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Nachrichten

+++ Zahl der Coronavirus-Fälle im Landkreis steigt weiter an +++ Aktuell 48 Fälle +++ Antragsformular für Gaststätten jetzt online verfügbar

Die Zahl der Fälle im Landkreis, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, ist auf 48 gestiegen. Die Infektion einer weiteren Person hat sich nicht bestätigt. Fünf werden stationär behandelt. Aktuell befinden sich 155 Personen in Quarantäne (Stand 15.00 Uhr). Die Testergebnisse der Bewohner und Mitarbeiter des zuletzt betroffenen Pflegeheims stehen noch aus.

Nachdem die Landesregierung beschlossen hat, dass Speisegaststätten ab dem 18. Mai 2020 unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen, ist der entsprechende Antrag jetzt auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de/de/lockerungen-fuer-hotels-und-gastronomie.html abrufbar. Ob eine Öffnung erfolgen kann, entscheidet der Landkreis nach Prüfung des jeweiligen Antrages. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an gaststaettenoeffnung@lkmsh.de geschickt werden.

Die Voraussetzungen für eine Öffnung sind sehr streng. So dürfen maximal 5 Personen an einem Tisch sitzen, die Tische müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben. Die Betreiber müssen zudem eine ausführliche Gästeliste mit entsprechenden Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Tischnummer, Uhrzeit) führen, die auf Verlangen dem Gesundheitsamt des Landkreises vorzulegen ist. Auch muss der Gaststättenbetreiber das Reinigungs- und Desinfektionsregime deutlich ausbauen und Flächen in der Gaststätte in kurzen Abständen reinigen (bspw. EC-Kartenlesegerät, Tische und Stühle, Toiletten). Schließlich muss das Personal in der Gaststätte auch einen Mund-Nase-Schutz tragen. Das Hygienekonzept muss mit dem Antrag spätestens zwei Tage vor der geplanten Eröffnung eingereicht werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter von Ordnungsamt und Gesundheitsamt ausreichend Zeit für eine Prüfung haben.

Des Weiteren erarbeitet der Landkreis Mansfeld-Südharz derzeit die Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der Gaststätten ab dem 22. Mai 2020. Für eine Öffnung müssen Gaststättenbetreiber dann lediglich die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen. Ein Hygienekonzept muss gemäß der Änderungsverordnung des Landes vorgehalten, aber nicht eingereicht werden. Der Landkreis wird die Einhaltung dieser Konzepte stichprobenartig prüfen.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschaltet.

Hinweise:

Die Fieberambulanz-Hotline ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 03464 – 535 1961 erreichbar.

Die Fieberambulanz hat ab sofort wie folgt geöffnet:

Montags 09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstags 14.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr

Freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

 

Mittwochs und am Wochenende bleibt die Fieberambulanz geschlossen.

 

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!

Es wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

14.05.2020

+++ 44 Coronavirus-Fälle im Landkreis +++ Erneut Fall in einem Pflegeheim

Die Zahl der Fälle im Landkreis, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, beläuft sich auf 44. Die beiden am vergangenen Freitag neu gemeldeten Fälle haben sich schließlich nicht bestätigt, so dass die Fallzahl entsprechend korrigiert werden muss.

 

Erneut ist ein Fall von Coronavirus in einem Pflegeheim im Landkreis aufgetreten. Nach Rücksprache mit dem Betreiber wird seitens des Landkreises weder der Ort, noch der Name des Pflegeheims bekannt gegeben. Angehörige werden entsprechend informiert. Die Person aus dem Pflegeheim wird inzwischen stationär im Krankenhaus betreut. Das gesamte Pflegeheim ist durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne mit entsprechendem Besuchsverbot gestellt worden. Auch die Mitarbeiter und weitere Kontaktpersonen stehen unter Quarantäne. In den nächsten Tagen werden entsprechende Tests bei den anderen Bewohnern, den Mitarbeitern und weiteren Kontaktpersonen durchgeführt.

Insgesamt sind aktuell 117 Personen in Quarantäne. Zwei Personen werden derzeit stationär betreut.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschaltet.

Hinweise:

Die Fieberambulanz-Hotline ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 03464 – 535 1961 erreichbar.

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!

 

Es wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

 

11.05.2020

+++ Zahl der Coronavirus-Fälle steigt an +++ Insgesamt 43 positiv getestete Fälle +++ Negativ getestete Personen ziehen aus Gemeinschaftsunterkunft aus

 

Die Zahl der Fälle im Landkreis, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, ist erneut angestiegen. Aktuell gibt es 43 Fälle (Stand 14.30 Uhr). Grund für den Anstieg der Fallzahlen sind die durchgeführten Tests in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, in der in den vergangenen Tagen bereits zwei Bewohner positiv auf das Virus getestet wurden. Seit dem Mittag liegen die weiteren Testergebnisse vor. Von den gestern getesteten 43 Personen wurden vier Personen positiv auf das Coronavirus getestet.

Die Bewohner wurden bereits vor Ort durch das Gesundheitsamt und den Betreiber entsprechend informiert. Zudem müssen die negativ getesteten Personen von den Infizierten getrennt werden. Diese werden innerhalb der Unterkunft separat untergebracht. Um hierfür entsprechend Platz zu schaffen, wird ein Großteil der negativ Getesteten von der Unterkunft in Hettstedt in eine andere Unterkunft des Landkreises verlegt, wo sie entsprechend betreut werden.

In Quarantäne befinden sich aktuell insgesamt 76 Personen. Hierzu zählen sieben positiv Getestete, 13 Reiserückkehrer und 56 Kontaktpersonen.

07.05.2020

+++ Zahl der Coronavirus-Fälle steigt auf 39 +++ 72 Personen in Quarantäne

 

Die Zahl der Fälle, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, ist auf 39 gestiegen (Stand 15.00 Uhr). Zwei positiv getestete Personen befinden sich noch in angeordneter häuslicher Quarantäne. Eine Person muss derzeit stationär behandelt werden. Zwei Personen sind bislang im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben. 34 positiv Getestete konnten genesen aus der Quarantäne entlassen werden.

Insgesamt befinden sich aktuell 72 Personen in Quarantäne.

Ab Montag, 04.05.2020, tritt die 5. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft, die einige weitere Lockerungen vorsieht. Demnach darf man sich mit fünf Personen treffen – statt bislang nur zu zweit. Die Wohnung kann jetzt auch wieder ohne triftigen Grund verlassen werden.

Museen, Bibliotheken und Gedenkstätten dürfen ab heute wieder öffnen, zudem sind unter anderem auch Friseure, Barbiere, Kosmetikstudios, Fuß- und Nagelpflege wieder geöffnet. Allerdings sind in allen Bereichen die entsprechenden Hygieneregeln einzuhalten. Entsprechend wurde auch der Anspruch auf Notbetreuung in Kitas und Schulen auf diese Berufsgruppen ausgeweitet, zudem haben auch alleinerziehende Berufstätige jetzt Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschaltet.

 

 

04.05.2020

+++ Zahl der Coronavirus-Fälle stagniert +++ Weiterhin 37 Fälle im Landkreis +++ Ab der kommenden Woche sollen weitere Schuljahrgänge wieder starten

 

Die Zahl der Fälle, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, beläuft sich aktuell weiterhin auf 37.

Insgesamt befinden sich derzeit 89 Personen in angeordneter Quarantäne (Stand 14.30 Uhr).

 

Unterdessen liegt der Erlass des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt zum weiteren Hochfahren des Schulbetriebes in Sachsen-Anhalt vor. Demnach sollen – vorbehaltlich des Beschlusses der Landesregierung – ab dem kommenden Montag, 04.05.2020, zusätzlich zu den diesjährigen Abschlussklassen auch die Jahrgänge wieder in die Schule starten, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Das sind im Sekundarschulbereich die 8. und 9. Klassen und im Gymnasialbereich die 11. Klassen. Des Weiteren sollen auch die 4. Klassen der Grundschulen wieder zur Schule gehen.

Ab Mittwoch, 06.05.2020, sollen dann weiterhin die Abschlussjahrgänge 2022 im Gymnasialbereich wieder beschult werden, zudem alle übrigen Jahrgangsstufen nach Entscheidung der Schulen.

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz als Träger der Gymnasien, Sekundarschulen, Förderschulen und Berufsbildenden Schulen bereitet sich entsprechend gemeinsam mit den Schulleitern auf die schrittweise weitere Öffnung der Schulen vor.

In Bezug auf die Schülerbeförderung wird seitens des Landkreises darauf hingewiesen, dass die Schulen bei der weiteren Planung beachten sollten, dass sich die Beschulungsmodelle innerhalb der An- und Abfahrtszeiten des Schülerverkehrs bewegen. Der Landkreis ist zudem bemüht, dass auch im Schülerverkehr die Abstandsregeln eingehalten werden, was jedoch mit zunehmender Inanspruchnahme schwieriger wird.

 

Entsprechend wird empfohlen, dass jeder individuell prüfen sollte, ob alternative Möglichkeiten zum Schülertransport genutzt werden können.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Schülerverkehr gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes eine Mundschutzpflicht besteht, an den Schulen aber nicht.

 

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschaltet.

Hinweise:

 

Die Fieberambulanz-Hotline ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 03464 – 535 1961 erreichbar. An den Wochenenden ist die Fieberambulanz-Hotline nicht mehr geschaltet.

 

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!

 

28.04.2020