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2023

Nach aktuellen Informationen des Landesamtes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) ist die Kapazitätsgrenze des Stausees Kelbra in der Nacht erreicht worden. Da die Zuflussmenge in den Stausee derzeit rückläufig ist, wird davon ausgegangen, dass der Pegel der Helme im Laufe des heutigen Tages moderat ansteigen wird, wenngleich die höchste Alarmstufe vorerst bestehen bleibt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass keine Ortslagen überflutet werden und damit auch keine weiteren Evakuierungen notwendig werden. Die Deichwachen durch die Freiwilligen Feuerwehren und das LHW werden aufrechterhalten. Aufgrund der hohen Anstaumenge im Stausee Kelbra werden die Wasserstände in den kommenden Tagen hoch bleiben.

Sowohl die Feuerwehren vor Ort, als auch die Verwaltungen der betroffenen Gemeinden und des Landkreises beobachten die Lage weiterhin, um gegebenenfalls weitere Vorbereitungen und Maßnahmen einzuleiten.

 

Hintergrund:

 

Nach den Dauerregenfällen in den vergangenen Tagen ist der Stausee Kelbra an seiner Kapazitätsgrenze angelangt, so dass in den Ortschaften entlang der Helme Überschwemmungen drohen. Betroffen sind Orte in den Gemeinden Goldene Aue, Südharz, Sangerhausen und Allstedt.

27.12.2023

Nach den Urteilen zur Kreisumlage:

Landkreis beantragt Landeshilfe und strebt kommunalen Finanzfrieden an

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat nur wenige Tage nach den aktuellen rechtskräftigen Urteilen über zu hohe Kreisumlagen einen ersten Antrag auf Liquiditätshilfe beim Land gestellt. Dazu erklärt Landrat André Schröder:

 

Neben den Städten und Gemeinden sind auch die Landkreise darauf angewiesen, dass der jeweilige Aufwand bei der Aufgabenerfüllung finanziert wird. Weil der Heranziehung der Kommunen durch Umlagen nun enge Grenzen gesetzt worden sind und der Landkreis selbst über keine eigenen Steuereinnahmen verfügt, sind Zuweisungen des Landes erforderlich.“

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz beantragt nun 93,4 Millionen Euro. Die Summe setzt sich aus dem Anstieg der Liquiditätskredite innerhalb eines Jahres sowie aus den Einnahmeausfällen bei der Kreisumlage der Jahre 2023 und 2024 zusammen. Hinzu kommen Anwalts-und Gerichtskosten. Die anstehende Heilung der Verfahren aus den Vorjahren 2017 bis 2021 wurde noch nicht berücksichtigt. Hieraus ergibt sich ein Nachfolgeantrag auf Liquiditätshilfe 2024.

 

Der Landkreis will weiterhin seine Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger erfüllen! Der kommunale Finanzfrieden bleibt nötig, damit sich alle wieder auf ihre Gestaltungsziele konzentrieren können. Die kommunale Familie sollte im nächsten Jahr die Kraft zur Einigung haben. Der Landkreis wird seinen Teil dazu beitragen“, sagte Schröder.

 

21.12.2023

Rechtsklarheit bei Kreisumlage bringt Zäsur

Schröder: Neue Ausbalancierung der Kommunalfinanzen notwendig

 

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (OVG) zur Nichtzulassung der Berufung beendet jahrelange Streitigkeiten um die Festsetzung der Kreisumlage und hat weitreichende Folgen für künftige Finanzierungswege. Dazu erklärt Landrat André Schröder:

 

Der Landkreis hat seine ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel eingesetzt, um über die zulässige Kreisumlagehöhe Klarheit zu erlangen. Mit dem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes sind nunmehr alle Möglichkeiten zur gemeindlichen Heranziehung bei der Finanzierung kreislicher Aufgaben höchstrichterlich ausgeschöpft. Mit dieser gewollten Klarheit in der Rechtsprechung müssen sowohl der Landkreis, als auch die Kommunen nunmehr umgehen. Die Urteilslage markiert eine weitreichende Zäsur in der Finanzierung der Kommunen und hat damit eine hohe Landesbedeutung.

 

Wir werden zunächst die Auswirkungen für den Kreishaushalt genau prüfen und streben eine Heilung mit neuen Kreisumlage-Hebesätzen nach ergangenen Urteilen für frühere Haushaltsjahre in den kommenden 6 Monaten an. Für die Bescheidung zur Kreisumlage 2023 erfolgt entsprechend unserer Zusicherung eine Anpassung des Hebesatzes für alle Kommunen.

 

Mit der erzwungenen Absenkung der Kreisumlage ist der Landkreis nicht mehr in der Lage, seine ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Die vorgesehenen Erträge zur Finanzierung von Leistungen stehen nach Umsetzung der Rechtsprechung in beträchtlicher Höhe nicht mehr zur Verfügung. Der beschlossene Kreishaushalt 2024 hat mit dem Entzug eines wesentlichen Finanzierungsmittels keine Grundlage mehr und muss zurückgezogen werden. Das kommende Jahr beginnt somit mit einer vorläufigen Haushaltsführung.

 

Der Landkreis wird die ihm verfassungsrechtlich zustehende Mindestausstattung einfordern und nimmt dazu unverzüglich Gespräche mit dem Land auf. Bis zu einer Klärung sind vorerst keine Auszahlungen von Geldern möglich, zu denen der Landkreis nicht gesetzlich oder vertraglich bereits verpflichtet ist. Kurzfristig beantragt der Landkreis zur Absicherung seiner Zahlungsfähigkeit eine Nothilfe im Rahmen des Ausgleichsstockes beim Land.“

 

Im Rahmen einer Sondersitzung des Finanzausschusses soll in der kommenden Woche auch der Kreistag über die aktuelle Situation informiert werden.

16.12.2023

Schnelles Internet in MSH:

Landrat Schröder nimmt Förderbescheid für Gigabit-Ausbau entgegen

 

Der fortschreitende Ausbau des schnellen Internets im Landkreis Mansfeld-Südharz bekommt weiteren Schwung: Landrat André Schröder hat am Mittag in Berlin den 36 Millionen Euro schweren Fördermittelbescheid persönlich von Bundesminister Volker Wissing entgegengenommen. Dieser setzt sich aus 25,15 Millionen Euro Bundes- und rund 10,8 Millionen Euro Landesförderung zusammen.

Wir zünden damit die nächste Stufe im Breitband- und Gigabit-Ausbau in MSH“, erklärte der Landrat. „Mit dem Gigabit-Ausbau ist es möglich, den steigenden Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden. Dank der Fördermittel können wir als Landkreis weiter in die Infrastruktur investieren und immer mehr Haushalte und Unternehmen mit ultraschnellem Internet versorgen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer vernetzten Zukunft in Mansfeld-Südharz.“

Mit der Millionenförderung treibt der Landkreis den Gigabit-Ausbau weiter voran. „So lange Fördermittel zur Verfügung stehen, sollten wir für unsere Zukunft handeln. Die Gemeinden profitieren nicht nur vom voll geförderten Ausbau der knapp 4.000 Anschlusspunkte, sondern auch von der Koordination und Umsetzung durch den Landkreis. Die Kommunen hatten sich im Vorfeld einvernehmlich für die Administration durch den Landkreis ausgesprochen.“, erläuterte Schröder weiter.

Mansfeld-Südharz hatte 2022 seinen ersten geförderten Internetausbau abgeschlossen. Die zweite Ausbaustufe wird voraussichtlich bis 2025 beendet. Der jetzt geplante dritte Ausbau mit Geschwindigkeiten von 1 Gbit/s soll vor allem noch unterversorgte kleinere Ortschaften im gesamten Kreisgebiet erschließen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auch auf Gewerbebetriebe gelegt, die außerhalb bereits erschlossener Gewerbeparks mit schnellem Internet wettbewerbsfähig gehalten werden sollen.

13.12.2023

Haushalt 2024

Schröder: Mehr Investitionen bei gleich hohem Defizit

Der Haushalt des Landkreises Mansfeld-Südharz ist beschlossen. Der Kreistag hat dem Plan für 2024 mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Gleichzeitig setzten die Kreistagsmitglieder den Hebesatz für die Kreisumlage im kommenden Jahr fest und bestätigten das Konsolidierungsprogramm.

Landrat André Schröder erklärte nach der Beschlussfassung: „2024 ist ein wichtiges Jahr für MSH – das spiegelt auch der Haushaltsplan wider. Das umfangreiche Papier ist die Grundlage dafür, dass wir als Landkreis Motor der Regionalentwicklung bleiben.“ Schröder verweist auf den knapp 254 Millionen Euro schweren Etat. „Die Gesamtausgaben im Ergebnisplan steigen moderat um rund 5,6 Millionen Euro. Im Bereich der Investitionen legen wir rund 6,3 Millionen Euro drauf, was ein klares Signal für unseren Gestaltungswillen ist – trotz bestehender Finanznot.“

 

Mit der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes auf dem Vorjahresniveau von 42,59 Prozent steht nun auch fest, wie groß das Haushaltsdefizit sein wird. Das beläuft sich auf rund 23 Millionen Euro. „Der defizitäre Haushalt ist nicht die Folge von Mehrausgaben, die der Landkreis initiiert“, erläuterte Landrat Schröder. „Vielmehr reißen steigende Sozialleistungen und Fallzahlen durch neue gesetzliche Ansprüche, Tarifsteigerungen beim Personal und die allgemeine Teuerungsrate durch die immer noch hohe Inflation ein großes Loch in unseren Haushalt.“

Trotz der schwierigen Finanzlage ist davon auszugehen, dass der Haushalt für das Jahr 2024 genehmigt wird. „Der Landkreis hat seine Hausaufgaben gemacht und bleibt auch konsequent in der Umsetzung der Finanzziele“, sagte Schröder. „Mit einem Personalbestand je Einwohner unter dem Landesdurchschnitt; freiwilligen Leistungen, die nicht mehr als zwei Prozent des Gesamthaushaltes ausmachen und entschieden geführten Einsparungen sind wir auskonsolidiert. Die einzige verbleibende Einsparung, die dem Landkreis noch offensteht, ist die Umsetzung des Raumkonzeptes mit konzentrierter Unterbringung der Beschäftigten und einer Reduzierung der Immobilienbezogenen Kosten für die Verwaltung. Dafür wird die Kreisverwaltung dem Kreistag 2024 einen Vorschlag unterbreiten. “

07.12.2023