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Erneute Qualitätsauszeichnung für Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz erhielt erheut die Auszeichnung: "Beste Bank Sachsen-Anhalts"-

Beratung Firmenkunden Gold und Beratung Privatkunden Silber!

 

 

 

 


Nachrichten

Im Landkreis Mansfeld-Südharz gibt es einen ersten Todesfall in Verbindung mit dem Coronavirus (COVID-19). Ein 79 Jahre alter Mann ist am Wochenende verstorben. Er war bereits vorher positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet worden. Ob der Mann Vorerkrankungen hatte, ist derzeit nicht bekannt.

Insgesamt ist die Zahl der mit dem Coronavirus (COVID-19) infizierten Personen im Landkreis Mansfeld-Südharz mit Stand heute Nachmittag (14.00 Uhr) auf 19 gestiegen. Drei Personen werden derzeit stationär betreut. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 117.

Bei den Kontrollen der Einhaltung der Quarantäne sind am vergangenen Wochenende durch den Landkreis keine Verstöße festgestellt worden.

Unterdessen sind seit heute die Anträge für Hilfeleistungen für Unternehmen im Internet abrufbar. In dem Zusammenhang hat sich auch Landrätin Dr. Angelika Klein in einem Statement an die Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis gewandt (separate Pressemitteilung vom 30.03.2020). Alle wichtigen Informationen zur Unterstützung für die Wirtschaft gibt es auf der Internetseite des Landkreises (www.mansfeldsuedharz.de).

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

 

Wichtiger Hinweis: Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30.03.2020

Die Zahl der mit dem Coronavirus (COVID-19) infizierten Personen im Landkreis Mansfeld-Südharz ist mit Stand am 27.03. weiterhin konstant geblieben. Aktuell gibt es 16 mit dem Coronavirus infizierte Personen im Landkreis. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 156.

Die Einhaltung der Quarantäne wird durch das Gesundheitsamt und weitere Mitarbeiter der Kreisverwaltung kontrolliert. Die entsprechenden Überprüfungen sind angelaufen. Bis heute, 27.03.2020, wurden im Landkreis 45 Haushalte, in denen zum Teil auch mehrere Personen leben, überprüft, Verstöße wurden hierbei nicht festgestellt, die betroffenen Personen halten sich an die ausgesprochene Quarantäne. Die Kontrollen werden auch am Wochenende fortgeführt.

Das gilt auch für Kontrollen, ob die Zweite Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus des Landes Sachsen-Anhalt eingehalten wird. In den vergangenen Tagen hat das Ordnungsamt des Landkreises bereits die Einhaltung im gewerblichen Bereich überprüft – mehr als 130 Geschäfte wurden kontrolliert. Die Kontrollen werden aber auch eigenständig durch die Ordnungsämter der Gemeinden durchgeführt. Hier gibt es eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Gemeinden.

Zudem wird auch am kommenden Wochenende in den Gemeinden des Landkreises durch die zuständigen Ordnungsämter und die Polizei sowie durch den Landkreis die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen kontrolliert. Entsprechend sollten Personen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten, in jedem Fall den Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis sowie ein Dokument mit der Wohnanschrift mit sich führen. Sowohl die Polizei als auch die Mitarbeiter des Landkreises und des örtlichen Ordnungsamtes sind berechtigt, sich das entsprechende Dokument vorzeigen zu lassen.

Die Zulassungsstelle des Landkreises nimmt unterdessen sukzessive die Arbeit wieder auf. Nachdem in dieser Woche zunächst die Terminvereinbarungen nur über die Internetseite des Landkreises möglich waren, können ab Montag, 30.03.2020, Termine auch wieder telefonisch vereinbart werden. Das ist montags bis freitags jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 09.30 Uhr unter der Telefonnummer 03464 – 535 4240 möglich.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

 

Wichtiger Hinweis: Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

27.03.2020

Die Beschaffung von Schutzmaterialen stellt den Landkreis Mansfeld-Südharz weiterhin vor große Herausforderungen. Derzeit läuft die Suche nach den wichtigen Schutzmitteln und entsprechenden Beschaffungsmöglichkeiten auf Hochtouren. Inzwischen wurden auch Bestellungen bei Großhändlern ausgelöst. Ungewiss ist allerdings, wann die Lieferungen eintreffen.

Unterdessen hat der Landkreis gestern Nachmittag ein Lieferung Schutzmaterialien in geringen Mengen erhalten. Die Lieferung beinhaltete Schutzmasken, Schutzkittel und Handschuhe. Diese Schutzmaterialen wurden zentral eingelagert und werden vorrangig im Gesundheitsamt eingesetzt. Sie dienen aber auch zur Unterstützung von Pflegeeinrichtungen im Landkreis. Hier sollen die Schutzmaterialien aber in erster Linie bei akuten Corona-Erkrankungen eingesetzt werden. In diesen Fällen können sie sofort beim Landkreis abgeholt werden.

Der Landkreis ist bestrebt, neben dem eigenen Gesundheitsamt auch die medizinischen Einrichtungen im Landkreis mit Schutzmaterialen zu versorgen. Die Ausstattung des Eigenbetrieb Rettungsdienstes läuft über das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, die Versorgung der niedergelassenen Ärzte und auch der Fieberambulanz erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt.

26.03.2020

Landrätin Dr.Angelika Klein wendet sich mit einer persönlichen Botschaft an alle Kinder und Eltern des Landkreises Mansfeld-Südharz:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Eltern und liebe Kinder,

seit inzwischen fast zwei Wochen sind die Schulen und Kindertagesstätten im gesamten Land Sachsen-Anhalt – und damit auch in unserem Landkreis geschlossen. Von insgesamt knapp 18.000 Kindergartenkindern und Schülerinnen und Schülern sind nahezu alle derzeit zu Hause. Im Kindergartenbereich werden aktuell 200 Jungen und Mädchen in verschiedenen Einrichtungen notbetreut. Im Schulbereich – von der Grundschule bis zum Gymnasium – sind es gerade einmal knapp 30 Schülerinnen und Schüler. Alle anderen arbeiten derzeit zu Hause ihre Schulaufgaben ab. Wie lange die aktuelle Situation noch anhalten wird, vermag zum jetzigen Zeitpunkt niemand zu sagen. Für viele Eltern und ihre Kinder bedeutet das, dass sie viel Zeit miteinander verbringen – was von den meisten sicher auch ausgiebig genutzt wird. Für manche Familien stellt diese Ausnahmesituation aber auch eine Herausforderung dar. Dabei kann es zu Problemen, Unsicherheiten in der Erziehung oder Konflikten in der Familie kommen. Unser Jugendamt ist im engen Kontakt mit den Erziehungs- und Beratungsstellen im Landkreis. Die Kolleginnen und Kollegen sind für Sie da, wenn ein offenes Ohr gebraucht wird, und stehen mit Rat zur Seite. Die Kontaktdaten finden Ratsuchende auf der Internetseite des Landkreises und auch auf der Seite des Netzwerkes Kinderschutz Mansfeld-Südharz. Hier gibt es auch Tipps, wie die gemeinsame Familienzeit abwechslungsreich und doch strukturiert gestaltet werden kann. Ich kann nur appellieren, diese Unterstützungs- und Hilfsangebote zu nutzen. Wir alle befinden uns derzeit in einer außergewöhnlichen Situation, die es zu meistern gilt. Dies kann nur gelingen, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich wünsche Ihnen allen in dieser Zeit viel Kraft und vor allem, dass Sie gesund bleiben!“

 

Albert-Schweitzer-Familienwerk Sachsen-Anhalt e.V. Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Sangerhausen

 

Kontaktzeiten:

Mo - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr

Mo   13:00 - 18:00 Uhr

Di      13:00 - 18:00 Uhr

Tel.:03464-572945
E-Mail
asfw-eb-sangerhausen@t-online.de

 

Kontaktzeiten für die Familienberatungsstelle des TWSD in Eisleben und Hettstedt:

Büro-Zeiten Eisleben: Tel. 03475 711 80 90

Mo     8:30 – 12.00         13:30 - 15:00 Uhr     

Di       8:30 – 12:00         13:30 – 17:00 Uhr

Mi      geschlossen

Do      8:30 – 12:00         13:30 – 15:00 Uhr

Fr       8:30 – 12:00 Uhr

 

Büro-Zeiten Hettstedt: Tel. 03475 711 80 90

Mo     geschlossen

Di       8:30 – 12:00        13:30 – 17:30 Uhr

Mi      geschlossen

Do      8:30 – 12:00        13:30 – 15:00 Uhr

Fr       8:30 – 12:00 Uhr

familienberatung-msh@twsd-sa.de

 

 

Auch die Arbeits- und Bildungsinitiative in Sangerhausen (ABI) steht telefonisch

für Familien in besonderen Belastungssituationen telefonisch zur Verfügung.

Tel: 03464 515197. Es kann auch eine Nachricht auf dem AB hinterlassen werden.

 

 

 

26.03.2020

Die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises ist ab 25.03.2020, wieder eingeschränkt arbeitsfähig. Bei einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte die Quarantäne aufgehoben werden – allerdings nicht bei allen, da verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über grippeähnliche Symptome klagen und daher zunächst abgeklärt werden muss, ob eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt. Entsprechend ist in der Zulassungsstelle zunächst nur eine Terminvereinbarung über die Internetseite des Landkreises (www.mansfeldsuedharz.de – Quicklinks – Kfz-Zulassung online) möglich. Telefonisch können voraussichtlich ab der kommenden Woche wieder Termine vereinbart werden.

Grundsätzlich wird noch einmal darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Situation Zulassungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Die Bearbeitung der Zulassungen erfolgt dann nur zum vereinbarten Termin am dafür eingerichteten Schalter.

 

Unterdessen ist durch den Organisator der Benefizgala für Menschen mit Behinderung im Landkreis Mansfeld-Südharz, Herrn Schneegaß, entschieden worden, dass die Benefizgala, die am 15. Mai 2020 stattfinden sollte, aufgrund der aktuellen Situation verschoben wird. Über einen neuen Termin wird entsprechend informiert.

 

Im Landkreis Mansfeld-Südharz sind inzwischen 14 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. 168 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne. Eine positiv getestete Person wird aktuell stationär im Krankenhaus behandelt.

Das Land Sachsen-Anhalt hat heute in einer zweiten Corona-Eindämmungsverordnung die Regelungen der vergangenen Tage zusammengefasst. Schulen und Kindertagesstätten bleiben nun vorerst bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen – eine Woche länger als ursprünglich angeordnet.

Die Notbetreuung für Kinder bis zwölf Jahre wurde neu geregelt. Demnach ist es jetzt ausreichend, wenn ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist. Dann kann für Kinder bis zwölf Jahre ein Platz in Kita, Schule oder Hort in Anspruch genommen werden. Für andere Familien gilt wie bisher: Notbetreuung ist möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst.

Die seit Montag geltenden Kontaktbeschränkungen gelten nach aktuellem Stand vorerst bis zum 05. April 2020.

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises auch das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

Wichtiger Hinweis: Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

 

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

 

 

24.03.2020