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Nachrichten

Pressemitteilung des Bürgermeisters der Lutherstadt Eisleben

Der Eisleber Wiesenmarkt 2021 und die "Kleine Wiese" mit Bauernmarkt und Ballontreffen in der Zeit vom 17.9. bis 20.9.2021 bzw. 24. - 26.9.2021 finden nicht statt.
Grundlage für diese Entscheidung bildet die Vierzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus  SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 16. Juni 2021.

Entsprechend dieser Verordnung (§7 Abs. 5) sind Weihnachts- und Jahrmärkte sowie Volksfeste untersagt. Von der Untersagung ausgenommen sind professionell organisierte Veranstaltungen im Freien mit Angeboten, die der Freizeit und Unterhaltung dienen, bei denen sichergestellt ist, dass nicht mehr als 1 000 Besucher gleichzeitig anwesend sind und Personen der Zutritt nur gewährt wird, die eine Testung im Sinne des § 2 Abs. 1 dieser Verordnung  mit negativem Testergebnis vorlegen oder durchführen oder von der Testpflicht nach § 2 Abs. 2 ausgenommen sind.

Bei der „Eisleber Wiese“ als größtes Volksfest in Mitteldeutschland handelt es sich um eine überregionale Großveranstaltung, bei der jährlich ca. 500.000 Besucher aus Deutschland erwartet werden. Zeitweise befinden sich ca. 20.000 Besucher gleichzeitig auf dem Festgelände.
Vor dem Hintergrund der „Vierzehnten Verordnung“ und der damit verbundenen Auflagen ist eine Durchführung des Eisleber Wiesenmarktes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Es wäre illusorisch, sicherzustellen, die Anzahl der Besucher auf dem Festgelände auf 1000 zu begrenzen. Auch die Möglichkeit einer Einlasskontrolle für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete ist bei den örtlichen Gegebenheiten des Festgeländes unmöglich.

Schweren Herzens haben sich deshalb die Lutherstadt Eisleben und der Eigenbetrieb Märkte nach gemeinsamer Absprache entschieden, dass die Veranstaltung nicht stattfinden kann.

„Eine solche Entscheidung nun bereits ein zweites Mal treffen zu müssen, fällt mir sehr schwer. Wir haben uns diese Entscheidung wahrlich nicht leicht gemacht, aber letztlich sind wir als Veranstalter für die Gesundheit vieler tausend Menschen verantwortlich und müssen die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vollumfänglich umsetzen. Bei dieser Entscheidung, die sehr emotional diskutiert wurde, kamen natürlich das Wissen um die Wichtigkeit dieses Volksfestes für die Lutherstadt, die Region und das damit verbundene Lebensgefühl zur Sprache. Wir wissen, welche Rolle dieses Fest für die Schausteller, Händler und ortsansässigen Gewerbetreibenden spielt. Ich denke da auch an die glänzenden Kinderaugen und deren herzhaftes Lachen an Schau- und Fahrgeschäften“, betont der Bürgermeister der Lutherstadt Eisleben, Carsten Staub.
„Wir mussten jetzt eine Entscheidung treffen, ein solches Fest, mit über 400 Schausteller und Händler, verlangt eine professionelle Vorbereitung. Wir können und werden nicht an Qualität und Quantität Abstriche machen. Wir sprechen hier von der Marke „Eisleber Wiesenmarkt“ und diese Marke sollten wir nicht durch Experimente beschädigen.

Wir reihen uns schon seit Jahren in die "Top Ten" der Volksfeste in Deutschland ein, von denen leider bereits vor uns das „Münchener Oktoberfest“, die „Cranger Kirmes“ in Herne, die „Cannstatter Wasen“ in Stuttgart, die Rheinkirmes in Düsseldorf, das Bürger-Schützenfest in Neuss und der unmittelbar vor der Eisleber Wiese stattfindende „Pützchens Markt“ in Bonn abgesagt wurden. Damit all unsere Arbeit und die Vorbereitungen bis hierher nicht umsonst waren, werden die Verträge aus diesem Jahr mit ins Jahr 2022 übernommen. Da es sich in diesem Jahr um unsere Jubiläumswiese zum 500. Geburtstag handeln würde, übernehmen wir selbstverständlich auch das komplette, geplante Programm ins nächste Jahr und feiern so diesen Geburtstag nach“, betont der Eigenbetriebsleiter Michalski.

„Bei aller Traurigkeit, die diese Entscheidung mit sich bringt, wir schauen zuversichtlich und voller Optimismus in die Zukunft. Unser Ziel ist es, „Luthers Geburtstag“ im November und den „Eisleber Weihnachtsmarkt“ durchzuführen. Die Entwicklung ist durchaus positiv und angesichts der Besucherzahlen auch durchführbar. Vorausgesetzt, die Situation lässt dies zu“, so der Leiter des Eigenbetriebes Märkte der Lutherstadt Eisleben, Siegmund Michalski.

23.06.2021

Impfzentrum bietet auch in dieser Woche noch freie Impftermine an

 

Im Impfzentrum des Landkreises Mansfeld-Südharz sind auch in dieser Woche noch freie Termine buchbar. So sind morgen, Dienstag, 22.06.2021, noch rund 140 Termine frei, am Donnerstag, 24.06.2021 noch 350 und am Freitag, 25.06.2021, noch 260 (Stand heute, 21.06.2021, 13.00 Uhr). Die Termine sind über die 116 117 oder unter www.impfterminservice.de buchbar. Das Impfzentrum des Landkreises hat von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.

Wer jetzt den ersten und zweiten Termin im Impfzentrum bucht, bekommt beim Zweittermin auch sein Impfzertifikat ausgestellt. Der QR-Code auf dem Zertifikat kann dann gescannt werden, so dass der Impfnachweis in der kostenfreien CovPass-App oder Corona-Warn-App hochgeladen wird und dann digital zur Verfügung steht. Nachträglich werden derzeit keine Impfzertifikate im Impfzentrum erstellt.

Laut Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalt soll für alle, deren Zweitimpfung schon zurückliegt, bis zum Monatsende eine Internet-Plattform zur Verfügung stehen, auf dem der digitale Impfnachweis dann auch für zurückliegende Impfungen online abgerufen werden kann. Zudem bieten auch Hausarztpraxen und Apotheken künftig an, den digitalen Impfpass auszustellen.

 

21.06.2021

Impfzentrum bietet noch freie Impftermine an – Samstag, 19.06.2021, auch Impfungen möglich

 

Im Impfzentrum des Landkreises Mansfeld-Südharz sind noch freie Termine buchbar. In dieser Woche stehen aktuell pro Tag zwischen 60 und 180 Termine zu den Öffnungszeiten des Impfzentrums (Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr) zur Verfügung.

Am kommenden Samstag, 19.06.2021, öffnet das Impfzentrum zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr – derzeit sind hier noch rund 400 Termine buchbar.

 

Im Impfzentrum werden jetzt auch die Impfzertifikate ausgestellt. Wer seinen Zweitimpfungstermin hat, erhält dieses mit einem QR-Code versehene Zertifikat. Der QR-Code kann dann gescannt werden, so dass der Impfnachweis in der kostenfreien CovPass-App oder Corona-Warn-App hochgeladen wird und dann digital zur Verfügung steht. Nachträglich werden derzeit keine Impfzertifikate im Impfzentrum erstellt.

Laut Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalt soll für alle, deren Zweitimpfung schon zurückliegt, bis zum Monatsende eine Internet-Plattform zur Verfügung stehen, auf dem der digitale Impfnachweis dann auch für zurückliegende Impfungen online abgerufen werden kann. Zudem bieten auch Hausarztpraxen und Apotheken künftig an, den digitalen Impfpass auszustellen.

 

15.06.2021

+++ Keine neuen Infektionsfälle im Landkreis +++ 7-Tages-Inzidenz sinkt weiter auf 18,5

 

Mit Stand 08.06.2021, 03:11 Uhr, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) auf Basis der Meldung des Gesundheitsamtes des Landkreises keinen weiteren Fall im Landkreis Mansfeld-Südharz, bei dem eine Person positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 18,5.

 

Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut LAV insgesamt 6.392 Fälle von COVID-19 registriert. 217 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

 

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation

derzeit wie folgt dar (Stand: 08.06.2021, 15.57 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemeinde

Indexfälle

Stadt Allstedt

9

Stadt Arnstein

2

VG Goldene Aue

6

Stadt Hettstedt

7

Lutherstadt Eisleben

17

Stadt Mansfeld

5

VG Mansfelder Grund-Helbra

7

Stadt Sangerhausen

6

Seegebiet Mansfelder Land

2

Südharz

3

Stadt Gerbstedt

13

 

 

 

 

 

 

Kostenfreie Schnelltests

Im Landkreis gibt es zahlreiche Testzentren für kostenfreie Corona-Schnelltests. Alle Standorte, Öffnungszeiten sowie Telefonnummern sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.mansfeldsuedharz.de/de/schnelltests-wo-gibt-es-diese.html veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.

Wichtiger Hinweis:

Da es bei einigen Teststationen aktuell vermehrt zu Anfragen bzgl. der Vereinbarung eines Impftermins kommt, wird darauf hingewiesen, dass die Teststationen keine Impftermine vergeben. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de!

 

Nachweise für Genesene

Personen im Landkreis, die genesen sind, haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Nachweis beim Gesundheitsamt zu beantragen. Der Antrag soll per E-Mail an gesundheitsamt@lkmsh.de gestellt werden. Wichtig ist, dass in der E-Mail folgende Daten enthalten sind: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und der Zeitraum der Quarantäne. Durch das Gesundheitsamt wird dann der entsprechende Nachweis ausgestellt und per Post an die Antragsteller versandt.

Aktuell werden die Nachweise tagesaktuell bearbeitet. Da die Genesenennachweise per Post versandt werden, kann es zwei bis drei Tage dauern, bis der Nachweis ankommt. Wer bereits länger auf den Nachweis wartet, wird gebeten, sich nochmals per E-Mail an das Gesundheitsamt wenden.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (§ 2 Satz 5) Nachweise einer Genesung nur ausgestellt werden dürfen, wenn ein positiver PCR-Test vorliegt. Genesenennachweise auf Grundlage des Nachweises von Antikörpern dürfen nicht ausgestellt werden.

 

Impfen

Aktuell erhielten 56.857 Personen im Landkreis ihre Erstimpfung, 27.008 Personen haben auch schon ihre Zweitimpfung erhalten.

Bezüglich der Terminvergabe wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Terminvergabe ausschließlich über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de erfolgt!

 

 

 

Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet

Das Bürgertelefon des Landkreises steht montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Zudem ist das Bürgertelefon auch am Wochenende jeweils von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar.

Die Kolleginnen und Kollegen stehen unter der 03464 - 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung.

Das Bürgertelefon ist zudem auch per E-Mail unter buergertelefon@lkmsh.de erreichbar.

 

Fieberambulanz – veränderte Öffnungszeiten

Aufgrund der sinkenden Fallzahlen im Landkreis hat die Fieberambulanz in Wolferode (Kunstbergstraße 8a) ihre Öffnungszeiten verändert. Sie hat montags, mittwochs und freitags jeweils von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.

 

Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten sich Personen, die einen Abstrich machen lassen wollen, vorab unter 03475 – 630 318 bei der Fieberambulanz anmelden. Die Anmeldung ist jeweils zu den Sprechzeiten der Arztpraxis Wendt besetzt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Fieberambulanz nur PCR-Tests bei Personen mit Coronavirus-Symptomen gemacht werden. PCR-Tests, die für Auslandsreisen notwendig sind, werden nicht in der Fieberambulanz durchgeführt, da die Krankenkassen die Kosten für diese Tests nicht übernehmen. Wer also einen PCR-Test für eine Auslandsreise benötigt, muss diesen bei einem Hausarzt machen lassen.

 

Bürger, die in einem Schnelltest positiv getestet wurden, sollten die Fieberambulanz unverzüglich danach aufsuchen, um das Infektionsbild abzugleichen. Zudem müssen diese Personen eine FFP-2-Maske tragen.

 

Gleichzeitig wird nach wie vor darauf hingewiesen, dass Patienten die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße nutzen. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und auch Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

 

09.06.2021

Inzidenzwert im Landkreis stabil unter 35 – ab Donnerstag weitere Lockerungen

 

Im Landkreis Mansfeld-Südharz treten ab übermorgen, Donnerstag, 10.06.2021, weitere Lockerungen in Kraft. Grund dafür ist, dass die 7-Tages-Inzidenz inzwischen an fünf aufeinander folgenden Tagen stabil unter der Grenze von 35 liegt. Im Landkreis sind daher gemäß § 13 der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt weitere Öffnungsschritte möglich.

 

Dazu zählt unter anderem:

Ab Donnerstag darf sich dann ein Hausstand mit 10 weiteren Personen – egal aus wie vielen Hausständen – treffen.

Professionell organisierte Veranstaltungen dürfen drinnen mit maximal 100 Teilnehmern und im Freien mit maximal 250 Teilnehmern stattfinden. Die gleiche Personenzahl gilt auch bei professionell organisierten Messen und Spezialmärkten.

Theater, Kinos und Konzerthäuser dürfen in geschlossenen Räumen maximal 250 Besucher und im Freien maximal 500 Besucher empfangen, gleiches gilt für professionell organisierte Sportveranstaltungen.

In soziokulutrellen Zentren, Bürgerhäusern und Mehrgenerationenhäusern dürfen sich wieder Gruppen bis maximal 25 Personen treffen.

Konzerte und Proben von Orchestern sowie Musikgruppen sind sowohl drinnen als auch draußen wieder gestattet.

Für Trauungen, Trauerfeiern und Bestattungen gibt es keine Personenbegrenzung mehr.

Streichelgehege, zoologische und botanische Gärten öffnen wieder, auch die Gebäude in diesen Einrichtungen öffnen wieder für den Publikumsverkehr.

Auch Freizeit- und Spaßbäder dürfen öffnen. Hier gilt aber, dass sich je 20 m² nur eine Person aufhalten darf, der Betreiber muss ein Hygienekonzept vorhalten.

In Freibädern entfällt die Testpflicht.

Kurse – unter anderem in Fitness- und Sportstudios oder Tanz- und Ballettschulen – dürfen ohne Vorgabe der Gruppengröße stattfinden, ein Mindestabstand von 1,5

 

Metern zwischen den Kursteilnehmern muss aber eingehalten werden

Reisebusreisen und Stadtrundfahrten oder ähnliches sind ebenfalls wieder gestattet, Fahrgäste müssen allerdings eine FFP-2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen und es ist ein Negativ-Test erforderlich

Gaststätten dürfen ab Donnerstag auch wieder ohne zeitliche Begrenzung im Innenraum öffnen, zudem entfällt die Testpflicht für Gäste im Außenbereich. An den Tischen in den Gaststätten dürfen jetzt maximal 11 Personen zusammenkommen.

Beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist es jetzt auch wieder gestattet, diese auch in einem Umkreis von weniger als 50 Metern einzunehmen.

In den Läden entfällt die Pflicht, einen Anwesenheitsnachweis zu führen.

Im Sportbereich ist es wieder gestattet, dass der Trainingsbetrieb ohne Vorgabe einer Gruppengröße im geschlossenen Raum stattfinden kann, allerdings ist die Zahl der Personen auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Kontaktsport ist im Freien mit maximal 30 Personen möglich, kontaktfreier Sport mit maximal 200 Personen.

 

Eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, sowie auf sogenannten Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen im Freien bleibt weiterhin bestehen. In öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen – beispielsweise der Musikschule oder der Kreisvolkshochschule – sind dabei textile Mund-Nasen-Bedeckungen ausreichend, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Bei allen anderen Veranstaltungen bzw. in allen anderen Einrichtungen muss weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Der Landkreis wird die Änderungen morgen, Mittwoch, 09.06.2021, bekanntmachen, so dass die Lockerungen ab Donnerstag, 10.06.2021, in Kraft treten. Die vollständige Bekanntmachung wird morgen auf der Internetseite des Landkreises www.mansfeldsuedharz.de (Informationen zur Corona-Pandemie/ Allgemeinverfügungen) veröffentlicht und bekannt gemacht.

09.06.2021