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Erneute Qualitätsauszeichnung für Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz erhielt erheut die Auszeichnung: "Beste Bank Sachsen-Anhalts"-

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Nachrichten

Die Zahl der Fälle von Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Mansfeld-Südharz ist auf 29 gestiegen. Sieben Personen werden derzeit stationär betreut. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 161 (Stand 14.30 Uhr).

 

Unterdessen sind kleinere Mengen Schutzmaterial beim Landkreis eingetroffen. Noch kann der aktuelle Bedarf gedeckt werden. Seitens des Landes Sachsen-Anhalt sind weitere Lieferungen angekündigt. Seit mehreren Tagen gibt es vor allem im Internet verschiedene Schnittmuster, um eine Mund-Nasen-Abdeckung selbst zu basteln. Diese sogenannten Community Masks werden derzeit von vielen Menschen genäht. Landrätin Dr. Angelika Klein bedankt sich daher bei den fleißigen Näherinnen und Nähern im Landkreis für ihr Engagement und ihre Unterstützung. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese Masken lediglich andere Menschen schützen können. Laut dem Robert-Koch-Institut könne solch eine Community Mask das Risiko verringern, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken. Der Träger selbst kann sich nicht vor einer Ansteckung schützen, da diese Masken keinem medizinischen Standard in Bezug auf den Infektionsschutz entsprechen. Zudem weist das RKI darauf hin, dass auch wenn solch eine Maske getragen wird, die Hygieneregeln wie häufiges Händewaschen und die verordneten Kontaktbeschränkungen unbedingt zu beachten sind.

 

Der Landkreis weist außerdem darauf hin, dass die rechtlichen Vorgaben der 3. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt unbedingt eingehalten werden sollten. „Die Kontaktbeschränkungen, die nun auch über die Osterfeiertage hinaus gelten, stellen für alle von uns harte Einschnitte dar“, erklärt Landrätin Dr. Angelika Klein.

 

 

Ich appelliere aber an alle Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich an die Verordnung halten – auch wenn das frühlingshafte Wetter in den kommenden Tagen sicher nach draußen lockt.“ Landrätin Dr. Klein verweist darauf, dass die Abstände eingehalten werden müssen und dass man nur allein, zu zweit oder in der Familie rausgeht. Auch am kommenden Wochenende wird es landkreisweit wieder entsprechende Kontrollen geben.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

 

Hinweise:

 

Der Landkreis weist zudem nochmals eindringlich darauf hin, dass Rückkehrer aus dem Ausland – vor allem aus den vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuften Ländern – möglichst zwei Wochen zu Hause bleiben und unnötige Sozialkontakte vermeiden sollten. Als Risikogebiet eingestufte Regionen sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts www.rki.de zu finden.

Auslandsrückkehrer können sich auch an der Fieberambulanz-Hotline des Landkreises melden, um vorab zu klären, ob sie in der Fieberambulanz vorstellig werden sollten. Die Fieberambulanz-Hotline ist unter der Telefonnummer 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) erreichbar.

 

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

03.04.2020

Die Zahl der Fälle von Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Mansfeld-Südharz ist auf 26 gestiegen (Stand 15.00 Uhr). Vier Personen werden derzeit stationär betreut. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 136.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jeder, der in der Fieberambulanz vorstellig wird, automatisch einen Abstrich erhält. Vorab wird jede Person entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts befragt. Erst bei vorliegenden Hinweisen auf eine mögliche Ansteckung bzw. bei eindeutigen Symptomen wie Fieber wird ein Abstrich veranlasst.

Menschen, die sich mutmaßlich in Quarantäne angesteckt haben und Symptome zeigen, werden zu Hause in der Quarantäne getestet. Hierfür besetzt der Regionalverband Mansfeld-Südharz des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) ein gesondertes Fahrzeug. Dieses fährt nur zu den Betroffenen, wenn es durch das Gesundheitsamt angeordnet wird. Es handelt sich hierbei nicht um einen mobilen Abstrichdienst.

 

Ab morgen, Freitag, 03.04.2020, tritt die 3. Verordnung zu Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Entsprechend gelten die Kontaktbeschränkungen nun bis einschließlich 19.04.2020, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die neue Verordnung ist um den von der Landesregierung beschlossenen Bußgeldkatalog erweitert worden. Die aktuelle Verordnung des Landes finden Sie auf der Internetseite des Landkreises (www.mansfeldsuedharz.de).

Die für Samstag, 04.04.2020, geplanten Pflanzaktionen im Generationenwald in Grillenberg und Rothenschirmbach müssen aufgrund der aktuellen Situation auch entfallen.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

 

Hinweise:

 

Der Landkreis weist zudem nochmals eindringlich darauf hin, dass Rückkehrer aus dem Ausland – vor allem aus den vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuften Ländern – möglichst zwei Wochen zu Hause bleiben und unnötige Sozialkontakte vermeiden sollten. Als Risikogebiet eingestufte Regionen sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts www.rki.de zu finden.

Auslandsrückkehrer können sich auch an der Fieberambulanz-Hotline des Landkreises melden, um vorab zu klären, ob sie in der Fieberambulanz vorstellig werden sollten. Die Fieberambulanz-Hotline ist unter der Telefonnummer 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) erreichbar.

 

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

 

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

03.04.2020

Die Zahl der Fälle von Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Mansfeld-Südharz ist erneut gestiegen. Aktuell beläuft sich die Zahl der positiv getesteten Personen auf 25

(Stand 15.00 Uhr). Drei Personen werden weiterhin stationär betreut. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 142.

In der Fieberambulanz des Landkreises wurde am 31.03.2020 bei 34 Personen ein Abstrich genommen, insgesamt hatten sich gestern 46 Personen vorgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jeder, der in der Fieberambulanz vorstellig wird, automatisch einen Abstrich erhält. Vorab wird jede Person entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts befragt. Erst bei vorliegenden Hinweisen auf eine mögliche Ansteckung bzw. bei eindeutigen Symptomen wie Fieber wird ein Abstrich veranlasst.

 

Der Landkreis weist zudem nochmals eindringlich darauf hin, dass Rückkehrer aus dem Ausland – vor allem aus den vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuften Ländern – möglichst zwei Wochen zu Hause bleiben und unnötige Sozialkontakte vermeiden sollten. Als Risikogebiet eingestufte Regionen sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts www.rki.de zu finden.

Auslandsrückkehrer können sich auch an der Fieberambulanz-Hotline des Landkreises melden, um vorab zu klären, ob sie in der Fieberambulanz vorstellig werden sollten. Die Fieberambulanz-Hotline ist unter der Telefonnummer 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) erreichbar.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

Hinweise:

Wichtiger Hinweis: Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

01.04.2020

+++ Landrätin wendet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis +++

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation wendet sich Landrätin Dr. Angelika Klein mit einem persönlichen Statement an die Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis:

 

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

die aktuelle Situation hat für alle Menschen – vom Kindergartenkind bis zu den Senioren – erhebliche Einschränkungen mit sich gebracht. Niemand vermag zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen, wie lange diese für uns alle sehr ungewöhnliche Situation andauern wird. Das ist vor allem für die Wirtschaft ein Ausnahmezustand, der noch nicht abzuschätzende Folgen nach sich ziehen wird.

Bund und Land haben deshalb in den vergangenen Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet, entsprechende Unterstützungsangebote auf die Beine zu stellen. Ein wichtiger Beitrag, der hoffentlich hilft, diese Zeit zu überbrücken. Gerade in unserem ländlich geprägten Landkreis gibt es viele mittelständische Unternehmen und auch eine große Zahl Klein- und Kleinstunternehmer. Ich weiß, wie unsicher sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer in der aktuellen Situation fühlen. Die Einschränkungen im öffentlichen Leben stellen viele Unternehmen vor existenzbedrohende Probleme. Die Unternehmen dürfen in diesen Zeiten nicht allein gelassen werden!

Daher appelliere ich auch an alle Unternehmerinnen und Unternehmer: Nehmen Sie die Hilfsangebote an, die Bund und Land aufgelegt haben. Nutzen Sie die Angebote, denn nur mit Hilfe von Bund und Land werden viele von Ihnen mit Liquidität ausgestattet werden können, um durch diese Krise zu kommen.

Es heißt, die Antragsverfahren sollen unkompliziert und wenig bürokratisch sein – wenn Sie Fragen dazu haben, ermutige ich Sie:

Sprechen Sie die zuständigen Stellen an – Bund, Land, die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, die Bundesagentur für Arbeit, die Steuerbehörden, die Standortmarketing Mansfeld-Südharz GmbH, der Landkreis und auch die Gemeinden stehen für die unterschiedlichen Anliegen zur Verfügung. Auf der Internetseite des Landkreises sind entsprechende Kontaktadressen zu finden.

Die Gradwanderung zwischen dem Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, und dabei aber auch einen wirtschaftlichen Kollaps zu verhindern, ist schwierig. Gerade deshalb war und ist es wichtig, dass Bund und Land hier kurzfristig Lösungen geschaffen haben.

Ich bedanke mich bei allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die trotz Schließung Ihrer Geschäfte, trotz Produktionsengpässen besonnen und mit Verständnis reagiert haben. Nur gemeinsam können wir diese Krise meistern – und ich wünsche mir sehr, dass unsere Unternehmerinnen und Unternehmer die Kraft und das Durchhaltevermögen haben, um die drohenden Verluste abfedern zu können.“

 

 

 

30.03.2020

Im Landkreis Mansfeld-Südharz gibt es einen ersten Todesfall in Verbindung mit dem Coronavirus (COVID-19). Ein 79 Jahre alter Mann ist am Wochenende verstorben. Er war bereits vorher positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet worden. Ob der Mann Vorerkrankungen hatte, ist derzeit nicht bekannt.

Insgesamt ist die Zahl der mit dem Coronavirus (COVID-19) infizierten Personen im Landkreis Mansfeld-Südharz mit Stand heute Nachmittag (14.00 Uhr) auf 19 gestiegen. Drei Personen werden derzeit stationär betreut. Die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen beläuft sich aktuell auf 117.

Bei den Kontrollen der Einhaltung der Quarantäne sind am vergangenen Wochenende durch den Landkreis keine Verstöße festgestellt worden.

Unterdessen sind seit heute die Anträge für Hilfeleistungen für Unternehmen im Internet abrufbar. In dem Zusammenhang hat sich auch Landrätin Dr. Angelika Klein in einem Statement an die Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis gewandt (separate Pressemitteilung vom 30.03.2020). Alle wichtigen Informationen zur Unterstützung für die Wirtschaft gibt es auf der Internetseite des Landkreises (www.mansfeldsuedharz.de).

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschaltet.

 

Wichtiger Hinweis: Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Zudem steht auch die Fieberambulanz-Hotline unter 03464 – 535 1961 (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Bitte halten Sie den Notruf 112 für Notfälle frei!

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

 

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info & Warn App (BIWAPP) des Landkreises.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30.03.2020