+++ Zahl der Coronavirus-Fälle im Landkreis beläuft sich weiter auf 51 +++ Neue Verordnung des Landes lässt weitere Lockerungen zu
Die Zahl der Fälle im Landkreis, bei denen Personen positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurden, beläuft sich weiter auf 51. Fünf positiv getestete Personen befinden sich derzeit noch in Quarantäne. Drei davon werden derzeit stationär betreut. Aktuell befinden sich insgesamt 78 Personen in Quarantäne (Stand 15.00 Uhr).
Die Landesregierung hat heute weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Entsprechend ist es ab dem kommenden Donnerstag (28.05.2020) erlaubt, dass sich maximal 10 Personen im privaten Umfeld treffen. Auch private Feiern sind ab dann wieder zulässig – etwa Hochzeiten, Geburtstage, Einschulungen oder die Feier des Schulabschlusses. Im privaten Kreis dürfen hier bis zu 20 Personen gemeinsam feiern. Fachkundig organisierte Zusammenkünfte wie Meetings, Seminare, Fachkongresse, aber auch Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Parteien sowie kirchliche und standesamtliche Trauungen und Beisetzungen können mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Ab 1. Juli wird der Teilnehmerkreis auf bis zu 250 Personen ausgeweitet werden. Es muss ein Konzept vorliegen, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und Anwesenheitslisten geführt werden.
Auch Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos, Theater und Volkshochschulen dürfen unter Einhaltung der entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen.
Zudem öffnen nach Pfingsten die Kindertageseinrichtungen und Horte wieder für alle Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb. Auch Schulsport ist dann wieder möglich.
Wie bereits berichtet, wird die Fieberambulanz des Landkreises in der kommenden Woche von Sangerhausen nach Wolferode umziehen. Sie befindet sich dann ab Dienstag, 02. Juni 2020, im Gebäude der der Arztpraxis von Dipl.-Med. Klaus-Ronald Wendt in der Kunstbergstraße 8a in Wolferode.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abstriche nicht in der Praxis genommen werden, sondern in Räumen, die sich zwar im Gebäude der Praxis befinden, aber von dieser räumlich getrennt sind.
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