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Kreisumlage

Landkreis prüft Kreisumlage-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halles

Schröder: Kreistag soll über Antrag auf Zulassung der Berufung befinden

 

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle erklärt Landrat André Schröder:

 

Die Kreisverwaltung wird zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese genau auswerten. Danach wird dem Kreistag gegebenenfalls die Beantragung auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht vorgeschlagen.

Die heutige Entscheidung hat keine Auswirkungen auf das förmliche Verfahren zur Ermittlung der aktuellen Kreisumlage. Vielmehr bestätigte das Verwaltungsgericht heute, dass der Landkreis allen verfahrensrechtlichen Anforderungen vollständig genügt.

Die Aufhebung der Bescheide aus den Jahren 2018 und 2020 begründete das Verwaltungsgericht damit, dass für mehr als ein Viertel der Gemeinden die finanzielle Mindestausstattung nicht gewährleistet worden sei und vorhandene Konsolidierungspotentiale nicht angerechnet werden dürfen. Die finanzielle Mindestausstattung des Landkreises bleibt bei der heutigen Entscheidung völlig unbeachtet.“

 

 

Hintergrund:

 

Die Aufhebung der Bescheide gilt für das Jahr 2018 für Hettstedt, Lutherstadt Eisleben und Sangerhausen und für das Jahr 2020 für Wallhausen und die Lutherstadt Eisleben.

 

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