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Auftakt "825 Jahre Mansfelder Kupferschieferbergbau"

Am 5.und 6.April 2025 wird in Hettstedt gefeiert. Die Besucher erwartet ein buntes Programm u.a.auf dem Marktplatz, im Humboldt-Schloss und der Gangolfkirche.Den genauen Ablauf finden sie unter: News


Nachrichten

Keine Isolationspflicht mehr in Mansfeld-Südharz!

 

Landrat André Schröder erklärt dazu:

Fast drei Jahre hatte uns Corona fest im Griff. Es ist endlich an der Zeit, zur Normalität zurückzukehren. Auch in MSH ist die Immunisierung in der Bevölkerung weit fortgeschritten. Wer an einem Infekt erkrankt, geht nicht zur Arbeit und reduziert seine Kontakte. Das bleibt auch künftig richtig. Allerdings ist eine Ungleichbehandlung zu Lasten der Covid-Patienten durch zusätzliche Isolationspflichten nicht länger vertretbar.

Die Verordnungslage des Landes erlaubt uns, die Allgemeinverfügung des Landkreises auslaufen zu lassen. Ab Februar müssen Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, nicht mehr – wie bislang noch geltend – in eine fünftägige Quarantäne.“

 

13.01.2023

Bürgersprechstunde des Landrates:

Landrat Schröder lädt wieder zur Bürgersprechstunde – Teilnahme sowohl persönlich, als auch digital möglich

 

An jedem zweiten Montag im Monat bietet Landrat André Schröder regelmäßig den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Mansfeld-Südharz eine Bürgersprechstunde an. Die nächste findet am 16. Januar 2023 um 17.30 Uhr statt. Anmeldungen für ein persönliches Gespräch oder auch für eine digitale Sprechstunde sind noch möglich.

 

Wer die Bürgersprechstunde nutzen möchte, meldet sich bitte telefonisch (03464 – 535 1002) oder per E-Mail (landrat@lkmsh.de) an. Bürgerinnen und Bürger, die den digitalen Weg wählen, sollten dies bei der Anmeldung mitteilen. Sie erhalten dann einen entsprechenden Zugangscode für die digitale Bürgersprechstunde.

Die nächste Bürgersprechstunde im Februar findet am 13.02.2023 statt.

 

02.12.2022

Führerscheinumtausch

Für die Jahrgänge 1959 – 1964 läuft die Frist bis 19.01.2023

Nach geltender EU-Richtlinie müssen in den kommenden Jahren alle Führerscheine, die vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen einen neuen, einheitlichen und befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

 

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin der Fahrerlaubnis: Bis zum 19.01.2023 müssen alle Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen. Die Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit.

 

Danach erfolgt der Umtausch gestaffelt wie folgt:

Geburtsjahr

Umtauschfrist

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Vor 1953

19.01.2033

 

Für den Umtausch ist im Vorfeld ein Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren: online unter termine.mansfeldsuedharz.de bzw. per App CleverQ oder telefonisch von Montag bis Freitag von 08:00 – 10:30 Uhr unter 03464 / 535-4229.

11.11.2022

Flexible Hallenbuchung für Vereine

Kreistag entscheidet über neue Entgeltordnung zur Benutzung der kreiseigenen Sportstätten

 

Das Schul- und Sportamt des Landkreises Mansfeld-Südharz hat am 08.11.2022 im Schul-, Sport- und Kulturausschuss eine neue Entgeltordnung für die Benutzung der kreiseigenen Sportstätten vorgestellt. Im Ergebnis sollen die Turnhallen des Landkreises für die Sportvereine ab dem 01.01.2023 auch weiterhin mietfrei zur Verfügung stehen, die Nutzungsentgelte für die anteiligen Betriebskosten auf 2 Euro je Stunde und Hallenfeld für Kinder und Jugendliche und auf 5 Euro je Stunde und Hallenfeld für Erwachsene festgelegt werden.

 

Zuvor wurde dieser Vorschlag den nutzenden Vereinen am 11.10.2022 durch die Kreisverwaltung vorgestellt. Dabei wurden von den Vereinen adressierte Anpassungswünsche der Entgeltordnung gemeinsam mit Vertretern der Kreisverwaltung diskutiert.

Wir haben diese Wünsche geprüft und werden im Sinne der Vereine für den Sport auch eine halbstündige Buchung der Hallen und einen angepassten Buchungszeitraum vom 01.10. bis zum 30.09. des Folgejahres ermöglichen“, erklärt Sven Vogler als zuständiger Fachbereichsleiter.

 

 

Entgeltordnung bis 31.12.2022

Entgeltordnung ab 01.01.2023

1 Euro je Stunde und Hallenfeld
(Kinder/Jugendliche/Erwachsene)

2 Euro je Stunde und Hallenfeld (Kinder und Jugendliche)

5 Euro je Stunde und Hallenfeld (Erwachsene)

 

08.11.2022

Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger durch neue App CleverQ

 

Mit der neuen Internetseite termine.mansfeldsuedharz.de (wichtig: kein „www.“ verwenden!) wird es für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis einfacher, einen Termin im Straßenverkehrsamt zu buchen. Die neue Seite ersetzt das Suchen auf der Hauptseite des Landkreises und führt direkt zum Buchungssystem. Hier können die Bürgerinnen und Bürger auswählen, ob sie kurzfristig oder langfristig einen Termin entweder bei der Fahrerlaubnisbehörde oder in der Zulassungsstelle buchen wollen.

 

Wer bequem vom Handy oder Tablet einen Termin buchen will, kann zudem die App CleverQ nutzen. Dieses Terminbuchungstool ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ebenfalls schnell und unkompliziert einen Termin für die Fahrerlaubnisbehörde oder auch die Zulassungsstelle zu vereinbaren. Einfach in der App unter „Zulassungsstellen“ das Straßenverkehrsamt Mansfeld-Südharz aufrufen und den gewünschten Termin planen.

 

Der verbesserte Bürgerservice im Bereich der Terminbuchung soll zeitnah auch auf die Waffenbehörde, die Jagdbehörde und die Fischereibehörde des Landkreises ausgeweitet werden.

 

27.10.2022