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Landkreis finanziert erstmalig Mediziner aus eigener Richtlinie

Landkreis finanziert erstmalig Mediziner aus eigener Richtlinie

 

Eine Ärztin in Weiterbildung, die sich im Landkreis ab 2026 als Hausärztin betätigen will, und ein Arzt, der in einer Gemeinschaftspraxis in der Lutherstadt Eisleben eine neue Anstellung findet, sind die ersten geförderten Mediziner der kreiseigenen Richtlinien zur Förderung von Medizin- und Zahnmedizinstudenten sowie Ärzten/ Zahnärzten in Weiterbildung und zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im Landkreis Mansfeld-Südharz.

 

Ich freue mich über die ersten zählbaren Ergebnisse und hoffe, dass wir unsere kreiseigenen Instrumente noch stärker nutzen können, um die medizinische Versorgung im Landkreis zu verbessern“, erklärte Landrat André Schröder.

 

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Anträge, die jedoch nicht gefördert werden konnten. In der Regel stand eine bereits in Anspruch genommene Förderung oder der fehlende Nachweis, in einem unterversorgten Bereich tätig zu sein, der Bewilligung von Zahlungen entgegen. Der Landkreis hat die Förderrichtlinie flexibilisiert und die Bewerbung der Förderinstrumente verstärkt.

 

Hintergrund:

Ärzte in Weiterbildung erhalten im Regelfall eine Summe von 200 Euro monatlich bis zur Aufnahme ihrer Tätigkeit im Landkreis. Für die Anstellung eines Hausarztes kann eine Gemeinschaftspraxis 10.000 Euro erhalten. Insgesamt stellt der Landkreis 150.000 Euro jährlich zur Verfügung, um Stipendien und Ansiedlungsprämien auszureichen.

 

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