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Juni 2021

Inzidenzwert im Landkreis stabil unter 35 – ab Donnerstag weitere Lockerungen

 

Im Landkreis Mansfeld-Südharz treten ab übermorgen, Donnerstag, 10.06.2021, weitere Lockerungen in Kraft. Grund dafür ist, dass die 7-Tages-Inzidenz inzwischen an fünf aufeinander folgenden Tagen stabil unter der Grenze von 35 liegt. Im Landkreis sind daher gemäß § 13 der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt weitere Öffnungsschritte möglich.

 

Dazu zählt unter anderem:

Ab Donnerstag darf sich dann ein Hausstand mit 10 weiteren Personen – egal aus wie vielen Hausständen – treffen.

Professionell organisierte Veranstaltungen dürfen drinnen mit maximal 100 Teilnehmern und im Freien mit maximal 250 Teilnehmern stattfinden. Die gleiche Personenzahl gilt auch bei professionell organisierten Messen und Spezialmärkten.

Theater, Kinos und Konzerthäuser dürfen in geschlossenen Räumen maximal 250 Besucher und im Freien maximal 500 Besucher empfangen, gleiches gilt für professionell organisierte Sportveranstaltungen.

In soziokulutrellen Zentren, Bürgerhäusern und Mehrgenerationenhäusern dürfen sich wieder Gruppen bis maximal 25 Personen treffen.

Konzerte und Proben von Orchestern sowie Musikgruppen sind sowohl drinnen als auch draußen wieder gestattet.

Für Trauungen, Trauerfeiern und Bestattungen gibt es keine Personenbegrenzung mehr.

Streichelgehege, zoologische und botanische Gärten öffnen wieder, auch die Gebäude in diesen Einrichtungen öffnen wieder für den Publikumsverkehr.

Auch Freizeit- und Spaßbäder dürfen öffnen. Hier gilt aber, dass sich je 20 m² nur eine Person aufhalten darf, der Betreiber muss ein Hygienekonzept vorhalten.

In Freibädern entfällt die Testpflicht.

Kurse – unter anderem in Fitness- und Sportstudios oder Tanz- und Ballettschulen – dürfen ohne Vorgabe der Gruppengröße stattfinden, ein Mindestabstand von 1,5

 

Metern zwischen den Kursteilnehmern muss aber eingehalten werden

Reisebusreisen und Stadtrundfahrten oder ähnliches sind ebenfalls wieder gestattet, Fahrgäste müssen allerdings eine FFP-2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen und es ist ein Negativ-Test erforderlich

Gaststätten dürfen ab Donnerstag auch wieder ohne zeitliche Begrenzung im Innenraum öffnen, zudem entfällt die Testpflicht für Gäste im Außenbereich. An den Tischen in den Gaststätten dürfen jetzt maximal 11 Personen zusammenkommen.

Beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist es jetzt auch wieder gestattet, diese auch in einem Umkreis von weniger als 50 Metern einzunehmen.

In den Läden entfällt die Pflicht, einen Anwesenheitsnachweis zu führen.

Im Sportbereich ist es wieder gestattet, dass der Trainingsbetrieb ohne Vorgabe einer Gruppengröße im geschlossenen Raum stattfinden kann, allerdings ist die Zahl der Personen auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Kontaktsport ist im Freien mit maximal 30 Personen möglich, kontaktfreier Sport mit maximal 200 Personen.

 

Eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, sowie auf sogenannten Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen im Freien bleibt weiterhin bestehen. In öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen – beispielsweise der Musikschule oder der Kreisvolkshochschule – sind dabei textile Mund-Nasen-Bedeckungen ausreichend, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Bei allen anderen Veranstaltungen bzw. in allen anderen Einrichtungen muss weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Der Landkreis wird die Änderungen morgen, Mittwoch, 09.06.2021, bekanntmachen, so dass die Lockerungen ab Donnerstag, 10.06.2021, in Kraft treten. Die vollständige Bekanntmachung wird morgen auf der Internetseite des Landkreises www.mansfeldsuedharz.de (Informationen zur Corona-Pandemie/ Allgemeinverfügungen) veröffentlicht und bekannt gemacht.

09.06.2021

+++ Vier neue Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz sinkt auf 32,6

 

Mit Stand 04.06.2021, 03:11 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises vier weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 32,6.

 

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut LAV insgesamt 6.384 Fälle von COVID-19 registriert. 216 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation

derzeit wie folgt dar (Stand: 04.06.2021, 11.52 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemeinde

Indexfälle

Stadt Allstedt

12

Stadt Arnstein

3

VG Goldene Aue

5

Stadt Hettstedt

8

Lutherstadt Eisleben

19

Stadt Mansfeld

5

VG Mansfelder Grund-Helbra

6

Stadt Sangerhausen

8

Seegebiet Mansfelder Land

2

Südharz

4

Stadt Gerbstedt

14

 

 

 

 

 

 

Kostenfreie Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für kostenfreie Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.

 

Nachweise für Genesene

Personen im Landkreis, die genesen sind, haben ab sofort die Möglichkeit, einen entsprechenden Nachweis beim Gesundheitsamt zu beantragen. Der Antrag soll per E-Mail an gesundheitsamt@lkmsh.de gestellt werden. Wichtig ist, dass in der E-Mail folgende Daten enthalten sind: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und der Zeitraum der Quarantäne. Durch das Gesundheitsamt wird dann der entsprechende Nachweis ausgestellt und per Post an die Antragsteller versandt.

 

Impfen

Aktuell erhielten 55.511 Personen im Landkreis ihre Erstimpfung, 25.781 Personen haben auch schon ihre Zweitimpfung erhalten.

Bezüglich der Terminvergabe wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Terminvergabe ausschließlich über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de erfolgt!

 

Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet

Das Bürgertelefon des Landkreises steht montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Zudem ist das Bürgertelefon auch am Wochenende jeweils von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar.

Die Kolleginnen und Kollegen stehen unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung.

Das Bürgertelefon ist zudem auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de erreichbar.

 

Fieberambulanz – veränderte Öffnungszeiten

Aufgrund der sinkenden Fallzahlen im Landkreis verändert jetzt auch die Fieberambulanz in Wolferode (Kunstbergstraße 8a) ihre Öffnungszeiten. Ab dem kommenden Montag, 07.06.2021, hat die Fieberambulanz nur noch montags, mittwochs und freitags jeweils von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.

 

 

Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten sich Personen, die einen Abstrich machen lassen wollen, vorab unter 03475 – 630 318 bei der Fieberambulanz anmelden. Die Anmeldung ist jeweils zu den Sprechzeiten der Arztpraxis Wendt besetzt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Fieberambulanz nur PCR-Tests bei Personen mit Coronavirus-Symptomen gemacht werden. PCR-Tests, die für Auslandsreisen notwendig sind, werden nicht in der Fieberambulanz durchgeführt, da die Krankenkassen die Kosten für diese Tests nicht übernehmen. Wer also einen PCR-Test für eine Auslandsreise benötigt, muss diesen bei einem Hausarzt machen lassen.

 

Bürger, die in einem Schnelltest positiv getestet wurden, sollten die Fieberambulanz unverzüglich danach aufsuchen, um das Infektionsbild abzugleichen. Zudem müssen diese Personen eine FFP-2-Maske tragen.

 

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass Patienten die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße nutzen. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und auch Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

 

07.06.2021

+++ 7 neue Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz aktuell bei 37,1

 

Mit Stand 01.06.2021, 03:11 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 7 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 37,1.

 

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut LAV insgesamt 6.366 Fälle von COVID-19 registriert. 215 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation

derzeit wie folgt dar (Stand: 01.06.2021, 15.53 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemeinde

Indexfälle

Stadt Allstedt

14

Stadt Arnstein

9

VG Goldene Aue

10

Stadt Hettstedt

10

Lutherstadt Eisleben

28

Stadt Mansfeld

7

VG Mansfelder Grund-Helbra

11

Stadt Sangerhausen

17

Seegebiet Mansfelder Land

4

Südharz

4

Stadt Gerbstedt

18

 

 

 

 

 

Kostenfreie Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für kostenfreie Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.

 

Nachweise für Genesene

Personen im Landkreis, die genesen sind, haben ab sofort die Möglichkeit, einen entsprechenden Nachweis beim Gesundheitsamt zu beantragen. Der Antrag soll per E-Mail an gesundheitsamt@lkmsh.de gestellt werden. Wichtig ist, dass in der E-Mail folgende Daten enthalten sind: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und der Zeitraum der Quarantäne. Durch das Gesundheitsamt wird dann der entsprechende Nachweis ausgestellt und per Post an die Antragsteller versandt.

 

Impfen

Aktuell erhielten 52.570 Personen im Landkreis ihre Erstimpfung, 23.638 Personen haben auch schon ihre Zweitimpfung erhalten.

Bezüglich der Terminvergabe wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Terminvergabe ausschließlich über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de erfolgt!

 

Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet

Das Bürgertelefon des Landkreises steht montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Zudem ist das Bürgertelefon auch am Wochenende jeweils von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar.

Die Kolleginnen und Kollegen stehen unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung.

Das Bürgertelefon ist zudem auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de erreichbar.

 

Fieberambulanz

Für einen Abstrich in der Fieberambulanz in Wolferode (Kunstbergstraße 8a) ist ein Termin notwendig, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Entsprechend können von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr und samstags zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr unter 03475 – 630 318 Termine zum Abstrich in der Fieberambulanz vereinbart werden.

 

Die Termine finden dann montags bis freitags in der Zeit von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt, samstags 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Trotz der Terminvergabe kann es hin und wieder zu längeren Wartezeiten kommen.

 

In der Fieberambulanz werden für Privatpersonen PCR-Tests und medizinisch anerkannte Schnelltests angeboten. Bürger, die in einem Schnelltest positiv getestet wurden, sollten die Fieberambulanz unverzüglich danach aufsuchen, um das Infektionsbild abzugleichen. Zudem müssen diese Personen unbedingt eine FFP-2-Maske tragen. Normale Stoffmasken bzw. OP-Masken sind dann nicht mehr ausreichend, um die Verbreitung des Virus zu stoppen.

 

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass Patienten die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße nutzen. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und auch Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

02.06.2021