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Landkreis genehmigt Deponiebetrieb in Großörner

Planfeststellungsbeschluss zur Deponie Großörner

Landkreis genehmigt Betrieb unter Einbeziehung von Hinweisen aus Öffentlichkeit

 

Das Verfahren zur geplanten Deponie Freiesleben-Schacht Großörner ist abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss, mit dem die Deponie entsprechend der geltenden Gesetze errichtet und betrieben werden kann, liegt jetzt vor.

Ein solches Vorhaben ist immer von Bedenken, Gesprächen und Kompromissen geprägt, was aber wichtiger Teil eines transparenten Prozesses ist. Gerade die unmittelbar Betroffenen haben ihre Bedenken und Fragen im Verfahren geäußert, die hinreichend erörtert wurden und in die Entscheidungsfindung eingeflossen sind.

Landrat Schröder, der sich selbst auch im Stadtrat der Stadt Mansfeld den Fragen zum Vorhaben stellte, verwies darauf, dass auf der Deponie künftig Abfälle abgelagert werden, die den Bedarf auch heimischer Firmen abdecken. Auch werde der Betreiber verschiedene Auflagen erfüllen müssen. Hierzu zählt unter anderem die Minimierung der Staubbelastung – etwa durch die Asphaltierung der Zufahrt zum Gelände, eine regelmäßige Bewässerung der unbefestigten Wege und des Brechers, eine festgelegte Höchstgeschwindigkeit (maximal 20 km/h) oder die Bepflanzung des Hanges an der südlichen Betriebsgrenze.

Auch bei der Prüfung der beantragten Abfallarten sind Einwendungen berücksichtigt worden. Entsprechend wurde der Abfallartenkatalog um 23 Abfallarten reduziert. Generell kommen typischerweise lediglich Bauschuttmengen zur Ablagerung. Die Deponieklassifizierung entspricht der untersten Einstufung.

Der Planfeststellungsbeschluss wird jetzt öffentlich bekannt gemacht und kann vom 02.05.2023 bis zum 15.05.2023 beim Landkreis und bei den Gemeinden Stadt Hettstedt, Stadt Mansfeld und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-

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