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November 2021

Aktuelle Hygienevorschriften im Theater Eisleben
Testpflicht besteht wieder, Maskenpflicht auf Laufwegen, Abstandsgebot, 2G-Regel

Was den Schutz der Mitarbeiter und Gäste im Theater Eisleben vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus betrifft, so gelten im Haus aktuell und bis auf weiteres die 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet), entsprechende Nachweise sind zu erbringen. Medizinische Masken können auf den Plätzen und während der Vorstellungen abgenommen werden, sind aber auf den Laufwegen im Haus verpflichtend, besonders an Abendkasse, Garderobe und Tresen ist auf Abstand zu achten. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können die Vorstellungen weiterhin ohne 3G-Nachweis besuchen.

Ausgenommen von der 3G-Regel sind bisher das Märchenballett „Cinderella“ am 11. Dezember 2021, das Gastspiel „Moving Shadows“ am 18. Dezember 2021, die Weihnachtsvorstellungen „Die Schneekönigin“ am 19. und 26. Dezember 2021 und das Silvesterkonzert um 16.00 Uhr im Großen Saal. Hier wird jeweils die 2G-Regel gelten, nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt.

 

Bereits erworbene Karten können ab sofort ohne zeitliche Frist an der Theaterkasse (Montag & Mittwoch 12.00–17.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag 10.00–13.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr, Freitag 10.00–14.00 Uhr) storniert und gegen einen Gutschein umgetauscht werden. Besucher werden gebeten, sich frühzeitig für Fragen, Informationen und Kartenreservierungen mit dem Besucherservice in Verbindung zu setzen. Für Rückfragen und für die Abwicklung stehen die Mitarbeiterinnen gern zur Verfügung (Tel: 03475/ 602070, E-Mail: kartenservice(at)theater-eisleben.de) .

09.11.2021

Zeitnahe Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt werden

Die deutlich steigende Zahl von COVID-19-Fällen im Landkreis Mansfeld-Südharz macht eine Allgemeinverfügung zur Quarantäne notwendig. Um die Verbreitung des Virus‘ einzudämmen und eine zeitnahe Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu gewährleisten, müssen sich Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, ab morgen, 03.11.2021, unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt für alle Personen, bei denen einen positives PCR-Testergebnis oder auch ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt. Die Quarantäne dauert 14 Tage. Wenn während dieser Zeit Symptome wie Fieber, trockener Husten oder Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns auftreten, muss sofort das Gesundheitsamt informiert werden (Telefonnummer 03464 – 535 4404 oder 03464 – 535 4428).

Betroffene müssen zudem umgehend selbständig ihre Kontaktpersonen informieren sowie diese dem Gesundheitsamt melden. Entsprechende Listen, in die die Daten eingetragen werden müssen, sind auf der Internetseite des Landkreises verfügbar.

Personen, die mit einem positiv Getesteten in einem Hausstand leben oder Kontakt hatten, haben sich ebenfalls sofort in eine 10tägige Quarantäne zu begeben. In dem Fall ist es aber möglich, sich am fünften Quarantäne-Tag frei zu testen, sofern keine COVID-19-typischen Symptome auftreten.

Geimpfte oder genesene Personen, die Kontaktpersonen sind, aber keine Symptome haben, müssen nicht in Quarantäne. Hier muss dem Gesundheitsamt der entsprechende Nachweis vorgelegt werden.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 01.12.2021 und ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Corona/ Allgemeinverfügungen) nachzulesen.

 

03.11.2021