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Erneute Qualitätsauszeichnung für Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz erhielt erheut die Auszeichnung: "Beste Bank Sachsen-Anhalts"-

Beratung Firmenkunden Gold und Beratung Privatkunden Silber!

 

 

 

 


Nachrichten

Unternehmen aus Barleben übernimmt Traditionsstrecke ab 2023

 

Ab dem kommenden Jahr betreibt die Cargo Logistik Rail Service GmbH aus Barleben die Strecke der „Wipperliese“ zwischen Klostermansfeld und Wippra. Das ist das Ergebnis des mehrmonatigen Ausschreibungsverfahrens.

 

Die gesetzlichen Fristen und allgemeinen Vorgaben zur Ausschreibung der touristischen Angebote auf der Strecke der Wipperliese wurden durch den Landkreis eingehalten“, erklärte Landrat André Schröder anlässlich der Zuschlagserteilung. „Der neue Dienstleister CLR-Service Barleben hat sich in einem Wettbewerbsverfahren als bester Anbieter durchgesetzt. Für die Erbringung der Beförderungsleistung durch ein neues Unternehmen sieht der Landkreis auch die Chance, neue Wege für die Kundenansprache zu gehen und die Attraktivität der Wipperliese zu erhöhen.“

 

Seit 2015 ist der Landkreis Mansfeld-Südharz Auftraggeber für den touristischen Gelegenheitsverkehr auf der Strecke zwischen Klostermansfeld und Wippra. Im Rahmen des nun abschließend entschiedenen Vergabeverfahrens für den Betrieb in den Jahren 2023 bis 2028 sind erstmals seitdem mehrere Angebote eingegangen, die der Landkreis gemeinsam mit der Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt (NASA GmbH) ausgewertet hat. Die NASA GmbH vertritt das Land Sachsen-Anhalt als Fördermittelgeber.

 

Der bisherige Betreiber, die Kreisbahn Mansfelder Land GmbH, hat in den vergangenen Jahren das Angebot der „Wipperliese“ ausgebaut, so dass der neue Betreiber ab dem kommenden Jahr auf die Aktivitäten aufbauen und das Angebot bedarfsgerecht weiterentwickeln kann.

 

 

13.09.2022

Auswirkungen Umstrukturierungen Kliniklandschaft:

Landkreis Mansfeld-Südharz und Helios-Kliniken reagieren auf Gutachten zum Rettungsdienst

Das durch den Landkreis beauftrage Gutachten zum Rettungsdienst wird am 13. September 2022 in der Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Rettungsdienst erstmalig vorgestellt. Eine weitere Auswertung ist in der Sitzung des Rettungsdienstbereichsrates am 27. September 2022 und in den Gremien des Kreistages vorgesehen. „Damit setzt die Kreisverwaltung ihren Kurs der transparenten Kommunikation zum Thema gemeinsam mit Helios konsequent fort“, erklärte Landrat André Schröder.

 

Insgesamt verursacht die Umstrukturierung mit Clusterbildung in der Kliniklandschaft des Landkreises zwei zusätzliche Rettungswagen, die in Hettstedt und Eisleben werktags zum Einsatz kommen werden, sowie einen weiteren, der nachts zusätzlich auf der Rettungswache Hettstedt zur Verfügung steht.

Durch diese erweiterte Vorhaltung zur Absicherung der Hilfsfristen ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von 12 Planstellen. Die Konkretisierung der Bedarfe erfolgt nun in Abstimmung mit den Kostenträgern. Die Rettungswagen können aus dem bestehenden Fahrzeugpool des Eigenbetriebes bereitgestellt werden. Die organisatorischen, technischen und personellen Anpassungen beginnen ab Januar 2023 und sollen möglichst zum 1. April 2023 abgeschlossen werden. Zur Erweiterung der Rettungswache Hettstedt wird bis zur Realisierung eines Neubaus im Rahmen des Förderprojektes REGENT eine Containerlösung vorbereitet.

 

Über die notwendige Änderung der Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan soll der Betriebsausschuss im November befinden.

13.09.2022

Landrat Schröder dankt Einsatzkräften und kündigt Auswertung des Einsatzes an

 

Der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, André Schröder, hat sich persönlich vor Ort bei den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren für ihren Einsatz bei der Bewältigung des Waldbrandes im Südharz am Auerberg ausdrücklich bedankt.

Das Zusammenspiel zwischen Einsatzleitung und den Feuerwehren aus dem Landkreis und den Nachbarkreisen war vorbildlich. Auch die Gemeinde Südharz, die ortsansässige Agrargenossenschaft sowie Unternehmen und Vereinsmitglieder aus Schwenda haben tatkräftig mitgeholfen und die Einsatzkräfte vor Ort unterstützt“, sagte Landrat Schröder.

 

Gleichzeitig kündigt der Landrat eine Auswertung des Einsatzes an, um Rückschlüsse für die künftige Brandbekämpfung zu ziehen. Vor allem bei der Bereitstellung von Löschwasser solle eine Auswertung erfolgen.

Ich erwarte für die kommenden Jahre vergleichbare Einsatzlagen. Plänen aus dem Landkreis Harz zur Nutzung eines eigenen Löschflugzeuges stehe ich offen gegenüber. Sollten sich mehrere Landkreise die Vorhaltungskosten fair aufteilen, bestünde in Zukunft die Möglichkeit, schneller auch in unwegsamen Gelände Brände zu bekämpfen“, sagte Schröder.

 

Der Waldbrand war am Samstagnachmittag ausgebrochen, insgesamt waren rund 400 Kameradinnen und Kameraden im Einsatz. Bereits am Samstagabend war das Feuer unter Kontrolle, am Sonntag gab es Restlöscharbeiten und weitere Maßnahmen, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern.

05.09.2022

Der Landkreis Mansfeld-Südharz mit all seinen Städten und Gemeinden beobachtet mit größter Sorge die dramatischen Preisentwicklungen in der Gas- und Stromversorgung. Mit Nachdruck unterstützen wir das Positionspapier zu den „haushaltswirtschaftlichen Erleichterungen für die Kommunen“, das die Kommunalen Spitzenverbände in Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Verband der Wohnungswirtschaft formuliert haben.

Mansfeld-Südharz zeichnet sich durch eine robuste, diversifizierte Wirtschaftsstruktur aus, in dem Handwerk und Mittelstand verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Tausende Arbeitsplätze und mühsam aufgebaute Unternehmensstandorte stehen auf dem Spiel! Angesichts der Notfallplanung der Bundesnetzagentur und drohender Einschränkungen in der Verfügbarkeit von Energie, fordern wir ein Mitspracherecht der Landespolitik und damit auch die verpflichtende Einbeziehung der Interessen unserer Region.

Wesentlich für die Erfüllung Ihrer Daseinsversorge für alle Bürgerinnen und Bürger sind Verfahrenserleichterungen und befristete Freistellungen von haushaltsrechtlichen Verpflichtungen. Dazu gehört die Aussetzung von der Umsetzungspflicht eigener Haushaltskonsolidierungskonzepte und die Anerkennung steigender Energiepreise als unabweisbare Aufwendungen. Für einen begrenzten Zeitraum muss die Genehmigungspflicht bei der Überschreitung des Höchstbetrages bei Liquiditätskrediten ausgesetzt werden.

Auch die Kommunen in Mansfeld-Südharz erwarten zu Recht eine Flexibilisierung des kommunalen Wirtschaftsrechtes, um sich zukünftig durch die Nutzung regionaler und erneuerbarer Energiequellen unabhängiger von Krisen zu machen. Erzeugung, Speicherung und Einspeisung von Energie muss im eigenen Gemeindegebiet ohne Wenn und Aber zulässig sein. Die Erzielung von Gewinnen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sehen wir dabei vom öffentlichen Zweck gedeckt. Wenn der Wirtschaftlichkeitsnachweis gelingt, müssen kommunale Investitionen in erneuerbare Energien auch über zusätzliche Kredite finanzierbar sein.

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Kommunale Unternehmen, wie zum Beispiel die Stadtwerke, sind de facto Träger der Daseinsvorsorge und dürfen nicht insolvent werden. Kredite für diese Unternehmen und deren Besicherung durch die kommunalen Eigentümer müssen einfacher genehmigungsfähig werden. Auch die Gewährung von Zuschüssen darf in besonderen Fällen nicht ausgeschlossen sein.

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Analog zu den geschaffenen Sondervermögen auf Bundes- und Landesebene in der Zeit der Pandemie, sollten die gesamten, sich aus dieser Energiekrise ergebenden Aufwendungen und Erträge, in einer Sonderrechnung zu buchen sein. Für einen begrenzten Zeitraum können so die Lasten offen, übersichtlich und unter besonderen haushaltsrechtlichen Regelarien zusammengefasst werden.

Die hauptamtlichen Bürgermeister der Städte und Gemeinden Mansfeld-Südharz

und der Landrat

01.09.2022

Freibadabschluss mit „4. Hettstedter Hundebadetag“ am 10. September

 

Am Mittwoch, den 31.08.2022, wird die Saison im Hettstedter Freibad um 19 Uhr für den regulären Badebetrieb beendet. Wie bereits in den vergangenen Jahren wartet dann noch ein Highlight im Freibad: Der 4. Hettstedter Hundebadetag am Samstag, den 10.09.2021 von 11 Uhr bis 16 Uhr.

 

Damit der 4. Hettstedter Hundebadetag ein Vergnügen für Herrchen, Frauchen und Vierbeiner wird, sollten die Hundehalter folgende Dinge beachten:

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Jeder Hundehalter ist für seinen Hund voll verantwortlich.

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Es liegt im Ermessen jedes einzelnen Hundehalters, ob von seinem Hund eine Gefährdung für Dritte ausgeht. Sozial unverträgliche Hunde sollten der Veranstaltung fernbleiben.

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Aus Sicherheitsgründen ist für die Hunde das Tragen eines Brustgeschirrs empfohlen (oder zumindest eines Halsbandes) samt Hundemarke.

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Zum Hundebadetag befindet sich kein Chlor mehr im Wasser. Das Freibadgelände ist vollumfänglich eingezäunt.

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Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot: Jeder Hundehalter hat sich an die Regeln zu halten und die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners sofort zu entfernen. Gäste oder andere Hunde sollen sich durch das Verhalten eines Hundes nicht gestört oder bedrängt fühlen.

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Als Eintritt ist pro Hund ein Beitrag von 3,00 € an der Kasse des Freibades zu entrichten. „Menschliche“ Begleiter müssen keinen Eintritt zahlen.

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Für das Hundebaden steht das Freizeitbecken des Freibades zur Verfügung.

 

Wichtig ist in diesem Jahr, dass die Hundebesitzer auch an die geltenden Hygienebestimmungen zur Eindämmung des Corona-Virus denken, d. h. insbesondere auch die Abstände zu anderen Gästen an diesem Tag einzuhalten. Zum Hundebadetag wird auch das Kiosk im Freibad geöffnet sein, sodass alle Gäste beispielsweise einen Mittagssnack oder einen Imbiss zur Kaffeezeit erwerben können.

 

Für die restlichen Badetage bis zum 31. August gilt, dass bei schlechtem Wetter das Bad an diesen Tagen auch vorzeitig schließen kann.

30.08.2022