Die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises ist ab 25.03.2020, wieder eingeschränkt arbeitsfähig. Bei einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte die Quarantäne aufgehoben werden – allerdings nicht bei allen, da verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über grippeähnliche Symptome klagen und daher zunächst abgeklärt werden muss, ob eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt. Entsprechend ist in der Zulassungsstelle zunächst nur eine Terminvereinbarung über die Internetseite des Landkreises (www.mansfeldsuedharz.de – Quicklinks – Kfz-Zulassung online) möglich. Telefonisch können voraussichtlich ab der kommenden Woche wieder Termine vereinbart werden.
Grundsätzlich wird noch einmal darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Situation Zulassungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Die Bearbeitung der Zulassungen erfolgt dann nur zum vereinbarten Termin am dafür eingerichteten Schalter.
Unterdessen ist durch den Organisator der Benefizgala für Menschen mit Behinderung im Landkreis Mansfeld-Südharz, Herrn Schneegaß, entschieden worden, dass die Benefizgala, die am 15. Mai 2020 stattfinden sollte, aufgrund der aktuellen Situation verschoben wird. Über einen neuen Termin wird entsprechend informiert.
Im Landkreis Mansfeld-Südharz sind inzwischen 14 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. 168 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne. Eine positiv getestete Person wird aktuell stationär im Krankenhaus behandelt.
Das Land Sachsen-Anhalt hat heute in einer zweiten Corona-Eindämmungsverordnung die Regelungen der vergangenen Tage zusammengefasst. Schulen und Kindertagesstätten bleiben nun vorerst bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen – eine Woche länger als ursprünglich angeordnet.
Die Notbetreuung für Kinder bis zwölf Jahre wurde neu geregelt. Demnach ist es jetzt ausreichend, wenn ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist. Dann kann für Kinder bis zwölf Jahre ein Platz in Kita, Schule oder Hort in Anspruch genommen werden. Für andere Familien gilt wie bisher: Notbetreuung ist möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst.
Die seit Montag geltenden Kontaktbeschränkungen gelten nach aktuellem Stand vorerst bis zum 05. April 2020.
Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises auch das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.
Wichtiger Hinweis: Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!
Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.
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