Landkreis MSH verliert jahrelangen Streit um Kreisumlage mit Folgen
Rechtsklarheit bei Kreisumlage bringt Zäsur
Schröder: Neue Ausbalancierung der Kommunalfinanzen notwendig
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (OVG) zur Nichtzulassung der Berufung beendet jahrelange Streitigkeiten um die Festsetzung der Kreisumlage und hat weitreichende Folgen für künftige Finanzierungswege. Dazu erklärt Landrat André Schröder:
„Der Landkreis hat seine ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel eingesetzt, um über die zulässige Kreisumlagehöhe Klarheit zu erlangen. Mit dem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes sind nunmehr alle Möglichkeiten zur gemeindlichen Heranziehung bei der Finanzierung kreislicher Aufgaben höchstrichterlich ausgeschöpft. Mit dieser gewollten Klarheit in der Rechtsprechung müssen sowohl der Landkreis, als auch die Kommunen nunmehr umgehen. Die Urteilslage markiert eine weitreichende Zäsur in der Finanzierung der Kommunen und hat damit eine hohe Landesbedeutung.
Wir werden zunächst die Auswirkungen für den Kreishaushalt genau prüfen und streben eine Heilung mit neuen Kreisumlage-Hebesätzen nach ergangenen Urteilen für frühere Haushaltsjahre in den kommenden 6 Monaten an. Für die Bescheidung zur Kreisumlage 2023 erfolgt entsprechend unserer Zusicherung eine Anpassung des Hebesatzes für alle Kommunen.
Mit der erzwungenen Absenkung der Kreisumlage ist der Landkreis nicht mehr in der Lage, seine ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Die vorgesehenen Erträge zur Finanzierung von Leistungen stehen nach Umsetzung der Rechtsprechung in beträchtlicher Höhe nicht mehr zur Verfügung. Der beschlossene Kreishaushalt 2024 hat mit dem Entzug eines wesentlichen Finanzierungsmittels keine Grundlage mehr und muss zurückgezogen werden. Das kommende Jahr beginnt somit mit einer vorläufigen Haushaltsführung.
Der Landkreis wird die ihm verfassungsrechtlich zustehende Mindestausstattung einfordern und nimmt dazu unverzüglich Gespräche mit dem Land auf. Bis zu einer Klärung sind vorerst keine Auszahlungen von Geldern möglich, zu denen der Landkreis nicht gesetzlich oder vertraglich bereits verpflichtet ist. Kurzfristig beantragt der Landkreis zur Absicherung seiner Zahlungsfähigkeit eine Nothilfe im Rahmen des Ausgleichsstockes beim Land.“
Im Rahmen einer Sondersitzung des Finanzausschusses soll in der kommenden Woche auch der Kreistag über die aktuelle Situation informiert werden.
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