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Nachrichten

Landrat hält Wort: Warmwasserversorgung für Sportvereine in Turnhallen wieder komplett gewährleistet

Wie von Landrat André Schröder angekündigt, ist das Duschen mit Warmwasser in den von Sportvereinen genutzten Turnhallen wieder vollumfänglich möglich.

Mit dem Jahreswechsel hatte ich angekündigt, dass das warme Wasser in den Sporthallen wieder angestellt wird. In allen Hallen, die unsere Sportvereine nutzen, kann wieder warm geduscht werden“, erklärte Landrat Schröder.

Er verwies gleichzeitig darauf, dass die Hallen erst nach und nach wieder an die Warmwasserversorgung angeschlossen werden konnten, da zunächst entsprechende Kontrollen gemäß der Trinkwasserverordnung durchgeführt werden mussten, um Belastungen mit Legionellen auszuschließen. „In keiner unserer Sporthallen gibt es Legionellen-Belastungen, das haben die Laborergebnisse bestätigt“, sagte Schröder.

 

Einsparauflagen des Bundes aufgrund der Energiekrise hatten im vergangenen Jahr dazu geführt, dass der Landkreis auch in den kreiseigenen Sporthallen in den Energiesparmodus wechseln musste. Dabei war er den Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Landessportbundes gefolgt, bei der Sportstättennutzung 20 Prozent der Energieverbräuche einzusparen. „Unsere Sportvereine sind natürlich auch weiterhin aufgerufen, mit Strom und Wasser sparsam umzugehen. Gleichzeitig trägt der Landkreis mit abgesenkten Temperaturen und geringeren Beleuchtungsstärken in den Sporthallen weiterhin dazu bei, die Einsparziele zu erreichen“, erklärte der Landrat.

16.02.2023

Keine Isolationspflicht mehr in Mansfeld-Südharz!

 

Landrat André Schröder erklärt dazu:

Fast drei Jahre hatte uns Corona fest im Griff. Es ist endlich an der Zeit, zur Normalität zurückzukehren. Auch in MSH ist die Immunisierung in der Bevölkerung weit fortgeschritten. Wer an einem Infekt erkrankt, geht nicht zur Arbeit und reduziert seine Kontakte. Das bleibt auch künftig richtig. Allerdings ist eine Ungleichbehandlung zu Lasten der Covid-Patienten durch zusätzliche Isolationspflichten nicht länger vertretbar.

Die Verordnungslage des Landes erlaubt uns, die Allgemeinverfügung des Landkreises auslaufen zu lassen. Ab Februar müssen Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, nicht mehr – wie bislang noch geltend – in eine fünftägige Quarantäne.“

 

13.01.2023

Bürgersprechstunde des Landrates:

Landrat Schröder lädt wieder zur Bürgersprechstunde – Teilnahme sowohl persönlich, als auch digital möglich

 

An jedem zweiten Montag im Monat bietet Landrat André Schröder regelmäßig den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Mansfeld-Südharz eine Bürgersprechstunde an. Die nächste findet am 16. Januar 2023 um 17.30 Uhr statt. Anmeldungen für ein persönliches Gespräch oder auch für eine digitale Sprechstunde sind noch möglich.

 

Wer die Bürgersprechstunde nutzen möchte, meldet sich bitte telefonisch (03464 – 535 1002) oder per E-Mail (landrat@lkmsh.de) an. Bürgerinnen und Bürger, die den digitalen Weg wählen, sollten dies bei der Anmeldung mitteilen. Sie erhalten dann einen entsprechenden Zugangscode für die digitale Bürgersprechstunde.

Die nächste Bürgersprechstunde im Februar findet am 13.02.2023 statt.

 

02.12.2022

Führerscheinumtausch

Für die Jahrgänge 1959 – 1964 läuft die Frist bis 19.01.2023

Nach geltender EU-Richtlinie müssen in den kommenden Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen einen neuen, einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

 

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin der Fahrerlaubnis: Bis zum 19.01.2023 müssen alle Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. Die Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit.

 

Danach erfolgt der Umtausch gestaffelt wie folgt:

Geburtsjahr

Umtauschfrist

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Vor 1953

19.01.2033

 

Für den Umtausch ist im Vorfeld ein Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren: online unter termine.mansfeldsuedharz.de bzw. per App CleverQ oder telefonisch von Montag bis Freitag von 08:00 – 10:30 Uhr unter 03464 / 535-4229.

11.11.2022

Flexible Hallenbuchung für Vereine

Kreistag entscheidet über neue Entgeltordnung zur Benutzung der kreiseigenen Sportstätten

 

Das Schul- und Sportamt des Landkreises Mansfeld-Südharz hat am 08.11.2022 im Schul-, Sport- und Kulturausschuss eine neue Entgeltordnung für die Benutzung der kreiseigenen Sportstätten vorgestellt. Im Ergebnis sollen die Turnhallen des Landkreises für die Sportvereine ab dem 01.01.2023 auch weiterhin mietfrei zur Verfügung stehen, die Nutzungsentgelte für die anteiligen Betriebskosten auf 2 Euro je Stunde und Hallenfeld für Kinder und Jugendliche und auf 5 Euro je Stunde und Hallenfeld für Erwachsene festgelegt werden.

 

Zuvor wurde dieser Vorschlag den nutzenden Vereinen am 11.10.2022 durch die Kreisverwaltung vorgestellt. Dabei wurden von den Vereinen adressierte Anpassungswünsche der Entgeltordnung gemeinsam mit Vertretern der Kreisverwaltung diskutiert.

Wir haben diese Wünsche geprüft und werden im Sinne der Vereine für den Sport auch eine halbstündige Buchung der Hallen und einen angepassten Buchungszeitraum vom 01.10. bis zum 30.09. des Folgejahres ermöglichen“, erklärt Sven Vogler als zuständiger Fachbereichsleiter.

 

 

Entgeltordnung bis 31.12.2022

Entgeltordnung ab 01.01.2023

1 Euro je Stunde und Hallenfeld
(Kinder/Jugendliche/Erwachsene)

2 Euro je Stunde und Hallenfeld (Kinder und Jugendliche)

5 Euro je Stunde und Hallenfeld (Erwachsene)

 

08.11.2022