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April 2020

Die Zahl der Fälle von Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Mansfeld-Südharz ist auf 29 gestiegen. Sieben Personen werden derzeit stationär betreut. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 161 (Stand 14.30 Uhr).

 

Unterdessen sind kleinere Mengen Schutzmaterial beim Landkreis eingetroffen. Noch kann der aktuelle Bedarf gedeckt werden. Seitens des Landes Sachsen-Anhalt sind weitere Lieferungen angekündigt. Seit mehreren Tagen gibt es vor allem im Internet verschiedene Schnittmuster, um eine Mund-Nasen-Abdeckung selbst zu basteln. Diese sogenannten Community Masks werden derzeit von vielen Menschen genäht. Landrätin Dr. Angelika Klein bedankt sich daher bei den fleißigen Näherinnen und Nähern im Landkreis für ihr Engagement und ihre Unterstützung. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese Masken lediglich andere Menschen schützen können. Laut dem Robert-Koch-Institut könne solch eine Community Mask das Risiko verringern, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken. Der Träger selbst kann sich nicht vor einer Ansteckung schützen, da diese Masken keinem medizinischen Standard in Bezug auf den Infektionsschutz entsprechen. Zudem weist das RKI darauf hin, dass auch wenn solch eine Maske getragen wird, die Hygieneregeln wie häufiges Händewaschen und die verordneten Kontaktbeschränkungen unbedingt zu beachten sind.

 

Der Landkreis weist außerdem darauf hin, dass die rechtlichen Vorgaben der 3. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt unbedingt eingehalten werden sollten. „Die Kontaktbeschränkungen, die nun auch über die Osterfeiertage hinaus gelten, stellen für alle von uns harte Einschnitte dar“, erklärt Landrätin Dr. Angelika Klein.

 

 

Ich appelliere aber an alle Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich an die Verordnung halten – auch wenn das frühlingshafte Wetter in den kommenden Tagen sicher nach draußen lockt.“ Landrätin Dr. Klein verweist darauf, dass die Abstände eingehalten werden müssen und dass man nur allein, zu zweit oder in der Familie rausgeht. Auch am kommenden Wochenende wird es landkreisweit wieder entsprechende Kontrollen geben.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

 

Hinweise:

 

Der Landkreis weist zudem nochmals eindringlich darauf hin, dass Rückkehrer aus dem Ausland – vor allem aus den vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuften Ländern – möglichst zwei Wochen zu Hause bleiben und unnötige Sozialkontakte vermeiden sollten. Als Risikogebiet eingestufte Regionen sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts www.rki.de zu finden.

Auslandsrückkehrer können sich auch an der Fieberambulanz-Hotline des Landkreises melden, um vorab zu klären, ob sie in der Fieberambulanz vorstellig werden sollten. Die Fieberambulanz-Hotline ist unter der Telefonnummer 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) erreichbar.

 

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

03.04.2020

Die Zahl der Fälle von Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Mansfeld-Südharz ist auf 26 gestiegen (Stand 15.00 Uhr). Vier Personen werden derzeit stationär betreut. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 136.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jeder, der in der Fieberambulanz vorstellig wird, automatisch einen Abstrich erhält. Vorab wird jede Person entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts befragt. Erst bei vorliegenden Hinweisen auf eine mögliche Ansteckung bzw. bei eindeutigen Symptomen wie Fieber wird ein Abstrich veranlasst.

Menschen, die sich mutmaßlich in Quarantäne angesteckt haben und Symptome zeigen, werden zu Hause in der Quarantäne getestet. Hierfür besetzt der Regionalverband Mansfeld-Südharz des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) ein gesondertes Fahrzeug. Dieses fährt nur zu den Betroffenen, wenn es durch das Gesundheitsamt angeordnet wird. Es handelt sich hierbei nicht um einen mobilen Abstrichdienst.

 

Ab morgen, Freitag, 03.04.2020, tritt die 3. Verordnung zu Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Entsprechend gelten die Kontaktbeschränkungen nun bis einschließlich 19.04.2020, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die neue Verordnung ist um den von der Landesregierung beschlossenen Bußgeldkatalog erweitert worden. Die aktuelle Verordnung des Landes finden Sie auf der Internetseite des Landkreises (www.mansfeldsuedharz.de).

Die für Samstag, 04.04.2020, geplanten Pflanzaktionen im Generationenwald in Grillenberg und Rothenschirmbach müssen aufgrund der aktuellen Situation auch entfallen.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

 

Hinweise:

 

Der Landkreis weist zudem nochmals eindringlich darauf hin, dass Rückkehrer aus dem Ausland – vor allem aus den vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuften Ländern – möglichst zwei Wochen zu Hause bleiben und unnötige Sozialkontakte vermeiden sollten. Als Risikogebiet eingestufte Regionen sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts www.rki.de zu finden.

Auslandsrückkehrer können sich auch an der Fieberambulanz-Hotline des Landkreises melden, um vorab zu klären, ob sie in der Fieberambulanz vorstellig werden sollten. Die Fieberambulanz-Hotline ist unter der Telefonnummer 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) erreichbar.

 

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

 

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

03.04.2020

Die Zahl der Fälle von Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Mansfeld-Südharz ist erneut gestiegen. Aktuell beläuft sich die Zahl der positiv getesteten Personen auf 25

(Stand 15.00 Uhr). Drei Personen werden weiterhin stationär betreut. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 142.

In der Fieberambulanz des Landkreises wurde am 31.03.2020 bei 34 Personen ein Abstrich genommen, insgesamt hatten sich gestern 46 Personen vorgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jeder, der in der Fieberambulanz vorstellig wird, automatisch einen Abstrich erhält. Vorab wird jede Person entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts befragt. Erst bei vorliegenden Hinweisen auf eine mögliche Ansteckung bzw. bei eindeutigen Symptomen wie Fieber wird ein Abstrich veranlasst.

 

Der Landkreis weist zudem nochmals eindringlich darauf hin, dass Rückkehrer aus dem Ausland – vor allem aus den vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuften Ländern – möglichst zwei Wochen zu Hause bleiben und unnötige Sozialkontakte vermeiden sollten. Als Risikogebiet eingestufte Regionen sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts www.rki.de zu finden.

Auslandsrückkehrer können sich auch an der Fieberambulanz-Hotline des Landkreises melden, um vorab zu klären, ob sie in der Fieberambulanz vorstellig werden sollten. Die Fieberambulanz-Hotline ist unter der Telefonnummer 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) erreichbar.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

Hinweise:

Wichtiger Hinweis: Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

01.04.2020