Fristen für Führerscheinumtausch
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mansfeld Südharz informiert über geltende Umtauschfristen für Führerscheine
„Nach geltender EU-Richtlinie müssen in den kommenden Jahren alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gegen einen neuen, einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden“ hierüber informierte die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz.
Im Wesentlichen unterscheidet man dabei Folgendes:
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr: vor 1953 Umtauschfrist: 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Wenn Sie einen Kartenführerschein* besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (unabhängig vom Geburtsdatum des Inhabers). Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr: 1999-2001 Umtauschfrist: 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030 2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für den Umtausch ist im Vorfeld ein Termin bei der Führerscheinstelle des Landkreises Mansfeld Südharz zu vereinbaren. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service auf der Homepage des Landkreises Mansfeld-Südharz termine.mansfeldsuedharz.de oder per App CleverQ.
Selbstverständlich sind wir wie gewohnt persönlich vor Ort für Sie da (Besucheradresse: Alte Promenade 27, 06526 Sangerhausen) und telefonisch wie folgt erreichbar:
Servicetelefon Fahrerlaubnisbehörde 03464/535 4229
(Sprechzeit: werktags von 08.00 – 10.30 Uhr).
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