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Auftakt "825 Jahre Mansfelder Kupferschieferbergbau"

Am 5.und 6.April 2025 wird in Hettstedt gefeiert. Die Besucher erwartet ein buntes Programm u.a.auf dem Marktplatz, im Humboldt-Schloss und der Gangolfkirche.Den genauen Ablauf finden sie unter: News


Nachrichten

Kulturförderung im Landkreis:

Mehr als 2 Millionen Euro für die Kultur in MSH

 

Auch in diesem Jahr leistet der Landkreis Mansfeld-Südharz wieder einen wichtigen Beitrag zur Kulturförderung. Bislang sind 4.300 Euro für kleinere Kulturveranstaltungen bewilligt worden. Hierzu zählen neben Veranstaltungen des immateriellen Kulturerbes im Landkreis – wie dem Pfingstfest und dem Questenfest – auch Jubiläumsfeiern von Ortschaften, das inklusive Theaterprojekt des AndersWeltTheaters in Stolberg („Peter Pan und Kapitän Hook“) und das 3. Stolberger Histörchen.

 

Trotz schwieriger Haushaltslage leistet der Landkreis damit einen wichtigen Beitrag zur Kulturförderung aus eigenen Mitteln und ermöglicht somit Höhepunkte des gesellschaftlichen Lebens in MSH“, sagte Landrat André Schröder.

 

Neben der Förderung kleinerer Kulturträger unterstützt der Landkreis auch die großen Kulturinstitutionen. Mit über 1,6 Millionen Euro entfällt der größte Teil der Kulturförderung auf das Theater in der Lutherstadt Eisleben. 250.000 Euro erhält das Europa-Rosarium in Sangerhausen, 12.500 Euro der Verein Erlebniswelt Museen und 10.000 Euro das Mansfeld-Museum in Hettstedt. Zudem bezuschusst der Landkreis das Novalis-Schloss Oberwiederstedt mit rund 280.000 Euro pro Jahr.

Ob diese Summen auch in Zukunft bereitgestellt werden können, wird sich an der Einnahmeentwicklung des Landkreises ab 2024 entscheiden.

27.07.2023

Landkreis prüft Kreisumlage-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halles

Schröder: Kreistag soll über Antrag auf Zulassung der Berufung befinden

 

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle erklärt Landrat André Schröder:

 

Die Kreisverwaltung wird zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese genau auswerten. Danach wird dem Kreistag gegebenenfalls die Beantragung auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht vorgeschlagen.

Die heutige Entscheidung hat keine Auswirkungen auf das förmliche Verfahren zur Ermittlung der aktuellen Kreisumlage. Vielmehr bestätigte das Verwaltungsgericht heute, dass der Landkreis allen verfahrensrechtlichen Anforderungen vollständig genügt.

Die Aufhebung der Bescheide aus den Jahren 2018 und 2020 begründete das Verwaltungsgericht damit, dass für mehr als ein Viertel der Gemeinden die finanzielle Mindestausstattung nicht gewährleistet worden sei und vorhandene Konsolidierungspotentiale nicht angerechnet werden dürfen. Die finanzielle Mindestausstattung des Landkreises bleibt bei der heutigen Entscheidung völlig unbeachtet.“

 

 

Hintergrund:

 

Die Aufhebung der Bescheide gilt für das Jahr 2018 für Hettstedt, Lutherstadt Eisleben und Sangerhausen und für das Jahr 2020 für Wallhausen und die Lutherstadt Eisleben.

 

29.06.2023

Statement Landrat André Schröder zu unzureichender Unterrichtsversorgung in der Sekundarschule Mansfeld

 

Aufgrund verschiedener Medienberichte zu einer unzureichenden Unterrichtsversorgung an der Sekundarschule „Martin Luther“ in Mansfeld erklärt Landrat André Schröder folgendes:

 

Der Landkreis hat als Schulträger keinen direkten Einfluss auf die Unterrichtsversorgung. Lehrplangestaltung, Lehrkräfteeinstellung und Schulstrukturen bestimmt das Land. Dennoch hat der Landkreis eine Meinung zu den Problemen in der Unterrichtsversorgung und setzt sich auf Landesebene für Verbesserungen ein.

Obwohl es in anderen Landkreisen teilweise noch größere Probleme gibt, sehen wir gerade jetzt in Mansfeld, dass die Situation im Einzelfall untragbar wird. Wenn Schülern über Monate kein Deutschunterricht erteilt wird, geht das gar nicht! Der Landkreis wendet sich an das Landesschulamt, um kurzfristig eine Lösung einzufordern. Es kann nicht sein, dass nicht stattfindende Bildung in Kernfächern die Lebenschancen unserer Kinder schmälert.“

12.06.2023

Warnung!

Derzeit kommt es im Landkreis vermehrt zu sogenannten Schockanrufen. Insbesondere ältere Personen werden von Unbekannten angerufen, die sich u.a. als Angehörige, Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgeben. In den Gesprächen werden Schreckensszenarien mitgeteilt, um die Betroffenen so zur Übergabe von hohen Geldbeträgen zu überreden, damit Haftstrafen oder andere Nachteile für sie oder die Angehörigen abgewendet werden können.

Hinter diesen Anrufen stecken kriminelle Banden. Sollten Sie von diesen Anrufen betroffen sein, vergewissern Sie sich bei Ihren nahen Angehörigen unter den Ihnen bekannten Rufnummern und erstatten bei der Polizei Anzeige. Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Regionalbereichsbeamten in den Einheits- und Verbandsgemeinden zur Verfügung.

 

02.06.2023

25.05.2023