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Oktober 2020

Magdeburg, 20. Oktober 2020

Land will geplante Lockerungen aussetzen

Sachsen-Anhalt wird die zum 1. November 2020 vorgesehenen Lockerungen (8. Eindämmungsverordnung) auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Sie sollen erst wirksam werden, wenn sich die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich vermindert hat. Darauf hat sich das Kabinett heute geeinigt. Die entsprechende Änderung der Eindämmungsverordnung soll in der kommenden Woche formell beschlossen werden. Klubs, Musikklubs, Diskotheken u. ä. werden damit auch weiterhin geschlossen bleiben. Die maximale Personenzahl bei Veranstaltungen einschließlich Sportveranstaltungen bleibt in geschlossenen Räumen bei 500, im Außenbereich bei 1000. Hier war vorgesehen gewesen, ab November Veranstaltungen mit 1000 Personen auch in Innenräumen zuzulassen.

 

Aktuell steigt die Zahl an Neuinfizierten mit dem SARS-CoV-2-Virus sowohl bundesweit als auch in Sachsen-Anhalt wieder deutlich an. Im Land selbst befindet sich die pandemische Lage zwar nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen, beherrschbaren Niveau. Allerdings gelte es, diesen Vorteil nicht zu verspielen, sondern dafür zu sorgen, dass insbesondere die Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten durch die Gesundheitsämter als auch die stetige Verfügbarkeit von Behandlungskapazitäten insbesondere bei schweren Krankheitsverläufen sichergestellt werden, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.

 

Steigt in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten das Infektionsgeschehen über festgelegte Schwellenwerte, ist vor Ort zu reagieren, betonte Grimm-Benne. Im Beschluss der Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und –chefs der Länder vom 14. Oktober 2020 seien spezielle Vereinbarungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus für den Fall erhöhten regionalen Infektionsgeschehens enthalten, so Grimm-Benne. Diese knüpfen an die Überschreitung des Schwellenwerts von 35 bzw. 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an und seien eine Orientierung für Maßnahmen wie sie z.B. im Burgendlandkreis bereits in Kraft gesetzt worden seien. Sachsen-Anhalt arbeite hier mit seinem bewährten Ampelsystem.

21.10.2020

++ Weitere Coronavirus-Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz ++

Dem Gesundheitsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz wurden heute (20. Oktober 2020) 10 neue Ansteckungsfälle gemeldet. Hinzu kommt ein gestern Abend gemeldeter Ansteckungsfall. Aktuell gibt es damit 26 mit dem Covid-19-Virus infizierte Personen im Landkreis.

Zu diesen infizierten Personen konnten bislang 190 Kontaktpersonen ermittelt werden. Auch diese befinden sich in behördlich angeordneter Quarantäne. Die Ermittlung weiterer Kontaktpersonen läuft noch. Im Landkreis sind seit Beginn der Corona-Pandemie 117 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden.

 

Für Anfragen steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!

Es wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

21.10.2020

++ Sechs neue Coronavirus-Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz ++

Dem Gesundheitsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz wurden heute (15. Oktober 2020) sechs neue Ansteckungsfälle gemeldet. Im Landkreis sind somit seit Beginn der Corona-Pandemie 98 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Zehn dieser infizierten Personen befinden sich derzeit in behördlich angeordneter Quarantäne. Die Ermittlung der Kontaktpersonen dieser neu infizierten Personen, die sich über den gesamten Landkreis verteilen, läuft noch.

Insgesamt stehen im Landkreis Mansfeld-Südharz derzeit 47 Personen unter angeordneter häuslicher Quarantäne.

 

Für Anfragen steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!

Es wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

15.10.2020

+++ Zwei neue Coronavirus-Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz +++

Dem Gesundheitsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz wurde heute (13. Oktober 2020) ein neuer Ansteckungsfall gemeldet. Ein weiter Fall trat bereits am Wochenende auf. Im Landkreis sind somit seit Beginn der Corona-Pandemie 91 Personen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Vier dieser infizierten Personen befinden sich noch in Quarantäne. Für den heute aufgetretenen Ansteckungsfall läuft die Ermittlung der Kontaktpersonen noch.

Insgesamt stehen im Landkreis Mansfeld-Südharz derzeit 34 Personen unter angeordneter häuslicher Quarantäne.

 

Für Anfragen steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!

Es wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

14.10.2020

Müllentsorgung in Hettstedt
Die Sauberkeit der Stadt Hettstedt ist ein Anliegen, welches Bürger und Verwaltung verbindet. Oftmals wird von den Hettstedter*innen damit aber auch die sofortige Beräumung von wilden Müllkippen durch die Stadtverwaltung gleichgesetzt. Leider ist dies durch die begrenzten personellen und vor allem finanziellen Mittel kaum realisierbar. Die Kosten, die allein durch die Entsorgungen illegaler Müllablagerungen der Stadt entstehen, belaufen sich 2020 auf rund 5.000,00 Euro, Trend stetig steigend. Der personelle Aufwand, der mit noch größerem finanziellem Aufwand anzusetzen wäre, ist hierbei unberücksichtigt.
Dieser Entwicklung kann durch die Verwaltung und die mit der Müllentsorgung beauftragten Unternehmen und Institutionen nicht endlos gefolgt werden. Allein in der ersten Oktoberwoche haben Mitarbeiter der GSG im Stadtgebiet Hettstedt 4 LKW-Ladungen Müll eingesammelt und entsorgt.
Dabei handelt es sich nur um Müll von kommunalen Grundstücken, denn bei der Entsorgung von Abfällen auf privaten Grundstücken sind der Verwaltung die Hände gebunden. Hier ist allein der Eigentümer verantwortlich.
Dennoch erreichen die Verwaltung wöchentlich Informationen und Meldungen über neue Müllablagerungen. Insbesondere die Entsorgung von Haushaltsgeräten und Elektroschrott sorgt für Kopfschütteln, kann man derartige ausgesorgte Teile bequem und kostenlos über den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft abholen lassen bzw. im Wertstoffhof abgeben. Der Aufwand, alte Waschmaschinen und Co. zu verlassenen Grundstücken oder in die Natur zu fahren, dabei noch Gefahr zu laufen, wegen derartigem Verhalten eine Anzeige zu bekommen, ist gegenüber den offiziellen Entsorgungsmöglichkeiten sogar höher.
Der Bürgermeister ruft daher erneut alle Bürger*innen der Kupferstadt auf, an die eigene Verantwortung bei der Sauberhaltung Hettstedts zu denken. Gegebenenfalls sollte man sich auch nicht scheuen, bei Kenntnis um die Verursacher illegaler Müllentsorgung, diese Hinweise an die Verwaltung weiterzugeben.

13.10.2020