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Bürgermeisterwahlen in Mansfeld am 26.01.2025

 

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Nachrichten

Hochwasserlage in MSH


Die Hochwasserlage an der Helme und am Stausee Kelbra bleibt weiter angespannt. Für die Helme gilt weiterhin Alarmstufe 4.

Die Einsatzkräfte vor Ort konzentrieren sich auf die Deichkontrolle und die Deichverteidigung. Um die Kräfte vor Ort zu entlasten, hat der Landkreis den Fachdienst Brandschutz Ost in das Krisengebiet im Westen des Landkreises geschickt, zudem ist der Einsatzleitwagen 2 zur Führungsunterstützung in der Goldenen Aue stationiert worden.

 

Landrat André Schröder dankte den Einsatzkräften: „In diesen Tagen leisten unsere Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren wieder Außergewöhnliches! Viele beenden ihren Schichtdienst als Einsatzkraft und kommen dann in zivil wieder zum Ort des Geschehens, um Sandsäcke zu füllen. Dieses Engagement verdient unglaublich viel Respekt! Gleiches gilt für alle Unterstützer, beispielsweise vom THW, und für die vielen freiwilligen Helfer, die in diesen Tagen mit anpacken! Dieses Hochwasser ist kräftezehrend und wird uns auch in den kommenden Tagen und Wochen noch einiges abverlangen!“

 

Der Krisenstab des Landkreises hält auch heute und für die kommenden Stunden die eingeleiteten Maßnahmen aufrecht. Gleichzeitig ergeht die dringende Warnung, dass das Betreten der Deiche und Deichanlagen strengstens verboten ist! Auch die Dammkrone des Stausees Kelbra ist inzwischen für Fußgänger und Radfahrer gesperrt! Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass man den Anweisungen der Einsatzkräfte vor Ort Folge zu leisten hat und diese in ihrer Arbeit nicht behindert!

Handlungsempfehlungen:
Meiden Sie das betroffene Gebiet!

Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio!

Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte und behindern Sie diese nicht!

Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen!
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann!
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen! Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern!

Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden!

Entfernen Sie Fahrzeuge vom unmittelbaren Uferbereich!

29.12.2023

Zur Hochwasserlage in MSH: Wachsamkeit bleibt gefragt –
Ministerpräsident lässt sich vom Landrat vor Ort über Lage informieren

Die Hochwasserlage an der Helme und am Stausee Kelbra bleibt angespannt. Eine weitere Zuspitzung der Lage konnte jedoch abgewendet werden.

Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff, hat sich heute von Landrat André Schröder in der Leitstelle des Landkreises und vor Ort am Stausee in Kelbra ein eigenes Bild von der Lage gemacht und dabei den vielen Einsatzkräften für ihre Arbeit der vergangenen Tage ausdrücklich gedankt.


Landrat Schröder erklärte: „Alle bisher veranlassten Maßnahmen haben vorerst Bestand. Hohe Wachsamkeit bleibt geboten. Auch in den kommenden Tagen bleibt die höchste Alarmstufe 4 entlang der Helme erhalten. Alle technischen Anlagen sind engmaschig zu kontrollieren. Aufgrund der hohen Anstaumenge im Stausee werden das maximale Flussbett und die Rückhalteflächen noch viele Tage genutzt werden müssen. Die gute Nachricht des Tages ist aber, dass der Krisenstab des Landkreises vorerst keine weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Lage veranlassen muss. Überflutungen von Ortschaften und Evakuierungen stehen derzeit nicht auf der Tagesordnung. Ich bin stolz auf unsere Feuerwehren, die Arbeit unseres Krisenstabs und der Leitstelle, sowie auf die helfenden Hände des Technischen Hilfswerkes und der freiwilligen Helfer. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden klappt!“

27.12.2023

Nach aktuellen Informationen des Landesamtes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) ist die Kapazitätsgrenze des Stausees Kelbra in der Nacht erreicht worden. Da die Zuflussmenge in den Stausee derzeit rückläufig ist, wird davon ausgegangen, dass der Pegel der Helme im Laufe des heutigen Tages moderat ansteigen wird, wenngleich die höchste Alarmstufe vorerst bestehen bleibt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass keine Ortslagen überflutet werden und damit auch keine weiteren Evakuierungen notwendig werden. Die Deichwachen durch die Freiwilligen Feuerwehren und das LHW werden aufrechterhalten. Aufgrund der hohen Anstaumenge im Stausee Kelbra werden die Wasserstände in den kommenden Tagen hoch bleiben.

Sowohl die Feuerwehren vor Ort, als auch die Verwaltungen der betroffenen Gemeinden und des Landkreises beobachten die Lage weiterhin, um gegebenenfalls weitere Vorbereitungen und Maßnahmen einzuleiten.

 

Hintergrund:

 

Nach den Dauerregenfällen in den vergangenen Tagen ist der Stausee Kelbra an seiner Kapazitätsgrenze angelangt, so dass in den Ortschaften entlang der Helme Überschwemmungen drohen. Betroffen sind Orte in den Gemeinden Goldene Aue, Südharz, Sangerhausen und Allstedt.

27.12.2023

Nach den Urteilen zur Kreisumlage:

Landkreis beantragt Landeshilfe und strebt kommunalen Finanzfrieden an

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat nur wenige Tage nach den aktuellen rechtskräftigen Urteilen über zu hohe Kreisumlagen einen ersten Antrag auf Liquiditätshilfe beim Land gestellt. Dazu erklärt Landrat André Schröder:

 

Neben den Städten und Gemeinden sind auch die Landkreise darauf angewiesen, dass der jeweilige Aufwand bei der Aufgabenerfüllung finanziert wird. Weil der Heranziehung der Kommunen durch Umlagen nun enge Grenzen gesetzt worden sind und der Landkreis selbst über keine eigenen Steuereinnahmen verfügt, sind Zuweisungen des Landes erforderlich.“

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz beantragt nun 93,4 Millionen Euro. Die Summe setzt sich aus dem Anstieg der Liquiditätskredite innerhalb eines Jahres sowie aus den Einnahmeausfällen bei der Kreisumlage der Jahre 2023 und 2024 zusammen. Hinzu kommen Anwalts-und Gerichtskosten. Die anstehende Heilung der Verfahren aus den Vorjahren 2017 bis 2021 wurde noch nicht berücksichtigt. Hieraus ergibt sich ein Nachfolgeantrag auf Liquiditätshilfe 2024.

 

Der Landkreis will weiterhin seine Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger erfüllen! Der kommunale Finanzfrieden bleibt nötig, damit sich alle wieder auf ihre Gestaltungsziele konzentrieren können. Die kommunale Familie sollte im nächsten Jahr die Kraft zur Einigung haben. Der Landkreis wird seinen Teil dazu beitragen“, sagte Schröder.

 

21.12.2023

Rechtsklarheit bei Kreisumlage bringt Zäsur

Schröder: Neue Ausbalancierung der Kommunalfinanzen notwendig

 

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (OVG) zur Nichtzulassung der Berufung beendet jahrelange Streitigkeiten um die Festsetzung der Kreisumlage und hat weitreichende Folgen für künftige Finanzierungswege. Dazu erklärt Landrat André Schröder:

 

Der Landkreis hat seine ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel eingesetzt, um über die zulässige Kreisumlagehöhe Klarheit zu erlangen. Mit dem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes sind nunmehr alle Möglichkeiten zur gemeindlichen Heranziehung bei der Finanzierung kreislicher Aufgaben höchstrichterlich ausgeschöpft. Mit dieser gewollten Klarheit in der Rechtsprechung müssen sowohl der Landkreis, als auch die Kommunen nunmehr umgehen. Die Urteilslage markiert eine weitreichende Zäsur in der Finanzierung der Kommunen und hat damit eine hohe Landesbedeutung.

 

Wir werden zunächst die Auswirkungen für den Kreishaushalt genau prüfen und streben eine Heilung mit neuen Kreisumlage-Hebesätzen nach ergangenen Urteilen für frühere Haushaltsjahre in den kommenden 6 Monaten an. Für die Bescheidung zur Kreisumlage 2023 erfolgt entsprechend unserer Zusicherung eine Anpassung des Hebesatzes für alle Kommunen.

 

Mit der erzwungenen Absenkung der Kreisumlage ist der Landkreis nicht mehr in der Lage, seine ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Die vorgesehenen Erträge zur Finanzierung von Leistungen stehen nach Umsetzung der Rechtsprechung in beträchtlicher Höhe nicht mehr zur Verfügung. Der beschlossene Kreishaushalt 2024 hat mit dem Entzug eines wesentlichen Finanzierungsmittels keine Grundlage mehr und muss zurückgezogen werden. Das kommende Jahr beginnt somit mit einer vorläufigen Haushaltsführung.

 

Der Landkreis wird die ihm verfassungsrechtlich zustehende Mindestausstattung einfordern und nimmt dazu unverzüglich Gespräche mit dem Land auf. Bis zu einer Klärung sind vorerst keine Auszahlungen von Geldern möglich, zu denen der Landkreis nicht gesetzlich oder vertraglich bereits verpflichtet ist. Kurzfristig beantragt der Landkreis zur Absicherung seiner Zahlungsfähigkeit eine Nothilfe im Rahmen des Ausgleichsstockes beim Land.“

 

Im Rahmen einer Sondersitzung des Finanzausschusses soll in der kommenden Woche auch der Kreistag über die aktuelle Situation informiert werden.

16.12.2023