Kreisumlagesätze wird zudem Klarheit in einen jahrelangen Streit bringen und so die Finanzierungsgrundlagen für den Kreishaushalt maßgeblich beeinflussen. Die Strukturwandelprojekte, die der Landkreis selbst beantragt hat, treten in ihre bauliche Realisierungsphase. Der vorliegende Haushaltsplan soll die Grundlage dafür bilden, dass der Landkreis Motor der Regionalentwicklung bleibt.“

 

Der jetzt vorgelegte Haushaltsplan 2024 sieht Gesamtausgaben im Ergebnisplan von gerundet 253,6 Mio. Euro vor. Das sind moderate 5,6 Mio. Euro mehr als 2023. Die Ausgabeberechtigung für Zukunftsinvestitionen steigt dagegen von 37,2 Mio. Euro auf 43,5 Mio. Euro und damit um 6,3 Mio. Euro an. „Der Haushalt setzt somit ein klares Signal des Gestaltungswillens trotz bestehender Finanznot“, sagte Schröder. „Gleichzeitig wird unter Berücksichtigung gleich hoher Kreisumlageeinnahmen das Defizit des Vorjahres nicht weiter erhöht. Die Umsetzung des eigenen Konsolidierungskonzeptes, aber auch gestiegene Landeszuweisungen machen es möglich.“

 

Der Aufwuchs von 16 Stellen im Personalplan lässt sich ausschließlich auf Aufgabenzuwächse und tariflich zugesicherte Arbeitszeitverkürzungen zurückführen. Gleichzeitig senkt der Landkreis seine Personalaufwendungen für befristete Einstellungen ab, so dass über 90 Prozent des Ausgabenanstiegs im Personalbereich aus den Tarifabschlüssen resultieren.

 

Im Auftrag des Kreistages arbeitet die Kreisverwaltung an der Umsetzung des neuen Raumkonzeptes. Die wachsende Aufgabenerfüllung soll ohne zusätzliche Flächenbedarfe ermöglicht werden. Die Verwaltung soll gemäß den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, des Brandschutzes und des Online-Zugangsgesetzes arbeiten und ihre Betriebsaufwendungen günstiger gestalten können. Zudem soll der Einsatz regenerativer Energien vorangetrieben werden. Der Kreishaushalt schafft die Voraussetzungen für die weiteren Planungsschritte zur Umsetzung des Vorhabens.

 

Aufgrund der Rechtsprechung zur Kreisumlage wird der Landkreis seine nicht gesetzlich verpflichtenden Ausgaben nur dann in voller Höhe auszahlen können, wenn die eingestellten Einnahmen aus der Kreisumlage auch in voller Höhe erzielt werden. Die notwendig gewordene Verwendung von Erträgen des Zukunftsfonds für die eigene Aufgabenerfüllung, sowie die künftige Unzulässigkeit von Doppelhaushalten sind unmittelbare Folgen aus den Klagen und bestärken den Landkreis in seiner Auffassung, dass Rechtsstreite innerhalb der kommunalen Familie vermieden werden sollten. Die vom Land einmalig pauschal gewährten 35 Millionen Euro für alle Landkreise nach der Rechtsprechung zu den Kreisumlagen stellt zudem eine Umverteilung von Mitteln dar, da das Geld zuvor bereits auf Antrag finanzschwachen Kommunen zur Verfügung stand. Das heißt, die Klagen haben bislang kein neues Geld in das System der Kommunalfinanzierung gebracht!

 

20.09.2023