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2023

Landkreis prüft Kreisumlage-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halles

Schröder: Kreistag soll über Antrag auf Zulassung der Berufung befinden

 

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle erklärt Landrat André Schröder:

 

Die Kreisverwaltung wird zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese genau auswerten. Danach wird dem Kreistag gegebenenfalls die Beantragung auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht vorgeschlagen.

Die heutige Entscheidung hat keine Auswirkungen auf das förmliche Verfahren zur Ermittlung der aktuellen Kreisumlage. Vielmehr bestätigte das Verwaltungsgericht heute, dass der Landkreis allen verfahrensrechtlichen Anforderungen vollständig genügt.

Die Aufhebung der Bescheide aus den Jahren 2018 und 2020 begründete das Verwaltungsgericht damit, dass für mehr als ein Viertel der Gemeinden die finanzielle Mindestausstattung nicht gewährleistet worden sei und vorhandene Konsolidierungspotentiale nicht angerechnet werden dürfen. Die finanzielle Mindestausstattung des Landkreises bleibt bei der heutigen Entscheidung völlig unbeachtet.“

 

 

Hintergrund:

 

Die Aufhebung der Bescheide gilt für das Jahr 2018 für Hettstedt, Lutherstadt Eisleben und Sangerhausen und für das Jahr 2020 für Wallhausen und die Lutherstadt Eisleben.

 

29.06.2023

Statement Landrat André Schröder zu unzureichender Unterrichtsversorgung in der Sekundarschule Mansfeld

 

Aufgrund verschiedener Medienberichte zu einer unzureichenden Unterrichtsversorgung an der Sekundarschule „Martin Luther“ in Mansfeld erklärt Landrat André Schröder folgendes:

 

Der Landkreis hat als Schulträger keinen direkten Einfluss auf die Unterrichtsversorgung. Lehrplangestaltung, Lehrkräfteeinstellung und Schulstrukturen bestimmt das Land. Dennoch hat der Landkreis eine Meinung zu den Problemen in der Unterrichtsversorgung und setzt sich auf Landesebene für Verbesserungen ein.

Obwohl es in anderen Landkreisen teilweise noch größere Probleme gibt, sehen wir gerade jetzt in Mansfeld, dass die Situation im Einzelfall untragbar wird. Wenn Schülern über Monate kein Deutschunterricht erteilt wird, geht das gar nicht! Der Landkreis wendet sich an das Landesschulamt, um kurzfristig eine Lösung einzufordern. Es kann nicht sein, dass nicht stattfindende Bildung in Kernfächern die Lebenschancen unserer Kinder schmälert.“

12.06.2023

Warnung!

Derzeit kommt es im Landkreis vermehrt zu sogenannten Schockanrufen. Insbesondere ältere Personen werden von Unbekannten angerufen, die sich u.a. als Angehörige, Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgeben. In den Gesprächen werden Schreckensszenarien mitgeteilt, um die Betroffenen so zur Übergabe von hohen Geldbeträgen zu überreden, damit Haftstrafen oder andere Nachteile für sie oder die Angehörigen abgewendet werden können.

Hinter diesen Anrufen stecken kriminelle Banden. Sollten Sie von diesen Anrufen betroffen sein, vergewissern Sie sich bei Ihren nahen Angehörigen unter den Ihnen bekannten Rufnummern und erstatten bei der Polizei Anzeige. Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Regionalbereichsbeamten in den Einheits- und Verbandsgemeinden zur Verfügung.

 

02.06.2023

25.05.2023

Umgang mit dem Haushaltsdefizit:

Land will zusätzliche Kreditaufnahme

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt trotz wachsender Fehlbeträge in allen Landkreisen keine zusätzlichen Hilfen aus dem sogenannten Ausgleichsstock. Das ist das Ergebnis des jüngsten Antrages aus Mansfeld-Südharz für Sonderhilfen aus diesem Fonds. Das Finanzministerium hat stattdessen darauf verwiesen, dass der Landkreis zunächst seinen Kreditrahmen erhöhen müsse.

 

Dazu erklärt Landrat André Schröder:

 

Zu Recht wurde in der Vergangenheit die hohe Kommunalverschuldung vom Land kritisch begleitet. Sogar die kommunale Teilentschuldung wurde vor Jahren (Stark II) noch gefördert. Nun aber, wo unabweisbare Mehrbelastungen nicht auskömmlich finanziert werden und Defizite in zweistellige Millionenbereiche steigen, verweist man auf zusätzliche Schuldenaufnahmen. Wörtlich heißt es: Der Landkreis hat zur Sicherung seiner Zahlungsfähigkeit zunächst den Liquiditätskreditrahmen zu erhöhen. Damit ist klar, dass Mansfeld-Südharz für seine gesetzlich bestimmten Aufgaben weitere Schulden machen muss. Die Risiken wachsender Zinsen bleiben ebenfalls Sache des Kreises.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Kreisverwaltung dem Kreistag vorschlagen, zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit den Kreditrahmen von jetzt 75 Millionen Euro auf dann 95 Millionen Euro zu erhöhen. Vom Landesverwaltungsamt erwarte ich nach der Aussage des Ministeriums dafür eine Genehmigung. Im neuen Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2024 ist es zwingend erforderlich, dass die finanzielle Mindestausstattung der Landkreise eine Aufgabenerfüllung ohne Schulden ermöglicht.“

 

Nach Mitteilung des Finanzministeriums wäre eine Voraussetzung für weitere Landeshilfen, dass der Kreditrahmen 50 Prozent der Einnahmen aus laufender Verwaltungstätigkeit überschreiten müsste. Das würde übertragen auf den Landkreis bedeuten, dass der Rahmen für neue Schulden bis zu einer Höhe von 115 Millionen Euro erst ausgereizt werden müsste, um Sonderhilfen in Anspruch nehmen zu können. Der Landkreis wolle aber aus eigenem Antrieb eine derart hohe Verschuldung nicht anstreben.

25.05.2023