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2023

28.04.2023

Planfeststellungsbeschluss zur Deponie Großörner

Landkreis genehmigt Betrieb unter Einbeziehung von Hinweisen aus Öffentlichkeit

 

Das Verfahren zur geplanten Deponie Freiesleben-Schacht Großörner ist abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss, mit dem die Deponie entsprechend der geltenden Gesetze errichtet und betrieben werden kann, liegt jetzt vor.

Ein solches Vorhaben ist immer von Bedenken, Gesprächen und Kompromissen geprägt, was aber wichtiger Teil eines transparenten Prozesses ist. Gerade die unmittelbar Betroffenen haben ihre Bedenken und Fragen im Verfahren geäußert, die hinreichend erörtert wurden und in die Entscheidungsfindung eingeflossen sind.

Landrat Schröder, der sich selbst auch im Stadtrat der Stadt Mansfeld den Fragen zum Vorhaben stellte, verwies darauf, dass auf der Deponie künftig Abfälle abgelagert werden, die den Bedarf auch heimischer Firmen abdecken. Auch werde der Betreiber verschiedene Auflagen erfüllen müssen. Hierzu zählt unter anderem die Minimierung der Staubbelastung – etwa durch die Asphaltierung der Zufahrt zum Gelände, eine regelmäßige Bewässerung der unbefestigten Wege und des Brechers, eine festgelegte Höchstgeschwindigkeit (maximal 20 km/h) oder die Bepflanzung des Hanges an der südlichen Betriebsgrenze.

Auch bei der Prüfung der beantragten Abfallarten sind Einwendungen berücksichtigt worden. Entsprechend wurde der Abfallartenkatalog um 23 Abfallarten reduziert. Generell kommen typischerweise lediglich Bauschuttmengen zur Ablagerung. Die Deponieklassifizierung entspricht der untersten Einstufung.

Der Planfeststellungsbeschluss wird jetzt öffentlich bekannt gemacht und kann vom 02.05.2023 bis zum 15.05.2023 beim Landkreis und bei den Gemeinden Stadt Hettstedt, Stadt Mansfeld und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-

28.04.2023

11.04.2023

Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten zum Neubau des Kreisverkehrs in der Erfurter Straße / Straße der Volkssolidarität / Schartweg kommt es zur Vollsperrung der Erfurter Straße für den Durchgangsverkehr.

Die Bauarbeiten beginnen am 17.04.2023 und die Fertigstellung ist bis zum 15.11.2023 geplant.

Die Erfurter Straße ist bis zur Einmündung Hasentalweg / Augenzentrum Sangerhausen aus Richtung Süden (A 38) befahrbar.
Aus Richtung Norden (Kaufland) ist die Erfurter Straße bis zur Alban-Hess-Straße für den Verkehr frei zugänglich.

Die Straße der Volkssolidarität und der Schartweg, sowie die Erfurter Str. Nr. 18 - 30 sind bis zur Baustelle als Sackgasse befahrbar.

Die Streckenführung für den Umleitungsverkehr wird entsprechend ausgeschildert.

Wir bitten um ihr Verständnis für im Rahmen der Bauarbeiten entstehende Behinderungen.

 

 

11.04.2023

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mansfeld Südharz informiert über geltende Umtauschfristen für Führerscheine

 

Nach geltender EU-Richtlinie müssen in den kommenden Jahren alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen einen neuen, einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden“ hierüber informierte die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz.

Im Wesentlichen unterscheidet man dabei Folgendes:

 

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr: vor 1953 Umtauschfrist: 19.01.2033

1953-1958 19.01.2022

1959-1964 19.01.2023

1965-1970 19.01.2024

1971 oder später 19.01.2025

 

 

Wenn Sie einen Kartenführerschein* besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (unabhängig vom Geburtsdatum des Inhabers). Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr: 1999-2001 Umtauschfrist: 19.01.2026

2002-2004 19.01.2027

2005-2007 19.01.2028

2008 19.01.2029

2009 19.01.2030 2010 19.01.2031

2011 19.01.2032

2012-18.01.2013 19.01.2033

 

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Für den Umtausch ist im Vorfeld ein Termin bei der Führerscheinstelle des Landkreises Mansfeld Südharz zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service auf der Homepage des Landkreises Mansfeld-Südharz termine.mansfeldsuedharz.de oder per App CleverQ.

Selbstverständlich sind wir wie gewohnt persönlich vor Ort für Sie da (Besucheradresse: Alte Promenade 27, 06526 Sangerhausen) und telefonisch wie folgt erreichbar:

Servicetelefon Fahrerlaubnisbehörde 03464/535 4229

(Sprechzeit: werktags von 08.00 – 10.30 Uhr).

 

28.03.2023