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Auftakt "825 Jahre Mansfelder Kupferschieferbergbau"

Am 5.und 6.April 2025 wird in Hettstedt gefeiert. Die Besucher erwartet ein buntes Programm u.a.auf dem Marktplatz, im Humboldt-Schloss und der Gangolfkirche.Den genauen Ablauf finden sie unter: News


Nachrichten

Einrichtungsbezogene Impfpflicht:

Einheitliches Meldeverfahren für Einrichtungen startet morgen

 

Im Landkreis Mansfeld-Südharz wird ab morgen, 16.03.2022, die vom Bund beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt. Eine Allgemeinverfügung, die das Meldeverfahren regelt, tritt morgen in Kraft.

Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime oder Rettungsdienste sind ab morgen verpflichtet, dem Gesundheitsamt zu melden, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht geimpft sind. Diese Meldung muss über ein einheitliches Meldeportal erfolgen, dass vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt zentral freigeschaltet wird.

Ein einheitliches Vorgehen hatte Landrat André Schröder bereits vor wenigen Wochen gefordert. “Ziel ist es, für die betroffenen Einrichtungen die Meldewege so einfach wie möglich zu gestalten”, erklärte Landrat Schröder. Gleichzeitig verwies der Landrat darauf, dass zunächst keine Betretungsverbote für nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen ausgesprochen werden. “Es gelten die Grundsätze des Rechtsstaates und der Verhältnismäßigkeit. Jeder Einzelfall wird geprüft. Die Versorgungssicherheit muss garantiert werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in den ersten 3 Monaten keine Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden. Auch danach übt der Landkreis sein Ermessen so aus, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt.”

Laut Allgemeinverfügung haben die Einrichtungen 2 Wochen Zeit, um ihre entsprechenden Meldungen abzugeben. Dies erfolgt über die zentrale Internetadresse https://www.lsaurl.de/impfpflicht_msh (Freischaltung 16.03.2022). Nach Eingang der Meldung erfolgt die Prüfung durch das Gesundheitsamt.

Die Allgemeinverfügung zum Meldeverfahren gilt bis zum 31.12.2022.

15.03.2022

IHK-Präsidium lehnt totales Öl- und Gasembargo gegen Russland ab
„Wer sich selbst schwächt, kann anderen keine Stärke geben!“

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) stärkt der deutschen Politik gegen die russische Aggression in der Ukraine den Rücken – auch, was die Ablehnung eines totalen Gas- und Ölembargos angeht. Zugleich mahnt die IHK aber rasche Maßnahmen für eine Begrenzung der Energiekosten an. „Spürbare und wirksame Sanktionen sind unverzichtbar, ein Embargo allerdings darf es nicht geben“, so Präsident Prof. Dr. Steffen Keitel im Anschluss an eine Videokonferenz des IHK-Präsidiums. In diesem Gremium vertreten Unternehmerinnen und Unternehmer alle regionalen Branchen. „Ein totales Öl- und Gasembargo – wie es jetzt diskutiert wird – hätte katastrophale Folgen für unsere mitteldeutsche Wirtschaft“, mahnt der IHK-Präsident.

Schon jetzt seien viele IHK-Mitgliedsbetriebe in Verkehr und Logistik sowie in Industrie und Dienstleistungswirtschaft unmittelbar und letztlich alle Unternehmen mittelbar von den auch ohne Embargo bereits extrem hohen Energiepreisen betroffen: „Wenn LKWs, Busse und Taxis stehen und Mitarbeiter zu Hause bleiben, weil die Kraftstoffpreise in den Himmel schießen, läuft etwas grundfalsch“, so Prof. Keitel. Andere Länder zeigten, dass und wie es gehe: „Energiesteuern runter, Maut aussetzen – nur Mut!“

„Bei der Versorgungssicherheit müssen wir Energie und Logistik beachten“, mahnt der IHK-Präsident. So läge etwa die energieintensive Grundstoffchemie, deren Erzeugnisse fast in jedem Produkt verwendet werden, ohne Energie bald brach. Führende Vertreter der mitteldeutschen Chemie sähen nicht, dass alternative Öl- und Gaslieferungen von anderswo schnell genug verfügbar wären. Wenn aber diese Lieferkette reiße, warnt Prof. Keitel, dann würden weite Teile der deutschen Industrie schwer getroffen. Deutschland müsste dann bald klein beigeben, um irreparable Schäden zu vermeiden. „Wir begrüßen es deshalb sehr, dass Kanzler Scholz und Wirtschaftsminister Habeck der emotionalen Embargo-Kampagne standhalten wollen; diese Haltung verdient Respekt und jede Unterstützung“, so der IHK-Präsident. Die Bundesregierung solle ihrer bisherigen Linie „durchaus harter und konsequenter, aber von praktischer Vernunft geprägter Politik“ treu bleiben. Ein Embargo allerdings sei in hohem Maße kontraproduktiv, mahnt Prof. Keitel. „Aggressoren bändigt man nicht, indem man sich selbst massiv schwächt.“

14.03.2022

Spendenaufruf des Kolping-Berufsbildungswerkes Hettstedt

Die russische Invasion in der Ukraine setzt sich fort und wird mit jedem Tag brutaler. Insbesondere die Zivilbevölkerung leidet unter der kriegerischen Auseinandersetzung und tagtäglich sehen wir schreckliche Bilder in den Medien. Nach einer Woche Krieg sind nun über eine Million Menschen aus der Ukraine auf der Flucht Richtung Westen.

 

Weltweit signalisieren die Menschen Solidarität und spenden. Auch das Kolping-Berufsbildungswerk Hettstedt und der Kolping-Diözesanverband Magdeburg rufen zu Solidarität auf und möchten helfen. Gemeinsam mit unseren Kolping- Partnern in, Deutschland, Polen und der Ukraine wollen wir die Menschen vor Ort mit Geld und Sachspenden unterstützen.

Geplant ist die Organisation eines Hilfskonvois in der nächsten Woche. Dafür werden von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 10.00-18.00 Uhr Hilfsgüter angenommen. Auskünfte unter 03476/856 999.

Gebraucht werden Decken, Schlafsäcke, Isomatten, Hygieneartikel, (ungeöffnet!), Campingkocher, Verbandsmaterial und Wasser in Kunststoffflaschen. Ende der kommenden Woche werden die ersten Hilfsgüter nach Polen gefahren. Wir bitten Sie alle zu helfen, jede Kleinigkeit hat große Wirkung. Die Sachspenden können im Foyer des KBBW Hettstedt abgegeben werden. Bitte die Spenden in Säcken oder Kartons beschriftet abgeben.

Wer finanziell Unterstützung leisten möchte kann das gern auf dem Spendenkonto der KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e.V. tun:

DKM Darlehnskasse Münster
IBAN DE74 4006 02 0001 3135 00
Stichwort: Ukraine-Hilfe


Sie unterstützen uns auch schon mit einem Einkauf in unserem Markt am Kupferkreisel. Dort werden Friedenskerzen und Gebäck in den Nationalfarben der Ukraine angeboten, deren Erlös der Finanzierung des Hilfskonvois dient.

Wir danken allen Spendern und hoffen, dass der Krieg kurzfristig beendet wird!

07.03.2022

Hilfsangebote für Kriegsflüchtlinge

Aufruf zur Bereitstellung von Wohnraum: Landkreis koordiniert Angebote für Unterkünfte und Hilfe durch Spenden

 

Im Zuge der Vorbereitung für die Aufnahme von möglichen Flüchtlingen hat sich der Landkreis Mansfeld-Südharz gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden auf eine zentrale Koordinierung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten aus der Bevölkerung geeinigt.

 

Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum für die Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen bereitstellen wollen, sind dazu aufgerufen, sich unter der E-Mail-Adresse unterbringung.ukrainer@lkmsh.de beim Landkreis zu melden.

Folgende Angaben sind für die Koordinierung der Wohnraumangebote notwendig:

  • Größe (in qm)

  • Personenanzahl

  • Lage & Ort (Anbindung an Infrastruktur wie ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten…)

  • Ausstattung (Möblierung, Sanitäranlagen)

 

Hinweis: Im Falle einer Unterbringung entsteht ein vom Landkreis unabhängiges Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter mit allen Rechten und Pflichten.

 

Ebenso können sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu Geldspenden oder privaten Hilfsinitiativen an den Landkreis unter ukrainehilfe@lkmsh.de wenden.

02.03.2022

Landrat Schröder: AfD täuscht mit erfundenem „Versorgungschaos“ die Menschen

 

Die AfD versucht gegenwärtig, mit Sach- und Einwohneranträgen für den Kreistag öffentlich Befürchtungen zu schüren, die in Mansfeld-Südharz nicht eintreffen werden! Gleichzeitig ist die Strategie der Partei, den Landkreis zu einem rechtwidrigen Verhalten zwingen zu wollen, unzulässig!“ Das stellte Landrat André Schröder in Anbetracht wiederholter, unsachlicher, öffentlicher Behauptungen klar. Über die AfD-Anträge entscheidet der Kreistag am 23.02.2022, über den Einwohnerantrag aufgrund rechtlicher Vorgaben frühestens am 20.04.2022.

 

Nach aktuellem Bundesrecht gilt: Für ungeimpftes oder nicht genesenes Personal, das ab dem 16. März neu in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen tätig werden will, gilt grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot per Gesetz! Nur bei einem ärztlichen Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung wird eine Ausnahme gemacht.

Für das bis zum 15. März ungeimpfte Bestandspersonal in den Einrichtungen wird das Gesundheitsamt des Landkreises zunächst kein Betretungsverbot aussprechen. Es wird jeder Einzelfall betrachtet und im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Betreuung, Pflege und Gesundheitsversorgung abgesichert“, erklärte Landrat Schröder.

 

Gleichzeitig appelliert der Landrat erneut an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, die flächendeckenden Impfangebote weiter zu nutzen. „Impfungen bieten nach wie vor den größtmöglichen Gesundheitsschutz“, sagte Landrat Schröder.

 

 

10.02.2022