Zeitnahe Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt werden
Die deutlich steigende Zahl von COVID-19-Fällen im Landkreis Mansfeld-Südharz macht eine Allgemeinverfügung zur Quarantäne notwendig. Um die Verbreitung des Virus‘ einzudämmen und eine zeitnahe Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu gewährleisten, müssen sich Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, ab morgen, 03.11.2021, unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt für alle Personen, bei denen einen positives PCR-Testergebnis oder auch ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt. Die Quarantäne dauert 14 Tage. Wenn während dieser Zeit Symptome wie Fieber, trockener Husten oder Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auftreten, muss sofort das Gesundheitsamt informiert werden (Telefonnummer 03464 – 535 4404 oder 03464 – 535 4428).
Betroffene müssen zudem umgehend selbständig ihre Kontaktpersonen informieren sowie diese dem Gesundheitsamt melden. Entsprechende Listen, in die die Daten eingetragen werden müssen, sind auf der Internetseite des Landkreises verfügbar.
Personen, die mit einem positiv Getesteten in einem Hausstand leben oder Kontakt hatten, haben sich ebenfalls sofort in eine 10tägige Quarantäne zu begeben. In dem Fall ist es aber möglich, sich am fünften Quarantäne-Tag frei zu testen, sofern keine COVID-19-typischen Symptome auftreten.
Geimpfte oder genesene Personen, die Kontaktpersonen sind, aber keine Symptome haben, müssen nicht in Quarantäne. Hier muss dem Gesundheitsamt der entsprechende Nachweis vorgelegt werden.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 01.12.2021 und ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Corona/ Allgemeinverfügungen) nachzulesen.