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Erneute Qualitätsauszeichnung für Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz erhielt erheut die Auszeichnung: "Beste Bank Sachsen-Anhalts"-

Beratung Firmenkunden Gold und Beratung Privatkunden Silber!

 

 

 

 


Nachrichten

Warnung!

Derzeit kommt es im Landkreis vermehrt zu sogenannten Schockanrufen. Insbesondere ältere Personen werden von Unbekannten angerufen, die sich u.a. als Angehörige, Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgeben. In den Gesprächen werden Schreckensszenarien mitgeteilt, um die Betroffenen so zur Übergabe von hohen Geldbeträgen zu überreden, damit Haftstrafen oder andere Nachteile für sie oder die Angehörigen abgewendet werden können.

Hinter diesen Anrufen stecken kriminelle Banden. Sollten Sie von diesen Anrufen betroffen sein, vergewissern Sie sich bei Ihren nahen Angehörigen unter den Ihnen bekannten Rufnummern und erstatten bei der Polizei Anzeige. Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Regionalbereichsbeamten in den Einheits- und Verbandsgemeinden zur Verfügung.

 

02.06.2023

25.05.2023

Umgang mit dem Haushaltsdefizit:

Land will zusätzliche Kreditaufnahme

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt trotz wachsender Fehlbeträge in allen Landkreisen keine zusätzlichen Hilfen aus dem sogenannten Ausgleichsstock. Das ist das Ergebnis des jüngsten Antrages aus Mansfeld-Südharz für Sonderhilfen aus diesem Fonds. Das Finanzministerium hat stattdessen darauf verwiesen, dass der Landkreis zunächst seinen Kreditrahmen erhöhen müsse.

 

Dazu erklärt Landrat André Schröder:

 

Zu Recht wurde in der Vergangenheit die hohe Kommunalverschuldung vom Land kritisch begleitet. Sogar die kommunale Teilentschuldung wurde vor Jahren (Stark II) noch gefördert. Nun aber, wo unabweisbare Mehrbelastungen nicht auskömmlich finanziert werden und Defizite in zweistellige Millionenbereiche steigen, verweist man auf zusätzliche Schuldenaufnahmen. Wörtlich heißt es: Der Landkreis hat zur Sicherung seiner Zahlungsfähigkeit zunächst den Liquiditätskreditrahmen zu erhöhen. Damit ist klar, dass Mansfeld-Südharz für seine gesetzlich bestimmten Aufgaben weitere Schulden machen muss. Die Risiken wachsender Zinsen bleiben ebenfalls Sache des Kreises.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Kreisverwaltung dem Kreistag vorschlagen, zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit den Kreditrahmen von jetzt 75 Millionen Euro auf dann 95 Millionen Euro zu erhöhen. Vom Landesverwaltungsamt erwarte ich nach der Aussage des Ministeriums dafür eine Genehmigung. Im neuen Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2024 ist es zwingend erforderlich, dass die finanzielle Mindestausstattung der Landkreise eine Aufgabenerfüllung ohne Schulden ermöglicht.“

 

Nach Mitteilung des Finanzministeriums wäre eine Voraussetzung für weitere Landeshilfen, dass der Kreditrahmen 50 Prozent der Einnahmen aus laufender Verwaltungstätigkeit überschreiten müsste. Das würde übertragen auf den Landkreis bedeuten, dass der Rahmen für neue Schulden bis zu einer Höhe von 115 Millionen Euro erst ausgereizt werden müsste, um Sonderhilfen in Anspruch nehmen zu können. Der Landkreis wolle aber aus eigenem Antrieb eine derart hohe Verschuldung nicht anstreben.

25.05.2023

28.04.2023

Planfeststellungsbeschluss zur Deponie Großörner

Landkreis genehmigt Betrieb unter Einbeziehung von Hinweisen aus Öffentlichkeit

 

Das Verfahren zur geplanten Deponie Freiesleben-Schacht Großörner ist abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss, mit dem die Deponie entsprechend der geltenden Gesetze errichtet und betrieben werden kann, liegt jetzt vor.

Ein solches Vorhaben ist immer von Bedenken, Gesprächen und Kompromissen geprägt, was aber wichtiger Teil eines transparenten Prozesses ist. Gerade die unmittelbar Betroffenen haben ihre Bedenken und Fragen im Verfahren geäußert, die hinreichend erörtert wurden und in die Entscheidungsfindung eingeflossen sind.

Landrat Schröder, der sich selbst auch im Stadtrat der Stadt Mansfeld den Fragen zum Vorhaben stellte, verwies darauf, dass auf der Deponie künftig Abfälle abgelagert werden, die den Bedarf auch heimischer Firmen abdecken. Auch werde der Betreiber verschiedene Auflagen erfüllen müssen. Hierzu zählt unter anderem die Minimierung der Staubbelastung – etwa durch die Asphaltierung der Zufahrt zum Gelände, eine regelmäßige Bewässerung der unbefestigten Wege und des Brechers, eine festgelegte Höchstgeschwindigkeit (maximal 20 km/h) oder die Bepflanzung des Hanges an der südlichen Betriebsgrenze.

Auch bei der Prüfung der beantragten Abfallarten sind Einwendungen berücksichtigt worden. Entsprechend wurde der Abfallartenkatalog um 23 Abfallarten reduziert. Generell kommen typischerweise lediglich Bauschuttmengen zur Ablagerung. Die Deponieklassifizierung entspricht der untersten Einstufung.

Der Planfeststellungsbeschluss wird jetzt öffentlich bekannt gemacht und kann vom 02.05.2023 bis zum 15.05.2023 beim Landkreis und bei den Gemeinden Stadt Hettstedt, Stadt Mansfeld und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-

28.04.2023