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Erneute Qualitätsauszeichnung für Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz erhielt erheut die Auszeichnung: "Beste Bank Sachsen-Anhalts"-

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Nachrichten

Landrat Schröder: Isolation verkürzt – PCR-Test nicht mehr zwingend

 

Im Landkreis Mansfeld-Südharz gilt seit heute eine neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne für positiv auf das Coronavirus getestete Personen.

Landrat André Schröder erklärte dazu: „Die Isolationszeit wird weiter verkürzt, so dass Betroffene nur noch 5 Tage in Quarantäne müssen, wenn sie positiv getestet wurden. Dieser Testnachweis kann jetzt auch mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum oder in der Apotheke erbracht werden. Ein PCR-Test ist daher nicht mehr zwingend notwendig.“

Die Quarantäne endet jetzt auch ohne einen abschließenden Test. Es wird aber empfohlen, dass sich die Betroffenen weiter selbst testen. Das gilt nicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen u. ä. Sie müssen 48 Stunden lang symptomfrei sein und benötigen nach den 5 Tagen Quarantäne einen negativen Test.

Mit der neuen Allgemeinverfügung fällt jetzt auch die Meldung der Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt weg“, erläuterte Landrat Schröder weiter. „Die Kontaktpersonen sind zwar noch zu informieren, wenn man selbst positiv getestet wurde, sie müssen aber nicht mehr in Quarantäne.“ Auch hier gilt aber die Empfehlung, dass sich die Betroffenen regelmäßig selbst testen und ihre eigenen Kontakte reduzieren. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Pflegeeinrichtungen u. ä. ist die tägliche Testung aber Pflicht. „Die gesamten Neuerungen gelten auch für die Personen, die sich aktuell bereits in Quarantäne befinden“, sagte Landrat Schröder.

Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 03. Juni 2022 und ist auf der Internetseite des Landkreises Mansfeld-Südharz im Bereich „Corona-Pandemie“ veröffentlicht.

10.05.2022

Neue Gebührenordnung für Kreismusikschule

Landrat Schröder: Klare Perspektive und neues Schnupperangebot

 

Ab dem kommenden Schuljahr gilt in der Kreismusikschule Mansfeld-Südharz eine neue Gebührenordnung. Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am Mittwoch dem Vorschlag der Kreisverwaltung zugestimmt.

Die neue Gebührenordnung sichert die notwendige Balance aus Angeboten und Einnahmen“, erklärte Landrat André Schröder. „Ziel ist es, die Qualität dieser führenden kulturellen Institution dauerhaft zu sichern und mit einer moderaten Gebührenanpassung die Belastung der Musikschüler in Grenzen zu halten.“

Bis zum Schuljahr 2026/ 2027 steigen die Gebühren schrittweise, so dass nach 5 Jahren eine Erhöhung um rund 35 Prozent erreicht ist. So zahlt beispielsweise ein Erwachsener im Einzelunterricht Gitarre (22,5 Minuten) 24 Euro pro Jahr (2 Euro pro Monat) mehr.

Mit der neuen Gebührenordnung bleiben sämtliche Angebote der Kreismusikschule erhalten, gleichzeitig gibt es ein neues Schnupperangebot. Künftig können Gutscheine für 5 oder 11 Musikschulstunden gekauft werden. Damit wird Interessierten die Möglichkeit geboten, sich an einem Instrument oder auch im Gesang oder Ballett auszuprobieren.

Mit den neuen Gebühren kommt der Landkreis auch seiner Verpflichtung nach, die Vorgaben des Kreistages zum Konsolidierungskonzept umzusetzen“, erläuterte Landrat Schröder weiter. „Gleichwohl bleibt der soziale Einstieg in die musikalische Ausbildung ein wichtiger Aspekt, denn mit der neuen Gebührenordnung sind auch weiterhin Sozialermäßigungen und Rabatte möglich. Ich freue mich, dass der Kreistag unserem Konzept zur Qualitätssicherung zugestimmt hat. Unsere Kreismusikschule ist auch in Zukunft jeden Cent wert!“

 

21.04.2022

Nutzung kreiseigener Sportstätten:

Landrat Schröder: Keine Einschränkungen mehr für Vereine!

 

Seit April gibt es für Sportvereine keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr. Entsprechend hat auch der Landkreis Mansfeld-Südharz das Betreiberkonzept für die kreiseigenen Turnhallen und Sportanlagen aufgehoben.

 

Die Vereine im Landkreis können unsere Sportstätten jetzt wieder ohne Einschränkungen nutzen“, sagte Landrat André Schröder. „Das bedeutet, dass die Vereine auch keinen gesonderten Antrag mehr stellen müssen, wenn sie eine unserer Sportanlagen oder Hallen nutzen wollen. Es gelten wieder die üblichen Nutzungsvereinbarungen.“

 

Mit Beginn der Corona-Pandemie hatte es im Rahmen der jeweiligen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt Einschränkungen für den Sportbetrieb gegeben. Das hatte sich auch auf die Nutzung der kreiseigenen Sportstätten durch die Vereine ausgewirkt. Mit Aufhebung der Einschränkungen durch das Land gehören Zugangsbeschränkungen, Hygieneauflagen und eingeschränkte Nutzungszeiten nun der Vergangenheit an.

 

20.04.2022

Coronavirus (COVID-19)

+++ Aktuelle Entwicklungen im Landkreis +++

 

Aktuelle Entwicklungen im Landkreis

Mit Stand 01.04.2022, 03:23 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 637 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 2.603,0. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut RKI insgesamt 40.147 Fälle von COVID-19 registriert. 338 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation

derzeit wie folgt dar (Stand: 01.04.2022, 10.00 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemeinde

Indexfälle

Stadt Allstedt

183

Stadt Arnstein

115

VG Goldene Aue

219

Stadt Hettstedt

251

Lutherstadt Eisleben

528

Stadt Mansfeld

171

VG Mansfelder Grund-Helbra

332

Stadt Sangerhausen

655

Seegebiet Mansfelder Land

221

Südharz

234

Stadt Gerbstedt

181

 

 

 

 

 

Impftermine – Impfen nur noch freitags

Ab der kommenden Woche wird im Landkreis nur noch freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Mammuthalle in Sangerhausen geimpft. Hintergrund ist die stark zurückgegangene Nachfrage. Impftermine können über das Impfportal unter www.mansfeldsuedharz.de/de/impftermine-buchen.html gebucht werden. Gleichzeitig steht die Impfhotline unter 0391 – 2436 9971 (Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr; Samstag und Sonntag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr) zur Verfügung, über die Bürgerinnen und Bürger ihre Termine reservieren können. Das Impfen in der Mammuthalle ist aber auch ohne Termin möglich.

Der Impfstoff von Novavax steht für alle Impfwilligen zur Verfügung (nur Grundimmunisierung). Zusätzlich wird auch weiterhin mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Johnson & Johnson geimpft. Nach wie vor sind Erst-, Zweit- sowie Boosterimpfungen möglich. Boosterimpfungen sind bereits 3 Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der Landkreis orientiert sich damit an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

 

Corona-Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.

 

Fieberambulanz

Die Fieberambulanz befindet sich in der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode und ist Montag bis Freitag jeweils von 12.00 Uhr – 14.00 Uhr geöffnet. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Termine für einen Abstrich können unter 03475 – 630 318 (11.00 Uhr bis 14.00 Uhr) vereinbart werden. In der Fieberambulanz werden PCR-Tests nur durchgeführt, wenn ein positiver Schnelltest vorliegt.

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße zu nutzen sind. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

01.04.2022

+++ Aktuelle Entwicklungen im Landkreis +++ Impftermine vom
28.03. bis 01.04.2022

 

Aktuelle Entwicklungen im Landkreis

Mit Stand 25.03.2022, 03:18 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises 396 weitere Fälle im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 1.899,9. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut RKI insgesamt 36.307 Fälle von COVID-19 registriert. 331 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation

derzeit wie folgt dar (Stand: 25.03.2022, 10.00 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemeinde

Indexfälle

Stadt Allstedt

151

Stadt Arnstein

112

VG Goldene Aue

298

Stadt Hettstedt

289

Lutherstadt Eisleben

493

Stadt Mansfeld

175

VG Mansfelder Grund-Helbra

324

Stadt Sangerhausen

557

Seegebiet Mansfelder Land

209

Südharz

266

Stadt Gerbstedt

166

 

Impftermine – Angepasste Öffnungszeiten

Impftermine für die Impfstation in der Mammuthalle in Sangerhausen sind über das Impfportal unter www.mansfeldsuedharz.de/de/impftermine-buchen.html zu buchen. Gleichzeitig steht die Impfhotline unter 0391 – 2436 9971 (Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr; Samstag und Sonntag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr) zur Verfügung, über die Bürgerinnen und Bürger ihre Termine reservieren können.

Der Impfstoff von Novavax steht für alle Impfwilligen zur Verfügung (nur Grundimmunisierung). Zusätzlich wird auch weiterhin mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Johnson & Johnson geimpft. Nach wie vor sind Erst-, Zweit- sowie Boosterimpfungen möglich. Boosterimpfungen sind bereits 3 Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der Landkreis orientiert sich damit an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

 

Öffnungszeiten Impfstation Mammuthalle Sangerhausen (Dr.-Wilhelm-Külz-Straße):

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag: 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Corona-Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.

 

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des Landkreises ist in der kommenden Woche von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt. Die Kolleginnen und Kollegen stehen unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung. Das Bürgertelefon kann zudem auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de kontaktiert werden. Ab dem 01.04.2022 endet die Arbeit im Bürgertelefon.

 

Fieberambulanz

Die Fieberambulanz befindet sich in der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode und ist Montag bis Freitag jeweils von 12.00 Uhr – 14.00 Uhr geöffnet. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Termine für einen Abstrich können unter 03475 – 630 318 (11.00 Uhr bis 14.00 Uhr) vereinbart werden. In der Fieberambulanz werden PCR-Tests nur durchgeführt, wenn ein positiver Schnelltest vorliegt.

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße zu nutzen sind. Das Parken in der Zufahrtsstraße

25.03.2022